Mittwoch 21.07.10, 14:49 Uhr
Bericht in den Bochumer Ruhr Nachrichten

Tortenprozess: Doch noch Verurteilung im Streit um den „Bomberman“ – 1500 Euro Strafe


BOCHUM Dieses Verfahren gleicht einer Posse: Im Streit um die Deutung einer Comiczeichnung („Bomberman“) ist der Betreiber der Internetseite „bo-alternativ.de“, Martin Budich, am Mittwoch nun doch verurteilt worden. Die Strafe: 1500 Euro wegen Aufrufs zur Gewalt. In einem ersten Prozess war Budich noch freigesprochen worden.

Von Jörn Hartwich

Die Comicfigur war im Oktober 2008 im Internet aufgetaucht.
Sie zeigt den so genannten „Bomberman“, der allerdings keine Bombe in der Hand hält, sondern eine Torte. Der Eindruck es handele sich um eine Bombe wird trotzdem erweckt – durch eine brennende Schnur, die oben herausragt.
Mit dieser Zeichnung hatte Budich zu Protestaktionen gegen einen geplanten NPD-Aufmarsch aufgerufen. Den Vorwurf, dass er einen Aufruf zur Gewalt gestartet habe, hatte er dagegen immer zurückgewiesen.
Vor ziemlich genau einem Jahr war es am Bochumer Amtsgericht zu einem ersten Prozess gekommen. Damals war Budich freigesprochen worden.
Eine Torte ist keine Bombe, hieß es in der Urteilsbegründung. Auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte am Ende Freispruch beantragt. Zu Ende war die Geschichte damit allerdings noch nicht.
Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft legte Revision ein
Denn kaum war das Urteil gesprochen, legte ein anderer Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Revision ein – und das mit Erfolg. Das Oberlandesgericht in Hamm prüfte die Akten und schickte sie zur Neuverhandlung ans Amtsgericht zurück.
Begründung: „Dass mit der Abbildung lediglich aufgefordert werden sollte, laut und offensiv, aber nicht aggressiv gegen die NPD-Demonstration aufzutreten, ist nicht ausreichend begründet.“
Die nun zuständige Amtsrichterin hat die Strafbarkeit nun doch festgestellt. Der Bombermann sei eine ernstzunehmende Aufforderung zu einer Straftat, hieß es im Urteil.
Zum Artikel auf der Webseite der Ruhr Nachrichten.