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	<title>Kommentare zu: Erniedrigung in Würde verwandeln</title>
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		<title>Von: Jutta Buschmann</title>
		<link>http://www.bo-alternativ.de/2010/01/05/erniedrigung-in-wuerde-verwandeln/#comment-425</link>
		<dc:creator>Jutta Buschmann</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 10 Jan 2010 11:08:42 +0000</pubDate>
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		<description>Die Hartz4-Verantwortlichen sind mindestens Staatsfeinde im politischen Sinn, gegen die Widerstand geboten ist. 
Meine persönliche Meinung ist jedoch viel weitergehender, nämlich dass diese Verantwortlichen eine korrupt-kriminelle Vereinigung mit Vertretern aus der Wirtschaft gebildet haben, die rücksichtslos gegenüber Menschen mit geringen oder keinem Einkommen agiert, weil:

Meine Petiton an den deutschen bundestag, wird durch konstruierte Sachverhalte mit gezielten Angriffen auf meine Kinder beantwortet. 
So wurde meine jüngste Tochter (12 Jahre) intensiv gemobbt, dass sie  nicht mehr zur Schule gehen wollte. Die Klassenlehrerin und der Schulleiter haben die Vorgänge heruntergespielt und bezogen sie merkwürdigerweise auf Dinge aus der Vergangenheit vor fünf Jahren (Scheidung - Kinder halten Kontakt zum Vater) über die ich diese Schule so nicht informiert hatte. In der Folge ihrer Schulverweigerung wurde das Kind in Zusammenarbeit von (nächster) Schule mit dem Jugendamt mit Zwangseinweisung in die geschlossene Psychiatrie bedroht. Seit September 2009 geht sie nun in eine neue Schule.
Jetzt bekam ihr Bruder, 16 Jahre, in den Weihnachtsferien eine polizeiliche Vorladung für den 20.12.2009 als Beschuldigter wegen eines Vorfalls in der Schule, an dem er unbeteiligt zugegen war. 
Mein Antrag auf Strafanzeige unbekannterweise gegen den oder die Beschuldiger lehnte der bearbeitende Beamte ab, mit den Worten, &quot;Ich nehme jetzt auf keinen Fall eine Gegenanzeige auf&quot;.
Dies sind länngst nicht alle Ungereimtheiten, die mich darauf schließen lassen, dass meine Kinder mit konstruierten Sachverhalten vor allem kriminalisiert und abgestempelt werden sollen.

Der Wortlaut meiner Antwort auf die Stellungnahme des BMAS zu vorausgegangenen Petition:

31.03.2009
Gegenstand meiner Petiton waren weder die geforderte Anzahl der Bewerbungen in der Eingliederungsvereinbarung (EV) (die durchaus strittig ist, solange das Jobcenter sich außerstande sieht, die selbe Anzahl an Stellenangeboten auf dem 1.Arbeitsmarkt zu unterbreiten) noch, die zu Recht bemängelten Bewerbungskosten, noch die erkennbar ungenügende Rücksichtnahme auf Alleinerziehende, noch die mangelhafte Förderung seitens des Jobcenters vor der Erkrankung eines meiner Kinder.
Eine der Kernforderungen meiner Eingabe ist dagegen die sofortige Unterbindung der Praxis, Arbeitsuchende per Kontrahierungszwang in prekäre Arbeitsverhältnisse zu nötigen.
Die von mir wiederholt zitierte Formulierung in der Rechtsfolgenbelehrung, die mit der Androhung von Leistungskürzung zur Unterschrift nötigt, muss entfernt werden.
Ich fordere konkret, daß Jobcenter/Argen generell verpflichtet sein müssen, den Alg-II-Beziehern Stellenangebote mit einer Verdienstmöglichkeit zu unterbreiten, die dem Ziel die Hilfebedürftigkeit zu beenden, nachkommt!
Die Bezeichnung &quot;Grundsicherung&quot; grenzt meiner Meinung nach an arglistiger Täuschung der Bevölkerung, die über das Ausmaß der Verarmung in Verbindung mit Behörden-Drangsalierung, für die davon betroffenen Minderheit, im Unklaren gelassen wird.
