Montag 07.06.10, 13:00 Uhr
Der Landesdatenschutzbeauftragte interveniert beim Institut Vogel:

Videoüberwachung teilweise gestoppt


Die Soziale Liste schreibt: »Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes NRW hat jetzt der Sozialen Liste im Rat mitgeteilt, dass eine Videoüberwachung des laufenden Unterrichts bei der Bildungseinrichtung Gisela Vogel – Institut für Berufliche Bildung KG „rechtlich nicht zulässig“ ist. Das Institut Vogel wurde aufgefordert, von der Videoüberwachung in den Schulungsräumen während der Unterrichtszeiten abzusehen. Damit wurde einer Forderung der Sozialen Liste, die den Landesbeauftragten eingeschaltet hatte, Rechnung getragen und ein erster Erfolg erzielt.
Der Landesbeauftragte für Datenschutz teilt der Sozialen Liste weiterhin mit, dass sich auch für „die Videoüberwachung außerhalb der Unterrichtszeiten bzw. in anderen Bereichen als den Schulungsräumen“ weitere klärungsbedürftige Punkte ergeben haben, die von ihm geprüft werden. Eine umfassende Stellungnahme ist daher in Vorbereitung, heißt es in einem Schreiben des Landesbeauftragten an die Soziale Liste im Rat.
Die Soziale Liste fordert die zustehenden Behörden der Stadt Bochum, sowie die ARGE Bochum umgehend auf, die Einhaltung des Verbots von Videoaufzeichnungen während des Unterrichts zu kontrollieren. Weiterhin fragt die Soziale Liste im Rat schon jetzt, ob die Zusammenarbeit der Stadt Bochum und der ARGE mit einer Bildungseinrichtung, die mehrere Monate gegen geltendes Recht verstößt, tragbar ist? „Außerdem sehen wir der umfangreichen Stellungnahme des NRW Datenschutzbeauftragten mit großem Interesse entgegen“, so Nuray Boyraz, Ratsfrau der Sozialen Liste. Auch eine Prüfung der strafrechtlichen Relevanz der monatelangen Gesetzesverstöße durch das Institut Vogel wird von der Sozialen Liste geprüft.
Nach Auskunft der Stadt Bochum ist das Bildungsinstitut Vogel, mit dem die ARGE und die Arbeitsverwaltung eine umfangreiche Zusammenarbeit vereinbart haben, die einzige Bochumer Bildungseinrichtung, die eine derartige Videoüberwachung durchführt. „Dieser Präzedenzfall“, so forderte Günter Gleising, Ratssprecher der Sozialen Liste, schon vor Wochen „muss durch den Landes-Datenschutzbeauftragten zurück gewiesen und beendet werden“. Gleising sieht in dem Vorgehen des Datenschutzbeauftragten einen Erfolg gegen die sich ständig ausweitende Überwachung von Bürgerinnen und Bürgern im öffentlichen und privaten Raum.«