Dienstag 26.01.10, 22:00 Uhr

Details zu schwarz-grün und Sozialticket 1


Jens Matheuszik vom Pottblog und Stefan Laurin von den Ruhrbaronen haben die bo-alternativ.de Meldung zur zukünftigen Zusammenarbeit von CDU und Grünen im VRR aufgegriffen und recherchiert. Jens Matheuszik hat die Details der Vereinbarung in Erfahrung gebracht. Das Sozialticket, das es ab dem 1. 8. 2010 geben soll, wird zu folgenden Preisen angeboten: Ticket 1000 im Abo, Preisstufe A2: 23,00 Euro/Monat (statt 50,48 Euro); Ticket 1000 im Abo, Preisstufe A1: 19,00 Euro/Monat (statt 49,20 Euro); Ticket 1000 (ab 09:00 Uhr) im Abo, Preisstufe A2: 16,00 Euro/Monat (statt 36,81 Euro); Ticket 1000 (ab 09:00 Uhr) im Abo, Preisstufe A1: 15,00 Euro/Monat (statt 35,83 Euro). Stefan Laurin zitiert einen Grünen Kenner zur schwarz-grünen Zusammenarbeit im VRR: „Die Grünen halten die SPD im VRR für unsichere Kantonisten. Das Vertrauen war einfach nicht da.“


Ein Gedanke zu “Details zu schwarz-grün und Sozialticket

  • Das ist die Härte!

    Kommentar:

    Das ist ja ganz toll, dass jetzt auch die armen Leute wieder Bus und Bahn fahren können. Es sei denn sie wohnen in der Innenstadt, machen alles zu Fuß oder mit dem Fahrrad, und wollen nur zwei mal im Monat nach Münster um ihrer alten Mutter zur Hand zu gehen … – die haben nix davon, können das nicht bezahlen.

    Vordergründig hilft es den Betroffenen: Die Kunden, meist Hartz IV-berechtigte und prekär beschäftigte, können mit ihrem wenigen Geld besser über die Runden kommen. Sie werden zwar finanziell entlastet, aber gerade dadurch in die Abhängigkeit von Almosen getrieben. Ihre Würde und die Fähigkeit, Verantwortung für das eigene Leben zu übernehmen und zu kämpfen, werden drastisch reduziert. Sie gewöhnen sich daran, zu kriechen und um Almosen zu betteln.

    In Erwartung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes am 9. Februar werden auch Stimmen laut, eine Erhöhung der Regelleistungen sei ein Unding in Anbetracht der vielen Ermäßigungen, die es für die Leute gäbe. Auch Herr PAPIER, Präsident des BVerfG, meint, es müssten auch die bestehenden Leistungen des Landes und der Kommunen Berücksichtigung finden.

    Das Land befindet sich auf dem Weg zum „bargeldlosen Zahlungsverkehr“ für Leistungsberechtigte: es gibt schon Überlegungen, die Miete direkt an den/die VermieterIn zu zahlen. Für alles andere gibt es dann eine Almosenberechtigungsmarke um den Hals, oder Gutscheine, wenn die Almosen nur abgezählt ausgegeben werden.

    Täglich arbeiten zehntausende ehrenamtliche Helferinnen und Helfer daran, dass alle Menschen “ihr täglich Brot” bekommen, und noch einiges mehr. Die Installation solcher Abspeisungen und Einrichtungen ist gerade jenen Recht, die die Armut verursachen. Das ist Verstetigung statt Bekämpfung der Armut.

    Auch ein zunehmend größerer Teil der voll Erwerbstätigen wird in Zukunft mit „Vergünstigungsausweisen“ abgespeist werden. Derzeit gibt es noch Wohngeld und Kinderzuschlag oder aufstockendes Hartz IV, wenn das nicht reicht.

    „Der Lohn muß … den angemessenen Lebensbedarf des Arbeitenden und seiner Familie decken. …“ heisst es in Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen (Art. 24). Das ist schon lange nicht mehr der Fall, ohne Zusatzjob (des/der PartnerIn) geht es nicht mehr.

    „Suppenküche statt Sozialstaat“ ist das Ziel. Wohlfahrtsverbände schlagen Alarm: Deutschland befindet sich auf dem Weg zur flächendeckenden „Vertafelung“ der Gesellschaft.

    „Soziale Rechte statt Almosen“ und „fettes Gehalt“ müssen die Forderungen lauten. Sonst sind wir bald im Arsch in Amerika …

Kommentare sind geschlossen.