Wenn noch dazu Politiker pauschal Alg-II-Bezieher öffentlich verunglimpfen und stigmatisieren, indem Unanständigkeit, Missbrauch der Gelder für Tabak oder Alkohol usw. usf. unterstellt wird, dann sind diese Äußerungen zudem geeignet eine Bevölkerungsmehrheit gegen eine, in Armut getriebene Minderheit aufzuhetzen.
Mit Entrechtung, Entwürdigung, Entmündigung und Diskriminierung wurden in diesem Land schon einmal ausgesuchte Minderheiten stigmatisiert.
Über die weiteren Punkte meiner Petition, auf die in der Stellungnahme des BMAS unbefriedigend, unkorrekt und unvollständig eingegangen wurde, erfolgt eine weitergehende Antwort in den nächsten Tagen.

zweiter Teil 10.06.2009

In oben genannter Stellungnahme gibt das BMAS an, die Basis für die Festsetzung der Regelleistung nach dem SGB-II sind die Konsumausgaben von Personen im unteren Einkommensbereich.
Verschwiegen wird, daß Rentner, die einen anderen Kalorienverbrauch haben, als Heranwachsende, z.B. in ihrem Nahrungsbedarf keinesfalls vergleichbar sind mit Jugendlichen, Heranwachsenden und Menschen die körperlich belastende Arbeit (Haushalt mit Kind/ern) leisten.
Der Regelsatz ist mit Tricks, wie den eben genannten und u.a. mit der &quot;Einbeziehung&quot; der &quot;meisten bisherigen einmaligen Leistungen&quot; als Pauschale und gemessen an der Inflationsrate sowie Mehrwertsteuer- Energiekostensteigerung kontinuierlich gesenkt worden.
So betragen die anteilit berechneten Fahrtkosten ca. 14 Euro für Erwachsene und ca. 8 Euro für Kinder. Die tatsächlich anfallenden Kosten für Monatsfahrkartenk für mich und drei meiner Kinder betragen (die älteste Tochter zählt inzwischen nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft) rund 145 Euro.
Ich muss also nur für die &quot;verbilligten&quot;  Monatsfahrkarten mehr als 100 Euro vom Essensgeld absparen.
Bei den Kosten für Strom sieht es ähnlich aus. Die anteilig berechneten Stromkosten decken nicht die tatsächlich anfallenden Kosten von monatlich 70 (inzwischen 74) Euro.
Ein ganzer Komplex, zu dem unter anderem gehören: Fahrtkosten, Energie, medizinische Versorgung, Kleidung, Schuhe, Verderb und Schwund von Lebensmitteln, Ersatz von Hausrat/Elektrogeräten, ist entweder mit einer Pauschale berechnet, die weit von den realen Preisen/Kosten entfernt ist oder bleibt unberücksichtigt.
Unter dem Strich kommt eine Kürzung des sozio-kulturellen Existenzminimums heraus. Menschen in Alg-II leben de facto unter dem Existenzminimum und haben weder die Möglichkeit der Teilhabe am kulturellen Leben noch, wie fälschlich behauptet, &quot;in vertretbaren Umfang Beziehungen zur Umwelt&quot;.
Wir Alg-II-Bezieher sind aus diesem Konsum-System Ausgeschlossene, werden aber mit de selben Gesetzen und Richtlinien be- und verurteilt, die für Zahlungsfähige gelten.
Eine einmalige Sonderleistung von 100 Euro (Kinderbonus) zu bezeichnen als Zitat &quot;Berücksichtigung der Forderung der Petentin, höhere Leistungen zum LEBENSUNTERHALT insbesondere für schulpflichtige Kinder&quot; ist an Zynismus kaum zu überbieten.
Zur EV bezieht das BMAS Stellung in der Form, dass diese EV &quot;nur mit Zustimmung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zustande kommt&quot;
Verschwiegen wird, daß eben diese Zustimmung mit der Androhung von Leistungskürzung, wohlgemerkt eine Leistung, die die Menschen in Armut, Not und Angst zwingt, erpresst wird.
