Dienstag 09.02.10, 17:00 Uhr
Die Soziale Liste zum Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes:

Auch kommunale Konsequenzen ziehen 1


Die Soziale Liste schreibt: »Erwartungsgemäß hat das Bundesverfassungsgericht BVerfG die geltenden Hartz IV-Sätze für Erwachsene und Kinder für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht bescheinigt damit den politischen Schöpfern der „Arbeitsmarkt- und Sozialreform“ (Schröder, Fischer, Clement, Müntefering, etc.) jahrelang das Grundgesetz mit Füßen getreten zu haben. Die Soziale Liste kritisiert auch, dass es in der Bochumer Kommunalpolitik von SPD und Grünen keine grundsätzliche Kritik an und keinen Protest gegen Hartz IV gegeben hat. Stattdessen wurden Vertreter der Sozialen Liste und andere diffamiert.
Das jetzt vom BVerfG ergangene Urteil hebt besonders das Sozialstaatsprinzip und den Anspruch auf „Achtung und Würde jedes Einzelnen“ hervor. Die bisherige Höhe der Regelleistung für Erwachsene und Kinder ist in „nicht verfassungsgemäßer Weise ermittelt worden“, so das BVerfG. Zum monatlichen Festbetrag muss außerdem ein über dem laufenden Bedarf liegender „zusätzlicher Leistungsanspruch“ eingeräumt werden. Das BVerfG schreibt dem Gesetzgeber jetzt vor, bis zum Ende des Jahres „alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen.“
Das Urteil muss auch Konsequenzen für die Bochumer Kommunalpolitik haben. Die Soziale Liste Bochum fordert als Konsequenz aus dem BVerfG-Urteil sofort wieder Zusatzleistungen für besondere Lebenslagen und außergewöhnliche Belastungen einzuführen und damit zu Regelungen zurückzukehren, wie sie bei der früheren Sozialhilfe bestanden.
Da das Bundesverfassungsgericht sich nicht zu der Höhe der Leistungen geäußert hat, sieht die Soziale Liste Bochum die Aufgabe, noch mehr öffentlichen Druck und außerparlamentarische Opposition zu erzeugen, um eine deutliche Erhöhung der Hartz IV-Sätze zu erkämpfen.«


Ein Gedanke zu “Auch kommunale Konsequenzen ziehen

  • Roland Kiprowski

    Liebe Leute von der Sozialen Liste, woher kommt diese grandiose Fehleinschätzung des HartzIV-Urteils ??? MÖCHTET Ihr jetzt einfach glauben, daß das BVerfG „auf unserer Seite steht“ ?? Entkleistert euch die Augen und lest die Aussagen der Richter neu !

    Das Gericht hat WEDER die Regelsätze für verfassungswidrig erklärt (das würde nämlich bedeuten, deren HÖHE zu beanstanden), NOCH hat es den Urhebern vorgeworfen, das Grundgesetz mit Füßen getreten zu haben. Es hat LEDIGLICH die „Transparenz der Ermittlung“ dieser Regelsätze beanstandet – mit anderen Worten, es hat sich „mal wieder“ geschickt drumherumgewunden.

    Und, liebe Leute, das BVerfG HAT sich zu den Regelsätzen geäußert ! Es hat klipp und klar verkündet, die Regelsätze seien „nicht evident zu niedrig“.

    Das ist ein Freibrief an die Regierung, sich halt ein paar bessere Begründungen auszudenken, vielleicht noch bei den Kiddies etwas kosmetisch nachzubasteln, wie wir es ja schon gewohnt sind, und ansonsten die Regelsätze mehr oder weniger beizubehalten.

    Mag sein, daß am Ende für Arbeitslose der eine oder andere Euro mehr herauskommt. Der wird dann aber selbstverständlich als Rechtfertigung für weitere Kürzungen in anderen Bereichen herhalten müssen, und von den eigentlich erforderlichen (und in Anbetracht der milden Gaben an Bänker immer noch viel zu bescheidenen) Regelsatzhöhen dürft Ihr weiter träumen. Das einzige Plus scheint das mit dem zusätzlichen Leistungsanspruch zu sein, aber wir wissen ja aus Erfahrung, daß die ARGE (speziell in Bochum) ja schon ganz andere Vorgaben ausgehebelt hat.

    Insgesamt ist dieses Urteil, bei allen eventuell herauskommenden minimalen Verbesserungen, für die Linken und den Sozialstaat kein Erfolg, sondern ein heftiger und heimtückischer Schlag ins Genick, vor allem im Kontrast zu den perversen Milliardenzahlungen an die Banken.

    So, liebe Soziale Liste, vor dem Jubeljodeldiplom lernen wir jetzt noch das „Zwischen den Zeilen lesen“….

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