Freitag 03.09.10, 19:00 Uhr

Nazi-Demo bleibt weiterhin verboten


Wenn die Polizei im Ruhrgebiet in der Vergangenheit Nazi-Demos verboten hat, hob in aller Regel das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen das Verbot auf. Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte dagegen das Verbot und das Bundesverfassungsgericht hob es wieder auf. Die Nazis durften marschieren. Im Fall der morgigen Nazidemo läuft es völlig anders: Der Polizeipräsident hat das Verbot verfügt und das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat dies bestätigt. Die Nazi wollten sich keine weitere Bestätigung des Verbotes in Münster abholen und sind gleich nach Karlsruhe gegangen. Eigentlich ist das unzulässig, weil das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht vorschreibt, dass „die Verfassungsbeschwerde erst nach Erschöpfung des Rechtswegs erhoben werden“ darf.
In gleichen Gesetz steht aber auch die Ausnahme: „Das Bundesverfassungsgericht kann jedoch über eine vor Erschöpfung des Rechtswegs eingelegte Verfassungsbeschwerde sofort entscheiden, wenn sie von allgemeiner Bedeutung ist oder wenn dem Beschwerdeführer ein schwerer und unabwendbarer Nachteil entstünde, falls er zunächst auf den Rechtsweg verwiesen würde.“ Mit einer Entscheidung ist erst Samstag Vormittag zu rechnen.