Wenn Erwerbslose eine EV mit der Auflag, eine Ablehnung ohne &quot;wichtigen Grund&quot; führt zu Sanktionen, vorgelegt bekommen, dann ist keine Vertragsfreiheit mehr gegeben. Also nicht die Sanktionsmöglichkeit ansich, sondern der ausgeübte Zwang, bei fehlenden &quot;wichtigen Grund&quot; unterschreiben zu müssen, ist ein unverhältnismäßiges, verfassungswidriges Vorgehen seitens des Staates gegenüber seinen Bürgern zu einer Zeit in der Massenarbeitslosigkeit herrscht und die Chancen arbeitslos zu werden größer sind als die Chancen eine existenzsichernden Arbeitsplatz zu finden.
Desweiteren zeigt die Praxis, Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung sind: eine Bereicherung der Arbeitgeber an der Allgemeinheit, die Vernichtung regulärer, existenzsichernder Beschäftigungsverhältnisse, häufig der Ersatz für vormalig reguläre Arbeit, eine Form von Zwangsarbeit, ein Beitrag die Arbeitslosenstatistik zu fälschen, diskrimierend, entrechtende, prekäre Arbeit, bei der die überwiegende Mehrzahl der 1-Euro-Jobber keine Perspektive haben, eine existenzsichernde Arbeit zu finden.
Die Residenzpflicht für junge Menschen bis 25 Jahren ist neben der Entmündigung und Würdeverletzung staatlich ausgeübte Diskriminierung junger Hilfebedürftiger gegenüber jungen Menschen, die finanziell unanbhängig sind. 
Auch das beabsichtigte &quot;Entgegenwirken der Tendenz sich die erste Wohnung über die Grundsicherung für Arbeitsuchende finanzieren zu lassen&quot; ist auf keinen Fall eine Rechtfertigung für staatlich ausgeübte Entmündigung, Verletzung der Menschenwürde und Diskriminierung.
Die Ausführungen des BMAS sind selbstdarstellerische Wiederholungen von Gegebenheiten, die meine Forderungen und Kritik unberücksichtigt lassen sowie übergehen und somit weder &quot;eine abschließende Antwort&quot; noch weniger &quot;nicht zu beanstanden&quot; sind.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die Hartz4-Verantwortlichen sind mindestens Staatsfeinde im politischen Sinn, gegen die Widerstand geboten ist.<br />
Meine persönliche Meinung ist jedoch viel weitergehender, nämlich dass diese Verantwortlichen eine korrupt-kriminelle Vereinigung mit Vertretern aus der Wirtschaft gebildet haben, die rücksichtslos gegenüber Menschen mit geringen oder keinem Einkommen agiert, weil:</p>
<p>Meine Petiton an den deutschen bundestag, wird durch konstruierte Sachverhalte mit gezielten Angriffen auf meine Kinder beantwortet.<br />
So wurde meine jüngste Tochter (12 Jahre) intensiv gemobbt, dass sie  nicht mehr zur Schule gehen wollte. Die Klassenlehrerin und der Schulleiter haben die Vorgänge heruntergespielt und bezogen sie merkwürdigerweise auf Dinge aus der Vergangenheit vor fünf Jahren (Scheidung &#8211; Kinder halten Kontakt zum Vater) über die ich diese Schule so nicht informiert hatte. In der Folge ihrer Schulverweigerung wurde das Kind in Zusammenarbeit von (nächster) Schule mit dem Jugendamt mit Zwangseinweisung in die geschlossene Psychiatrie bedroht. Seit September 2009 geht sie nun in eine neue Schule.<br />
Jetzt bekam ihr Bruder, 16 Jahre, in den Weihnachtsferien eine polizeiliche Vorladung für den 20.12.2009 als Beschuldigter wegen eines Vorfalls in der Schule, an dem er unbeteiligt zugegen war.<br />
Mein Antrag auf Strafanzeige unbekannterweise gegen den oder die Beschuldiger lehnte der bearbeitende Beamte ab, mit den Worten, &#8220;Ich nehme jetzt auf keinen Fall eine Gegenanzeige auf&#8221;.<br />
