Archiv - Juli 2010
Die Meldung für das Sommerloch
Die Sozialberatung Ruhr schreibt: »Jedes Jahr, wenn halb Deutschland in Urlaub ist, stellt sich die Frage neu: Welche Headline wird der Knaller dieses Sommers? Gute Chancen hat die Nachricht, dass jede Gemeinde für ihre Hartz-IV-Empfänger, die sie sowieso nicht leiden kann, Mietobergrenzen autonom festlegen kann. Eine solche Regelung dürfte mit der bisher ergangenen Rechtsprechung sowohl des Bundessozialgerichts als auch des Bundesverfassungsgerichts kaum in Einklang zu bringen sein. Die Kosten der Unterkunft bestimmen sich bei Hartz-IV-Empfängern nach § 22 SGB II. Das SGB II ist ein Bundesgesetz und eine lokale Interpretation eines Bundesgesetzes dürfte allenfalls von den entsprechenden ARGEn (Das Sozialrecht nördlich der Ruhr sind wir!) gewünscht werden, für alle anderen wäre dies nicht wünschenswert. (weiterlesen)
Wie zu Hochzeiten des Kalten Krieges
Die VVN-BdA Bochum schreibt, dass sie wie zahlreiche andere demokratische BeobachterInnen des “Tortenprozesses” entsetzt über das Urteil “im Namen des Volkes” ist. Weiter heißt es: »Die juristischen Ungereimtheiten und Widersprüche, die Staatsanwältin und Richterin offenbarten, sind alle schon dokumentiert worden. Die politische Konsequenz fasst ein älteres Mitglied der VVN-BdA so zusammen: “Ich fühlte mich zurückversetzt in die Atmosphäre der fünfziger Jahre, der Jahre der Hochzeiten des Kalten Krieges. So sind Staatsanwalt und Richter damals auch mit mir umgesprungen. Ich konnte keinen Satz zu Ende sprechen, dauernd fiel man mir ins Wort. Was ich sagte, spielte aber von vornherein keine Rolle, weil das Urteil vor Prozessbeginn fest stand! Sicher kennen Staatsanwältin und Richterin nicht das Buch des ehemaligen NRW-Justizministers Posser zu diesem Thema!” (weiterlesen)
Montag: Treffen des Sozialforums
Am kommenden Montag, 26. 7. findet um 19.00 Uhr im Sozialen Zentrum das nächste Treffen des Bochumer Sozialforums statt. Themen werden dort u. a. sein: Die weitere Arbeit des Bochumer Bündnis für Arbeit und soziale Gerechtigkeit; eine Veranstaltungsreihe des Sozialforums und schließlich die überregionalen Aktionen im heißen Herbst: 29. 9. Europäischer Aktionstag in Brüssel mit dezentralen Aktionstagen, 24. 10. – 13. 11. Gewerkschaftliche Herbstaktionen (mit Demonstrationen an verschiedenen Orten der Republik), 30. 10. Demonstration in NRW “Wir zahlen nicht für eure Krise”, 13.11. DGB-Kundgebung “Gerecht geht anders!” in Dortmund.
Du sollst nicht lieben
Von Sonntag bis Donnerstag läuft jeweils um 19.30 Uhr im Kino Endstation der Film: Du sollst nicht lieben. In der Ankündigung heißt es: »Aaron ist ein angesehener Fleischer in der ultra-orthodoxen jüdischen Gemeinde in Jerusalem. Der Familienvater gerät in eine tiefe Krise, als er sich in Ezri verliebt – einen 22jährigen Studenten, der in seinem Geschäft aushilft. Zunächst begreift Aaron seine Gefühle als religiöse Herausforderung, doch als beide Männer ihrer Leidenschaft nachgeben, wächst der Druck der Gemeinde. Aarons Gefühle lassen sich nicht mit den religiösen Regeln in Einklang bringen. (weiterlesen)
Dieses Urteil darf keinen Bestand haben!
