Mittwoch 06.10.10, 13:30 Uhr
Der Bochumer Mieterverein informiert:

Wer zahlt für den Winterdienst?


Der Mieterverein Bochum sieht die Pläne der Stadt, für den Winterdienst Gebühren von den Hauseigentümern zu kassieren, die dann auf die Mieter umgelegt werden können, mit Skepsis. „Die Mieter in Bochum sitzen nicht auf Schätzen, die nur darauf warten, vom Kämmerer gehoben zu werden“, meint Aichard Hoffmann vom Mieterverein. Zwar gehe es für jeden einzelnen Haushalt nur um eher geringe Beträge, doch könnten auch MieterInnen jeden Euro nur einmal ausgeben. „Schon jetzt liegt die Wohnkostenbelastung bei bis zu 40 % des verfügbaren Haushaltseinkommens, bei Geringverdienern sogar darüber. Wenn das Wohnen weiterhin immer teurer wird, haben die Leute weniger Geld für den Konsum. Wenn eine Stadt bei den Gebühren mehr kassiert, hat sie hinterher bei der Gewerbesteuer weniger.“ So seien die geplanten 800.000 Euro Mehreinnahmen erstmal eine Luftnummer.
Überhaupt ist es nach Angaben des Mietervereins keineswegs so, dass neue städtische Gebühren automatisch als Nebenkosten an die MieterInnen weitergegeben werden könnten: „Nebenkosten müssen erstens gesetzlich zulässig sein, zweitens tatsächlich anfallen und drittens vertraglich vereinbart sein, damit der Mieter sie zusätzlich zur Grundmiete zahlen muss“, informiert Hoffmann. „Das Erste ist sicherlich der Fall, das zweite auch, sobald die Stadt die neue Gebühr beschließt. Dass Kosten für den Winterdienst aber auch im Mietvertrag als Nebenkosten vereinbart sind, dürfte in Bochum eher selten sein. Denn bisher hat es diese Kosten ja nicht gegeben, so dass viele Vermieter hier keinen Regelungsbedarf gesehen haben.“
Wo eine mietvertragliche Regelung fehle, blieben die Hauseigentümer auf den Kosten sitzen. „Dass“, so Hoffmann, „müsste eigentlich unsere Kollegen von Haus + Grund auf den Plan rufen. Die klagen doch eh über immer niedrigere Gewinnspannen beim Vermieten.“ Für den Fall, dass die neue Gebühr tatsächlich beschlossen werde, rät der Mieterverein allen MieterInnen, ihre Verträge prüfen zu lassen, bevor sie zahlen. Nachträglichen Vertragsänderungen müssten MieterInnen nicht zustimmen.