Mittwoch 21.07.10, 15:14 Uhr
Uwe Vorberg zum Tortenprozess:

Meinungsfreiheit mit Füßen getreten 3


Zu den Prozessbeobachtern beim heutigen Tortenprozess gehörte auch Uwe Vorberg (Foto), Fraktionsvorsitzender Der Linken im Rat. Er „ist über das ergangene Urteil nicht nur empört, sondern auch in seinem Demokratieverständnis erschüttert“ und nimmt zu dem Prozess und seinem Ausgang wie folgt Stellung:
„In dem heute stattgefunden Prozess hat meines Erachtens juristische Willkür geherrscht. Deshalb möchte ich auf einige Besonderheiten im Verfahrensablauf hinweisen. Als der Angeklagte, mit seinen Einlassungen begann und sich dabei auf den alten „Emily-Prozess“ bezog, wurde er nach kurzer Zeit von der Richterin unterbrochen, was das zum heutigen Verfahren beizutragen habe. Sowohl Martin Budich als auch seine Anwältin Anne Mayer wiesen darauf hin, dass die Urteilsbegründung des Revisionsverfahrens darauf ausführlich eingegangen sei. Ihnen wurde bedeutet, dass sie zur Sache kommen sollten. Später allerdings zitierte die Richterin fast eine Viertelstunde aus ebendieser Urteilbegründung?! Doch der Angeklagte wurde nicht nur von der Richterin unterbrochen, die Staatsanwältin fiel ihm mehrfach regelrecht ins Wort. Die Richterin ließ dies durchgehen.
So verwies Martin Budich darauf, dass das Plakat seit Wochen in der gesamten Stadt hing, dass es Spuckis gab, dass Menschen beim Plakatieren erwischt wurden, aber gegen niemanden ermittelt wurde und dass auch der Staatsschutz sich nicht bei bo-alternativ wegen der Veröffentlichung des Plakates gemeldet hatte. Er sei davon ausgegangen, dass alles in Ordnung sei. Hier wurde er von der Staatsanwältin unterbrochen, die behauptete, dass die Anzeige vom Staatsschutz erstattet wurde. Das machte Anwältin Mayer stutzig, denn in ihrer Akte (und die Verteidigung muss die gesamte Akte haben!) war davon nichts zu finden. Die Richterin verlas daraufhin die Anzeige, erwähnte jedoch nicht, dass diese laut Akte von der Staatsanwaltschaft und nicht vom Staatsschutz ausgegangen war. Das alles lässt nur zwei mögliche Schlüsse zu: Entweder hat die Staatsanwältin gelogen oder die Akte der Verteidung war nicht vollständig. Beides ein Skandal.
Die verschiedenen kruden Argumentationslinien der Staatsanwaltschaft hier nach zu zeichnen, würde zu weit führen. Nur auf den krönenden Abschluss des unsauberen Verfahrens möchte ich noch eingehen: Wie üblich plädierte die Staatsanwaltschaft zuerst, es folgte das Plädoyer der Verteidigung. Dann hätte der Angeklagte normalerweise das Schlusswort gehabt, doch nicht heute. Die Staatsanwältin kommentierte das Plädoyer der Verteidigung und stieg erneut in die Beweisaufnahme ein. Auf einmal sollte der Angeklagte nicht mehr wegen Aufrufs zu schwerer Körperverletzung, sondern wegen des Aufrufs zur Verhinderung einer genehmigten Demonstration verurteilt werden. Und das wurde erst am Ende des Prozesses eingebracht!!! Das heißt, der Angeklagte konnte seine Verteidigung gar nicht dementsprechend aufbauen. Davon abgesehen, habe ich es noch nie erlebt, dass das Plädoyer der Verteidigung von der Staatsanwaltschaft kommentiert wird.
Die Ausführungen der Anwältin schienen kein Gewicht zu haben. Sie zitierte mehrere höchstrichterliche Urteile, die deutlich machten, dass ein Aufruf zur Körperverletzung sehr konkrete Angaben bzw. Vorgaben haben muss, und ansonsten das Gut der Meinungsfreiheit höher zu bewerten sein. Der Aufruf „Tötet Brandt“ wurde seinerzeit nicht als Aufruf zur Gewalt gewertet. Aber heute wurde entschieden, dass ein Plakat, das Martin Budich nur dokumentiert und nicht presserechtlich zu verantworten hatte, mit einem Bombermännchen und Torte und dem Spruch „Kein Zuckerschlecken für Nazis – Nazi-Aufmarsch verhindern“ einen solchen Tatbestand erfüllt. Die Versuche der Anwältin, juristische Fakten gegen Stimmungsmache zu setzen, waren leider vergeblich. Auch auf die Einlassung von Martin Budich zum Ende des Prozesses, dass er die Veröffentlichung des Plakates durch das Presserecht und das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sehe, ging die Richterin in ihrer Urteilsbegründung mit keinem Wort ein.
Meine Befürchtungen zu diesem Prozess sind leider weit weitem übertroffen worden. Das war ein Armutszeugnis für unsere Demokratie. Heute ist im Gerichtssaal 134 die Meinungsfreiheit mit Füßen getreten worden.
Martin Budich soll durch solche absurden Prozesse eingeschüchtert, wenn nicht gar mundtot gemacht werden. Aber Martin Budich ist nicht persönlich gemeint, wir alle, die wir uns im links-alternativem Spektrum bewegen, sind gemeint. Dass das so ist, hat das bunte und zahlreich erschiene Publikum beim heutigen Prozess deutlich gemacht. Die Äußerungen der Staatsanwältin und das Urteil haben für viel – berechtigte – Empörung gesorgt.
Ich bin sicher, dass Martin Budich dieses Urteil nicht akzeptieren wird. Ich wünsche ihm dabei seinem weiteren Verfahren viel Erfolg. Unsere Solidarität ist im sicher.“


