Montag 29.11.10, 15:43 Uhr

Polizeiliche Videobeobachtung rechtswidrig


Das Bochumer Anti-Atom-Plenum weist auf ein Urteil der OVG Münster hin:: „Mitglieder des  Bochumer Anti-Atom-Plenum und andere Menschen aus linken politischen Zusammenhängen weisen seit Jahren die Polizei bei Demonstrationen auf die Rechtswidrigkeit der permanenten Videoaufzeichnung der DemoteilnehmerInnen hin. Die Einsatzkräfte der Polizei ignorieren diese Einwände in schöner Regelmäßigkeit und machen dann trotz der Einsprüche mit den Videoaufnahmen weiter. Deshalb sind wir sehr erfreut, dass wir dieses Urteil nun auf bo-alternativ veröffentlichen können. Da der Staatsschutz und die Polizei regelmäßig die Internetseiten von bo-alternativ lesen, ist die Behauptung, von derartigen Bestimmungen keine Kenntnis zu haben, nicht mehr möglich. Wir werden dieses Urteil auch als offenen Brief an das Bochumer Polizeipräsidium senden.“