Donnerstag 13.05.10, 19:00 Uhr
Die Kriminalisierung der Friedensbewegung in der Adenauer-Ära

Justizunrecht im Kalten Krieg


Auf einer Veranstaltung des Bochumer Friedensplenums und der DFG-VK referierte Friedrich-Martin Balzer (Foto) im Bahnhof Langendreer über den vor 50 Jahren zu Ende gegangenen Schauprozess gegen die führenden VertreterInnen der westdeutschen Friedensbewegung. Balzer: »Der Düsseldorfer Prozeß gegen das Friedenskomitee der Bundesrepublik ist nur auf dem Hintergrund der Restauration in Westdeutschland zu verstehen, der Wiederherstellung alter Machteliten in Wirtschaft, Politik, Verwaltung und Justiz (einschließlich der Nazis an führender Stelle), des kalten Krieges mit seiner – auch militärischen – Konfrontation gegenüber der Sowjetunion und ihren Verbündeten, seiner demokratiewidrigen Berufsverbote seit 1950, dem 1961 als verfassungswidrig aufgehobenen Strafrechtsänderungsgesetz von 1951 und dem rechtswidrigen KPD-Verbot von 1956. Die Urteile im Düsseldorfer Prozeß sind Teil einer politischen Justiz, die der niedersächsische Justizminister, Professor Pfeiffer, 2003, schlicht als verfassungswidriges „Gesinnungsstrafrecht“ brandmarkte. Der spätere Bundesinnenminister Werner Maihofer (FDP, 1974-1978) sprach bereits 1963 von bis dahin 250.000 durchgeführten Ermittlungsverfahren und 6.000 Verurteilungen, Zahlen, „die einem Polizeistaat alle Ehre machen“.« Dr. Balzer hat der Redaktion von bo-alternativ.de eine leicht gekürztes Fassung seines Vortrages zur Verfügung gestellt. „Der Düsseldorfer Prozeß – Die Friedensbewegung auf der Anklagebank des Kalten Krieges“.
Dr. Friedrich-Martin Balzer ist Herausgeber der inzwischen zum Standardwerk avancierten Sammelschrift zum „Düsseldorfer Prozeß“: Justizunrecht im Kalten Krieg. Die Kriminalisierung der westdeutschen Friedensbewegung im Düsseldorfer Prozeß 1959/60.
Das Bochumer Friedensplenum hat eine Zusammenstellung von interessanten Rezensionen über das Buch veröffentlicht.
Bis zum 26. Mai ist im KinoCafé des Bahnhof Langendreer eine Ausstellung über den „Düsseldorfer Prozeß“ zu sehen. Die Ausstellung wird dann mit einem Vortrag von Heinrich Hannover beendet. Er war Rechtsanwalt in dem Schauprozess.