3 Gedanken zu “Meinungsfreiheit mit Füßen getreten

  • Wolfgang Dominik

    Ich danke der Richterin und der Staatsanwältin von ganzem Herzen, mir endlich die Augen über den wahren Charakter von Martin Budich geöffnet zu haben. Sie haben dauernd mit dem objektiven Blick des unvoreingenommenen Betrachters auf das Tortenmännchen-Plakat argumentiert. Wenn wir keine objektiven und unvoreingenommenen StaatsanwältInnen und RichterInnen hätten, würde ich heute noch – wie fast alle subjektiv Blickenden – glauben, das Plakat sei völlig harmlos. Als Theologe habe ich gelernt, dass der Satan viele Gesichter hat. Genau! Wenn ich die Physiognomie des Tortenmännchens mir anschaue, dann weiß ich sogar, dass Martin Budich so ähnlich gucken kann! So guckt nur Satan oder der Bomberman, weiß ich jetzt durch die intensive Nachhilfestunden des Bochumer Gerichts. Auch breitbeinig habe ich Martin Budich schon stehen gesehen! Auch das ein Argument der beiden objektiven und unvoreingenommenen in der Justiz nun wirklich Bewanderten. Ich bin nur Laie. Seit 35 Jahren arbeite ich als Beauftragter der Evangelischen Kirche von Westfalen für die Seelsorge an Zivildienstleistenden und Kriegsdienstverweigerern mit Martin in der Friedensbewegung, in der antifaschistischen Bewegung, in manchen anderen demokratischen Aktionen zusammen und bisher ist es ihm gelungen, vor mir und allen anderen immer den absolut Friedfertigen zu spielen. Dabei hätte ich doch schon während meines Theologiestudiums, das ich ganz gut abgeschlossen habe(!), lernen müssen, dass der Wolf oft im Schafspelz daher kommt. Dass das Tortenmännchen, oh nein: Der Bomberman, hasserfüllt blickt, ist mir auch noch nicht aufgefallen. Jetzt ist mir von Richterin und Staatsanwältin der Schleier von den Augen gerissen worden! In meiner Bekanntschaft und auch in dem, was ich so lese und höre, kennt niemand so geschickt verkleidete Bomben in der Torte. Gut, dass ich jetzt Bescheid weiß!
    Wenn demnächst die Gerichte NPD-Demos zulassen, werde ich ich das nicht mehr kritisieren und mich auch nicht von Bomberman oder bo-alternativ oder gar von Martin Budich etwa zu einer Gegendemonstration motivieren lassen. Auch NPD-Meinungen, so habe ich heute gelernt, müssen frei geäußert werden können. Ich dachte bisher, der Artikel GG 139 wäre nicht ganz so obsolet.
    Ich gelobe, weiterhin nicht mehr subjektiv irgendwas, was von bo-alternativ kommt, verstehen zu wollen, sondern will ab heute den objektiven und unvoreingenommenen Blick von Staatsanwältin und Richterin lernen.

  • Dirk Overhoff

    Ich teile die Meinung meines Genossen Uwe Vorberg und kann definitiv nicht verstehen, wie eine Katholikin, mitverantwortlich für Massenmorde und Kinderschändung seit 2000 Jahren durch die katholische Kirche hier auch noch neofaschistisch pro NPD sprechen kann. Asche auf ihr Haupt, sie soll sich schämen!!!

  • ubu

    ich war selbst nicht bei dem prozesstermin, deshalb danke ich dir, dass du durch deinen brief in meinem kopf aufgeräumt hast. einerseits hatte ich nämlich, ausgelöst durch die berichterstattung vor dem termin, die befürchtung gehabt, da seien bornierte ,voreingenommene arschlöcher am werk. andererseits tröstete ich mich mit der vorstellung, wenn sie nicht objektiv und unvoreingenommen wären, dann hätte man sie nicht zur staatsanwältin und zur richterin gemacht. dank dir hat sich dieser widerspruch geklärt – nochmals danke.

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