Donnerstag 11.03.10, 09:00 Uhr

Schwarz-Grün verschiebt Sozialticket 2


Als die CDU nach der Kommunalwahl ihre schwarz-gelbe Mehrheit in der Verbandsversammlung des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) verlor, war es keine große Überraschung mehr, dass die Grünen mit einer schwarz-grünen Koalition dafür sorgten, dass die CDU das Sagen behielt. Ähnliches hatte es schließlich schon kurz zuvor bei der Regierungsbildung in Hamburg und in Saarbrücken gegeben. Sicherlich sollte dies auch ein Signal für die Landtagswahl in NRW sein. Als Gegenleistung erhielten die Grünen von der CDU das Zugeständnis, dass im VRR zum 1. 8. 2010 ein Sozialticket eingeführt wird. Gegen diesen Plan starteten mehrere kommunale Verkehrsbetriebe eine regelrechte Hetzkampagne. Die beiden Vorstandsmitglieder der BoGeStra Rüberg und Schlotzhauer polemisierten dabei besonders heftig. Die Kampagne hat nun Wirkung gezeigt. Gestern wurde mitgeteilt, dass erst einmal eine Marketinganalyse für das Sozialticket erstellt wird und sich die Einführung daher auf den 1.1.2011 verschieben kann. Die Bochumer Initiative für ein Sozialticket war ohnehin skeptisch mit dem schwarz-grünen Versprechen umgegangen und hatte eine Fortsetzung ihrer Arbeit beschlossen. Nächstes Treffen ist am 31.3. um 16.00 Uhr beim DGB.


2 Gedanken zu “Schwarz-Grün verschiebt Sozialticket

  • somjotien

    Bei einer Neuberechnung des Regelsatzes zum 01.11.2011 besteht natürlich ein Handlungsbedarf. So in zweifacher Hinsicht:
    1. Der Regelsatz ist neu so zu berechnen, dass sich das Fahren mit dem ÖPNV im Verkehrsverbund als Existenzminimum im Sinne der Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben gestalten lässt. Das BVerfGericht hatte bemängelt, dass das sozio-kulturelle Existenzminimum bislang vom Regelsatz nicht abgedeckt werde. Hier muss der Bund im Sinne der Teilhabe (in Form der Kosten des Sozialtickets) nachlegen. Das kann nicht Aufgabe der Kommunen sein, deren Interesse es ist grundsätzlich mobile Bürger zu haben, die am Leben teilnehmen können; denn nur so können Nachfolgekosten für Erkrankungen aufgrund mangelnder Beweglichkeit, wie Demenz, Pflegebedürftigkeit und Sucht, vermieden werden.
    2. Der VRR muss sich im Vorfeld zu 1.) überlegen wieviel ein Sozialticket (ähnlich dem Schoko- oder Bärenticket) kosten soll, damit der Bund diesen Betrag bei seiner Neuberechnung berücksichtigen kann. Sozialticket heisst dann. Ist für die Sozialhilfeempfänger, die das Geld dafür mit dem Regelsatz angerechnet bekommen.

    So fliessen vom Bund sinnvoll Gelder über den Einzelnen in die Kommunen. Natürlich darf der Bund die Finanzierung auch direkt übernehmen und ein Sozialticket ist dann im Sozialhilfebescheid mit enthalten. Unter Vorlage des Bescheides gibt es dann beim Verkehrsverbund kostenlos das Sozialticket.
    Vielleicht ist der Gedanke diesen Weg zu beschreiten kein schlechter. – Zumindest ist der Anteil an den Fahrtkosten im Regelsatz wesentlich zu erhöhen, damit die Kommunen nicht ein weiteres Mal für eine Bundesaufgabe (= Mobilität zur Erreichung der Teilhabe am sozio-kulturellen Existenzminimum) zahlen sollen.

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