Dies sind länngst nicht alle Ungereimtheiten, die mich darauf schließen lassen, dass meine Kinder mit konstruierten Sachverhalten vor allem kriminalisiert und abgestempelt werden sollen.</p>
<p>Der Wortlaut meiner Antwort auf die Stellungnahme des BMAS zu vorausgegangenen Petition:</p>
<p>31.03.2009<br />
Gegenstand meiner Petiton waren weder die geforderte Anzahl der Bewerbungen in der Eingliederungsvereinbarung (EV) (die durchaus strittig ist, solange das Jobcenter sich außerstande sieht, die selbe Anzahl an Stellenangeboten auf dem 1.Arbeitsmarkt zu unterbreiten) noch, die zu Recht bemängelten Bewerbungskosten, noch die erkennbar ungenügende Rücksichtnahme auf Alleinerziehende, noch die mangelhafte Förderung seitens des Jobcenters vor der Erkrankung eines meiner Kinder.<br />
Eine der Kernforderungen meiner Eingabe ist dagegen die sofortige Unterbindung der Praxis, Arbeitsuchende per Kontrahierungszwang in prekäre Arbeitsverhältnisse zu nötigen.<br />
Die von mir wiederholt zitierte Formulierung in der Rechtsfolgenbelehrung, die mit der Androhung von Leistungskürzung zur Unterschrift nötigt, muss entfernt werden.<br />
Ich fordere konkret, daß Jobcenter/Argen generell verpflichtet sein müssen, den Alg-II-Beziehern Stellenangebote mit einer Verdienstmöglichkeit zu unterbreiten, die dem Ziel die Hilfebedürftigkeit zu beenden, nachkommt!<br />
Die Bezeichnung &#8220;Grundsicherung&#8221; grenzt meiner Meinung nach an arglistiger Täuschung der Bevölkerung, die über das Ausmaß der Verarmung in Verbindung mit Behörden-Drangsalierung, für die davon betroffenen Minderheit, im Unklaren gelassen wird.<br />
Wenn noch dazu Politiker pauschal Alg-II-Bezieher öffentlich verunglimpfen und stigmatisieren, indem Unanständigkeit, Missbrauch der Gelder für Tabak oder Alkohol usw. usf. unterstellt wird, dann sind diese Äußerungen zudem geeignet eine Bevölkerungsmehrheit gegen eine, in Armut getriebene Minderheit aufzuhetzen.<br />
Mit Entrechtung, Entwürdigung, Entmündigung und Diskriminierung wurden in diesem Land schon einmal ausgesuchte Minderheiten stigmatisiert.<br />
Über die weiteren Punkte meiner Petition, auf die in der Stellungnahme des BMAS unbefriedigend, unkorrekt und unvollständig eingegangen wurde, erfolgt eine weitergehende Antwort in den nächsten Tagen.</p>
<p>zweiter Teil 10.06.2009</p>
<p>In oben genannter Stellungnahme gibt das BMAS an, die Basis für die Festsetzung der Regelleistung nach dem SGB-II sind die Konsumausgaben von Personen im unteren Einkommensbereich.<br />
Verschwiegen wird, daß Rentner, die einen anderen Kalorienverbrauch haben, als Heranwachsende, z.B. in ihrem Nahrungsbedarf keinesfalls vergleichbar sind mit Jugendlichen, Heranwachsenden und Menschen die körperlich belastende Arbeit (Haushalt mit Kind/ern) leisten.<br />
Der Regelsatz ist mit Tricks, wie den eben genannten und u.a. mit der &#8220;Einbeziehung&#8221; der &#8220;meisten bisherigen einmaligen Leistungen&#8221; als Pauschale und gemessen an der Inflationsrate sowie Mehrwertsteuer- Energiekostensteigerung kontinuierlich gesenkt worden.<br />
So betragen die anteilit berechneten Fahrtkosten ca. 14 Euro für Erwachsene und ca. 8 Euro für Kinder. Die tatsächlich anfallenden Kosten für Monatsfahrkartenk für mich und drei meiner Kinder betragen (die älteste Tochter zählt inzwischen nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft) rund 145 Euro.<br />
Ich muss also nur für die &#8220;verbilligten&#8221;  Monatsfahrkarten mehr als 100 Euro vom Essensgeld absparen.<br />
