Freitag 03.09.10, 13:00 Uhr
Medizinische Flüchtlingshilfe verurteilt Umgang mit Traumatisierten

Abschiebung von Roma nach Serbien


Die Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum schreibt: »In den frühen Morgenstunden des 2. Septembers 2010 wurde eine Roma- Familie durch die Bochumer Polizei aus ihrer Wohnung im Asylbewerberheim Krachtstraße abgeholt und nach Serbien abgeschoben. Die alleinerziehende Mutter und ihre drei noch minderjährigen Kinder im Alter von 17,10 und 6 Jahren lebten seit Jahrzehnten als geduldete Flüchtlinge in Bochum, alle drei Geschwister sind in Deutschland geboren worden und in Bochum aufgewachsen. Nach Zeugenaussagen fuhren gegen sechs Uhr morgens drei Polizeiautos in der Krachtstraße vor. Bewaffnete Polizisten samt Hunden verschafften sich Zutritt zur Wohnung der Familie und verbrachten diese zum Flughafen nach Düsseldorf.
Die Abschiebung erfolgte ohne vorherige Ankündigung. Durch eine Bekannte der Familie wurde ihre rechtliche Vertretung umgehend informiert. Der gestellte Eilantrag auf eine einstweilige Verfügung wurde nach wenigen Stunden vom Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen abgelehnt, so dass die Familie gegen 13.30 Uhr den Flug nach Serbien antreten musste. Die Familie ist der Medizinischen Flüchtlingshilfe seit dem Jahr 2008 bekannt. Seitdem befindet sich ein älterer, inzwischen volljähriger Bruder der insgesamt 8 Geschwister in therapeutischer Behandlung. Ob er zum Zeitpunkt der Abschiebung nicht zu Hause war oder unbehelligt blieb, da er einen eigenständigen Asylantrag gestellt hatte, ist derzeit noch unklar. Zwei der drei minderjährigen Kinder, der siebzehnjährige sowie der zehnjährige Junge, befanden sich seit dem Jahr 2009 in kontinuierlicher psychotherapeutischer Behandlung auf Grund multipler Traumatisierungen.
Die Medizinische Flüchtlingshilfe verurteilt die Abschiebung der Roma- Familie aufs Schärfste. Die Vorgehensweise der Bochumer Ausländerbehörde betrachten wir als unangemessen und unmenschlich. Wir sind der Auffassung, dass ein solcher Umgang mit traumatisierten Menschen, insbesondere Familien mit Kindern, unprofessionell und unverantwortlich ist. Aus psychologisch- therapeutischer Sicht wird dieses Vorgehen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit schädigende Konsequenzen wie weitere Traumatisierungen und einen Einbruch des Heilungsprozesses haben. Wir als behandelndes Therapiezentrum verurteilen dieses Vorgehen und sind der Auffassung, dass:
1. die Familie über die bevor stehende Abschiebung hätte informiert werden sollen, um sich darauf vorzubereiten,
2. die rechtl. Vertretung hätte informiert werden sollen, so dass genügend Zeit geblieben wäre, um rechtliche Schritte gegen die Abschiebung einzuleiten,
3. wir als behandelndes Therapiezentrum hätten informiert werden müssen, um zu ermöglichen zu psychologischen Folgen der Abschiebung Stellung zu nehmen.«