Die DKP schreibt: »Es ist erst wenige Monate her, da hat es in Bochum zwei aufschlussreiche Veranstaltungen zu dem Thema: „Die Friedensbewegung auf der Anklagebank des Kalten Krieges” u.a. mit Rechtsanwalt Heinrich Hannover gegeben. Vielleicht hätten die zuständige Richterin und die Staatsanwältin gut daran getan, diese Veranstaltungen zu besuchen. Dort hätten sie erfahren können, wie schon in den 50iger und 60iger Jahren mit konstruierten Argumenten gegen Antifaschisten, Friedensaktivisten und Kommunisten der Rechtsstaat zu einem Unrechtsstaat wurde. Bis zum heutigen Tage ist dieses dunkle Kapitel der deutschen Justiz weder aufgearbeitet geschweige die unzähligen Opfer rehabilitiert. Wer den Verlauf des Prozesses gegen den verantwortlichen Redakteur von bo-alternativ vor Ort verfolgt hat, kommt nicht umhin, Parallelen zum damaligen „Düsseldorfer Schauprozeß” zu erkennen. (weiterlesen)
Wo Aral draufsteht, ist BP drin!
Um den Konzern BP zum Ausstieg aus der Tiefsee zu bewegen, demonstrieren Greenpeace-AktivistInnen am Samstag in Bochum an der Aral-Tankstelle Wittener Straße ab 11.30 Uhr. “Wo Aral draufsteht, ist BP drin”, ist auf dem Banner zu lesen. In einer Erklärung von Greenpeace heißt es: »Der Aral-Mutterkonzern BP ist verantwortlich für eine der größten Ölkatastrophen der Welt. Die Erfahrungen aus der Ölkatastrophe im Golf von Mexiko zeigen, dass die Technik nicht zu beherrschen ist. Während BP schon seit Wochen vergeblich versucht, das Loch zu stopfen, soll die Ölförderung in der Tiefsee weiter ausgebaut werden. “Es ist unverantwortlich, dass BP nach allem, was im Golf von Mexiko passiert ist, weiter in die Tiefsee vordringt, als wäre nichts geschehen. Die Konzernleitung der deutschen Tochter BP versteckt sich hinter Ihrer blauen Marke Aral”, sagt Sascha Lücke, Sprecher der Greenpeace-Gruppe Dortmund. Mit der Marke Aral hat BP bundesweit rund 2400 Tankstellen und einen Marktanteil von rund 23 Prozent. (weiterlesen)
Das Gericht und die Meinungsfreiheit
Für das Bochumer Friedensplenum erklärt Annemarie Grajetzky zum Ausgang des Tortenprozesses: “Ich bin immer noch ziemlich erschüttert über den Ablauf und das Ergebnis des Prozesses. Da will uns die Staatsanwältin belehren, dass wir faschistische Meinungen zu tolerieren haben und dass jeder Versuch, einen Nazi-Aufmarsch zu verhindern, illegal sei. Da will uns die Staatsanwältin erklären, dass eine bestimmte Augenform und Körperhaltung aggressiv sei. Das erinnert mich an eine üble Vergangenheit. Noch schlimmer empfand ich jedoch die unglaubliche Ignoranz der Richterin. Sie hörte den Plädoyers der Anwältin und des Angeklagten überhaupt nicht zu und ging auch mit keiner Silbe auf ihre Argumente ein. Schließlich ist es noch kein Jahr her, dass das Landgericht Bochum eine Anklage gegen den Verantwortlichen des Nazi-Aufmarsches am 25. 10 2008 Thomas Wulff abgewiesen hat. Bei der Demonstration wurde unter anderem ein Transparent mit der Aufschrift getragen: “Multikulti ist Völkermord”. In diesem Fall hatte das Gericht die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zugrunde gelegt, nach der immer dann, wenn eine Aussage mehrere Deutungsmöglichkeiten zulässt, von denen nicht alle einen Straftatbestand erfüllen, zugunsten des Angeschuldigten diejenige zugrunde zu legen ist, die strafrechtlich nicht relevant ist. (weiterlesen)
“No Money for the Cops”
Auf der Webeite des Bochumer Bildungsstreiks wird über ein Beispiel polizeilicher und juristischer Repression berichtet: »Anlässlich des „Global Action Day for Education” fand 2006 eine „Reclaim the Streets” Party in der Bochumer City statt. An der bunten Tanzdemo für freie Bildung und ein gerechtes Gesellschaftssystem beteiligten sich etwa 100 Menschen. Anstatt mitzufeiern, verletzte die nach etwa einer Stunde anrückende Polizei mehrere Menschen aus kurzer Entfernung mit Pfefferspray und griff willkürlich Tanzende heraus. Diese wurden dabei zum Teil auf den Boden geworfen, gewürgt und geschlagen. In diesem Durcheinander soll eine junge Studentin einen Polizisten mit Wasser aus einer Plastikflasche bespritzt haben. Sie wurde von ZivilbeamtInnen in ein Geschäft gedrängt und brutal gegen ein Regal geschlagen. Dabei wurde ihr von „Freund und Helfer” ein Ellenbogen ins Gesicht gerammt und sie erlitt Verletzungen am Oberschenkel, sodass sie mehrere Tage nur humpeln konnte. Zum vollständigen Artikel.
