Sonntag 31.10.10, 07:00 Uhr
Ulla Jelpke zur Funktion des Extremismusbegriffs

Gleichsetzung von rechts und links? 1


Am Freitag, den 5.11.2010, 19.30 Uhr findet in den Räumen von ver.di, Bochum, Universitätsstr. 76, ein Vortrags- und Diskussionsabend der VVN-BdA mit Ulla Jelpke statt. Das Thema des Abends lautet: Rechts = Links? – Zur Funktion des Extremismusbegriffs. In der Ankündigung heißt es: »Ulla Jelpke, Bundestagsabgeordnete der Partei Die Linke und als innenpolitische Sprecherin der Partei die(!) Fachfrau für die Formel vom politischen „Extremismus“. Dieser Begriff hat zur Zeit Hochkonjunktur. Fast täglich berichten die Medien über den vermeintlichen Anstieg linker Gewalt. Unterfüttert wird das Ganze immer wieder mit sich ähnelnden Bildern von brennenden Autos, Ausschreitungen auf Demonstrationen oder Farbbeutelvorwürfen auf Häuserwänden.
Die Gleichsetzung von „Rechts“ und „Links“ verharmlost und relativiert die menschenverachtende Ideologie und maßlose Gewalt der Faschisten. Seit 1990 wurden von Neofaschisten mehr als 140 Menschen umgebracht und unzählige verletzt. Tendenz steigend.
Der VVN-BdA Bochum scheint es dringend notwendig, mit Ulla Jelpke nachzudenken, welche Ideologien sich mit der Gleichsetzung von Rechts und Links verknüpfen, wer mit Vorliebe diese Gleichsetzung gebraucht und warum sie von viel zu vielen gutgläubig übernommen wird.


Ein Gedanke zu “Gleichsetzung von rechts und links?

  • Jakob Spatz

    Ein wichtiges Thema. Wer den Extremismusansatz anwendet, dem oder der gelten nicht mehr Menschen als Opfer von Rassismus und Antisemitismus sondern der Staat, den dieser Ansatz als Antipode des „Extremismus“ sieht. Die Frage lautet dann nicht mehr, wer unter Antisemitismus oder Rassismus zu leiden hat, sondern wer oder was „Deutschland“ abschafft. An dieser Frage hat sich dann auch die Wahrnehmung von Grundrechten zu bemessen, etwa jenem auf freie Religionsausübung. Ein Antidiskriminierungsbüro oder möppernde Bürger_innenrechtler_innen sind dabei mindestens überflüssig.

    Immerhin bleibt das Definitionsrecht des Opfers gewahrt: Der Staat als Opfer des Extremismus alleine entscheidet, wer oder was als extremistisch zu gelten hat. Bzw. die zuständigen staatlichen Organe. Und so gilt es denn absurderweise als die Lehre aus der Stasiherrschaft, dass eine intransparenter Geheimdienstbehörde entscheidet, wer sich legitimerweise zu Wort melden darf und wer nicht.

    Zu loben ist, wer oder welche diese Forderung nach Unterwerfung der Zivilgesellschaft unter den Staat wortgewaltig zurückweist. Und stattdessen etwa herausstellte, dass der Holocaust ein singuläres Menschheitsverbrechen war, dessen sich allein Nazideutschland und kein Staat des Realsozialismus schuldig gemacht. Bei Holocaustgedenkveranstaltungen im Bundestag auzustehen kann diesem Herausstellen nur förderlich sein.

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