Bei den Kosten für Strom sieht es ähnlich aus. Die anteilig berechneten Stromkosten decken nicht die tatsächlich anfallenden Kosten von monatlich 70 (inzwischen 74) Euro.<br />
Ein ganzer Komplex, zu dem unter anderem gehören: Fahrtkosten, Energie, medizinische Versorgung, Kleidung, Schuhe, Verderb und Schwund von Lebensmitteln, Ersatz von Hausrat/Elektrogeräten, ist entweder mit einer Pauschale berechnet, die weit von den realen Preisen/Kosten entfernt ist oder bleibt unberücksichtigt.<br />
Unter dem Strich kommt eine Kürzung des sozio-kulturellen Existenzminimums heraus. Menschen in Alg-II leben de facto unter dem Existenzminimum und haben weder die Möglichkeit der Teilhabe am kulturellen Leben noch, wie fälschlich behauptet, &#8220;in vertretbaren Umfang Beziehungen zur Umwelt&#8221;.<br />
Wir Alg-II-Bezieher sind aus diesem Konsum-System Ausgeschlossene, werden aber mit de selben Gesetzen und Richtlinien be- und verurteilt, die für Zahlungsfähige gelten.<br />
Eine einmalige Sonderleistung von 100 Euro (Kinderbonus) zu bezeichnen als Zitat &#8220;Berücksichtigung der Forderung der Petentin, höhere Leistungen zum LEBENSUNTERHALT insbesondere für schulpflichtige Kinder&#8221; ist an Zynismus kaum zu überbieten.<br />
Zur EV bezieht das BMAS Stellung in der Form, dass diese EV &#8220;nur mit Zustimmung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zustande kommt&#8221;<br />
Verschwiegen wird, daß eben diese Zustimmung mit der Androhung von Leistungskürzung, wohlgemerkt eine Leistung, die die Menschen in Armut, Not und Angst zwingt, erpresst wird.<br />
Wenn Erwerbslose eine EV mit der Auflag, eine Ablehnung ohne &#8220;wichtigen Grund&#8221; führt zu Sanktionen, vorgelegt bekommen, dann ist keine Vertragsfreiheit mehr gegeben. Also nicht die Sanktionsmöglichkeit ansich, sondern der ausgeübte Zwang, bei fehlenden &#8220;wichtigen Grund&#8221; unterschreiben zu müssen, ist ein unverhältnismäßiges, verfassungswidriges Vorgehen seitens des Staates gegenüber seinen Bürgern zu einer Zeit in der Massenarbeitslosigkeit herrscht und die Chancen arbeitslos zu werden größer sind als die Chancen eine existenzsichernden Arbeitsplatz zu finden.<br />
Desweiteren zeigt die Praxis, Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung sind: eine Bereicherung der Arbeitgeber an der Allgemeinheit, die Vernichtung regulärer, existenzsichernder Beschäftigungsverhältnisse, häufig der Ersatz für vormalig reguläre Arbeit, eine Form von Zwangsarbeit, ein Beitrag die Arbeitslosenstatistik zu fälschen, diskrimierend, entrechtende, prekäre Arbeit, bei der die überwiegende Mehrzahl der 1-Euro-Jobber keine Perspektive haben, eine existenzsichernde Arbeit zu finden.<br />
Die Residenzpflicht für junge Menschen bis 25 Jahren ist neben der Entmündigung und Würdeverletzung staatlich ausgeübte Diskriminierung junger Hilfebedürftiger gegenüber jungen Menschen, die finanziell unanbhängig sind.<br />
Auch das beabsichtigte &#8220;Entgegenwirken der Tendenz sich die erste Wohnung über die Grundsicherung für Arbeitsuchende finanzieren zu lassen&#8221; ist auf keinen Fall eine Rechtfertigung für staatlich ausgeübte Entmündigung, Verletzung der Menschenwürde und Diskriminierung.<br />
Die Ausführungen des BMAS sind selbstdarstellerische Wiederholungen von Gegebenheiten, die meine Forderungen und Kritik unberücksichtigt lassen sowie übergehen und somit weder &#8220;eine abschließende Antwort&#8221; noch weniger &#8220;nicht zu beanstanden&#8221; sind.</p>
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