Herzlichen Dank
Die Redaktion von LabourNet Germany schreibt: “Wir kommentieren das eigentliche Urteil im Tortenprozess nicht. Es ist bereits treffend von vielen Beobachtern des Prozesses getan worden und alles ist auf der Webseite der KollegInnen von Bo-Alternativ nachzulesen externer Link. Was uns aber sehr interessiert, ist die Frage, wie es dazu kommen konnte und welche Folgen es hat. Denn die Tatsache, dass der Angeklagte vor einem Jahr freigesprochen wurde, damals sogar mit Zustimmung des anwesenden Staatsanwaltes und jetzt von der gleichen Institution verurteilt wird, wirft ein sehr betrübliches Licht auf Teile des Justizapparates in Bochum.” Zur vollständigen Stellungnahme.
Die Linke: Urteil ist ein Skandal
Die Linkspartei Bochum schreibt: »„Im Namen des Volkes” wurde am Mittwoch für Recht befunden, dass das auf bo-alternativ veröffentlichte Bild gegen die Nazidemonstration keine Torte, sondern eine versteckte Bombe darstellt. „Das Volk” der Bochumer Kläger hat es geschafft, die rechtliche Verhältnismäßigkeit ad absurdum zu führen. Das Urteil des Gerichts ist ein empfindlicher Rückschlag für zivilgesellschaftliches Engagement. Widerstand gegen Nazis ist und bleibt die Pflicht eines jeden. Hierzu erklärt der Sprecher des Kreisverband Bochum Sebastian Michaelis: (weiterlesen)
Für die Trennung von Staat und Fußball
Die bsz-Redaktion schreibt über ihre aktuelle Ausgabe: »In dieser Woche geht’s wieder rund in der bsz: Neue Landesregierung und sonst? Die bsz erklärt, wie es in Sachen Bildung und Kommunen weitergehen soll. Doch auch in Bochum war und ist einiges los – die Local Hero Woche ist zu Ende, die A40 wieder für Autos freigegeben, und die bsz resümiert: Schön war es doch. Wie geht es eigentlich mit dem „Platz des Europäischen Versprechens“ weiter? Kommt Geld, kommt Rat. Weitere Themen sind die Reform der ZVS, die Ausstellung im Bergbaumuseum zum Thema Frauenfußball, wo die Besucherinnen und Besucher lernen, wie aus „dickbeinigen Emanzen mit Brustpanzer“ mehrfache Europa- und Weltmeisterinnen wurden und eine kritische Betrachtung der geplanten Campussanierung der Ruhr-Uni. Und zu guter Letzt die Kolumne, die sich für die Trennung von Staat und Fußball ausspricht. Die bsz ist im Web unter http://www.bszonline.de verfügbar.«
ver.di protestiert gegen das Tortenurteil
Der ver.di Bezirk Bochum-Herne erhebt in einer Pressemitteilung schärfsten Protest gegen das gestrige Tortenurteil durch das Bochumer Amtsgericht. Der stellv. Bezirksgeschäftsführer Norbert Arndt: “Unser Kollege hat von seinem, grundgesetzlich verbrieften Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht und ist dafür vom Amtsgericht zu 30 Tagessätzen a 50 Euro verurteilt worden. Dies ist ein himmelschreiender Justizskandal, der nicht ohne Folgen bleiben darf! Unsere Solidarität und Sympathie gehört dem aktiven Gewerkschafter und engagierten Demokraten! Gleichwohl verkennen wir als eine der größten Einzelgewerkschaften im mittleren Ruhrgebiet nicht, dass sich dieses Urteil gegen alle Demokraten und Antifaschisten in Bochum richtet. (weiterlesen)
