Montag 25.01.10, 15:00 Uhr
Der DGB fordert:

Hartz IV Bescheide überprüfen lassen


Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wird am 9. Februar das Urteil verkünden, ob die Höhe der Regelleistungen nach SGB II für Kinder mit dem Grundgesetz zu vereinbaren sind. Der DGB – Regionsvorsitzender Michael Hermund rät in diesem Zusammenhang: „Die Entscheidung des BVerfG wirkt sich möglicherweise aber auch auf die Regelleistungen für Erwachsene und des SGB XII aus. Von einer Entscheidung könnten demnach auch Bezieher/innen von Sozialhilfe sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit profitieren. Ich rate allen Betroffenen einen Überprüfungsantrag noch vor dem 9. Februar zu stellen. Die Chance, dass es für die Vergangenheit rückwirkende Korrekturen für alle Leistungsbezieher/innen gibt, ist nicht allzu groß, aber sie besteht.“ Sollte das BVerfG sich für rückwirkende Korrekturen der Regelleistung entscheiden, müssen Ansprüche erst geltend gemacht werden, um von höheren Leistungen zu profitieren. Leistungsbezieher/innen (nach SGB II und SGB XII) müssen jetzt für die Vergangenheit einen Überprüfungsantrag stellen, und gegen laufende Bescheide Widerspruch einlegen, teilt der DGB mit.
„Wer sich also Ansprüche auf gegebenenfalls vorenthaltene Geldleistungen sichern will, muss jetzt handeln! Nach der Urteilsverkündung durch das BVerfG ist ein solcher Überprüfungsantrag nicht mehr möglich,“ so Hermund. Wird der Antrag im Januar 2010 gestellt, wirkt er auf den 1. Januar 2006 zurück.
Ein Mustervordruck kann beim DGB unter Bo 687033 angefordert werden.