IG BAU schlägt „Nachwuchs-Alarm”
Mit Blick auf den drohenden Fachkräftemangel hat die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) von den Bauunternehmen im Ruhrgebiet zusätzliche Ausbildungsanstrengungen gefordert. „Die Baubetriebe in der Region müssen bei den Lehrstellen noch einmal nachlegen. Zugleich ist es notwendig, offensiv um Auszubildende zu werben und sie damit für eine Lehre auf dem Bau zu gewinnen. Beides muss sich ergänzen”, sagte der Vorsitzende des IG-BAU-Bezirks Bochum-Dortmund, Gerhard Kampschulte. Im Wettbewerb um den Job-Nachwuchs müssten die Baubetriebe Jugendlichen eine gute berufliche Zukunfts-Perspektive aufzeigen und bieten. Dazu gehörten nach der Ausbildung auch attraktive Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote. (weiterlesen)
DGB: Abschlusszeugnis und arbeitslos
Der DGB weist auf die immer noch prekäre Situation auf dem Ausbildungsmarkt hin. „Nach wie vor suchen hunderte Jugendliche einen Ausbildungsplatz. Trotz Abschusszeugnis in der Hand haben viele Schulabgänger noch keine Perspektive im Herbst, ” beklagt DGB Regionsvorsitzender Michael Hermund. „Nach einer Umfrage der Stadtverwaltung hatten von den 2.299 Schulabgängern der Förder-, Haupt-, Real- und Gesamtschulen in Bochum im Juni nur 298 einen Ausbildungsplatz. 1.652 werden weiter eine Schule besuchen, da sie sich keine Chance auf einen Platz ausrechnen oder einen höherwertigen Abschluss anstreben. Allein 350 Abgänger aus diesen Schulformen suchen aber noch dringend einen Ausbildungsplatz im Herbst,” so Hermund. (weiterlesen)
Recht und Gerechtigkeit?
Die Grüne Jugend Bochum schreibt: »Wo ist unsere Freiheit und Gerechtigkeit? Die Grüne Jugend Bochum&Wattenscheid ist entsetzt über das Urteil des Bochumer Amtsgerichts. Es kann und darf nicht sein, dass ein und dieselbe Institution aufgrund gleicher Fakten einen Menschen erst frei und ein Jahr später schuldig spricht. Das Urteil ist kein rationales sondern ein persönliches. Die Richterin fiel dem Angeklagten mehrfach ins Wort und ließ eine ordentliche Stellungnahme kaum zu. Es macht den Anschein, als sei das Urteil schon vor Prozessende gefallen worden. Bei diesem lächerlichen Prozess fragen wir uns, ob es nicht wichtigere Arbeit für die Bochumer Staatsanwaltschaft gibt, als einen Menschen, der eine Figur mit Torte online stellt anzuklagen. (weiterlesen)
DISSkursives zum Tortenprozess
Rolf van Raden hat auf DISSkursiv, dem Weblog des Duisburger Instituts für Sprach- und Sozialforschung (DISS) einen ausführlichen Bericht über den heutigen Tortenprozess veröffentlicht. Die Überschrift: Neues Bilderverbot durch Bochumer Tortenprozess: Stehen wir vor einer Einschränkung der Pressefreiheit?
Meinungsfreiheit mit Füßen getreten
Zu den Prozessbeobachtern beim heutigen Tortenprozess gehörte auch Uwe Vorberg (Foto), Fraktionsvorsitzender Der Linken im Rat. Er “ist über das ergangene Urteil nicht nur empört, sondern auch in seinem Demokratieverständnis erschüttert” und nimmt zu dem Prozess und seinem Ausgang wie folgt Stellung:
„In dem heute stattgefunden Prozess hat meines Erachtens juristische Willkür geherrscht. Deshalb möchte ich auf einige Besonderheiten im Verfahrensablauf hinweisen. Als der Angeklagte, mit seinen Einlassungen begann und sich dabei auf den alten „Emily-Prozess” bezog, wurde er nach kurzer Zeit von der Richterin unterbrochen, was das zum heutigen Verfahren beizutragen habe. Sowohl Martin Budich als auch seine Anwältin Anne Mayer wiesen darauf hin, dass die Urteilsbegründung des Revisionsverfahrens darauf ausführlich eingegangen sei. Ihnen wurde bedeutet, dass sie zur Sache kommen sollten. Später allerdings zitierte die Richterin fast eine Viertelstunde aus ebendieser Urteilbegründung?! Doch der Angeklagte wurde nicht nur von der Richterin unterbrochen, die Staatsanwältin fiel ihm mehrfach regelrecht ins Wort. Die Richterin ließ dies durchgehen. (weiterlesen)
Schlag gegen Pressefreiheit und Antifaschismus
“Das Urteil im sogenannten Tortenprozess ist ein Generalangriff auf die Pressefreiheit in Deutschland und eine schallende Ohrfeige für das zivilgesellschaftliche Engagement gegen Nazis in Bochum. Die Verurteilung wegen der Veröffentlichung einer Comicfigur und einer gezeichneten Torte ist juristisch nicht nachvollziehbar und stellt einen neuen Tiefpunkt für Pressefreiheit und Antifaschismus in Bochum dar”, erklärt die Bochumer Bundestagsabgeordnete der Partei Die Linke, Sevim Dagdelen, anlässlich der heutigen Verurteilung des verantwortlichen Redakteurs des links-alternativen Webportals bo-alternativ.de im so genannten “Tortenprozess”. (weiterlesen)
Politischer Gesinnungsprozess
Die Soziale Liste im Rat schreibt: »„Aus einem „eigentlich lächerlichen Verfahren“ wurde ein politischer Gesinnungsprozess mit einem Urteil, dass journalistisches und politisches Engagement be- und verhindern soll“, so kommentiert Günter Gleising, Ratssprecher der Sozialen Liste im Rat, die Verurteilung des verantwortlichen Redakteurs von bo-alternativ zu einer Geldstrafe (30 Tagessätze a. 50 Euro) im sog. Tortenprozess. Der Betreiber des Internet-Zeitung bo-alternativ wurde verurteilt, weil der durch die Veröffentlichung eines Cartoons, einem Strichmännchen mit Torte, brennender Wunderkerze und dem damit kombinierten Slogan “Kein Zuckerschlecken für Nazis“, zur Gewalt gegen eine Demonstration der neofaschistischen NPD aufgerufen haben soll. In dem 2 Stunden dauernden Prozess wurde das verbissene Bestreben der Staatsanwaltschaft deutlich, antifaschistischen und demokratischen Widerstand gegen den Neonazismus zu kriminalisieren. (weiterlesen)
Richterin: Eine Torte ist keine Torte
Vor dem Bochumer Amtsgericht wurde heute für Recht befunden, dass die Dokumentation des
nebenstehenden Plakates auf dieser Webseite eine Straftat darstellt. Der verantwortliche Redakteur von bo-alternativ.de wurde von Richterin Heller zu 30 Tagessätzen á 50 Euro verurteilt. Staatsanwältin Wenzel hatte 70 Tagessätze gefordert. Die Torte sei in Wirklichkeit eben doch eine versteckte Bombe, so das Urteil. Auf einer anschließenden Pressekonferenz des Bündnisses gegen Rechts zeigte sich der DGB-Regionsvorsitzende Michael Hermund sehr betroffen: “Wenn dieses Urteil Bestand hat, dann wird damit in Zukunft jeder Widerstand gegen Naziaufmärsche kriminalisiert.” Staatsanwaltschaft und Gericht hatten argumentiert, dass schon allein die Aufforderung “NPD-Aufmarsch verhindern!” strafbar sei, weil eine Verhinderung einer nicht verbotenen Demonstration mit legalen Mittel nicht möglich sei. Als Indiz für die Gewaltbereitschaft der Comicfigur wurde von der Staatsanwältin die grimmigen Augenbrauen und die breitbeinige Haltung ins Feld geführt. Uli Borchers vom Bündnis gegen Rechts stellte im Pressegespräch die Frage, ob sich die Bochumer Justiz wohl darüber bewusst ist, wie sehr sie mit einem solchen Urteil die Nazis motiviert. Die Berichterstattung der Medien über den Prozess wird auf der Sonderseite zum Tortenprozess dokumentiert.

