Freitag 01.01.10, 22:00 Uhr
Nur auf dem Papier: Streusalzverbot in Bochum

Die Stadt, das Salz und die Vorbildfunktion


Der Schneeräumdienst der Stadt wirft z. Z. tonnenweise Salz auf die Straßen. Dies ist die bequemste Form, die Glätte zu beseitigen. Am 22. Dezember 2009 hat das Presseamt der Stadt eine Mitteilung veröffentlicht, in der darauf hingewiesen wird, „welche Pflichten Haus- und Grundstückseigentümer, Mieter und Stadt haben. Die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Bochum regelt die Pflichten: In der Zeit von 7 bis 20 Uhr müssen öffentliche Gehwege von Schnee und Eis befreit werden. Spätestens wenn es zu schneien aufgehört hat, ist mit der Schneeräumung zu beginnen.“ Weiter heißt es: „In den letzten Tagen war leider an vielen Gehwegen festzustellen, dass Salz als Auftaumittel verwendet wurde, obwohl nur eine Puderzuckerschicht Schnee gefallen war. Dieses Verhalten ist sehr umweltschädlich. Salz schadet nicht nur den Grünflächen und Bäumen, sondern auch den empfindlichen Pfoten der Vierbeiner und manchmal auch den neuen Schuhen der „Zweibeiner.“ Ein weitaus gravierenderes Umweltproblem ist aber die Belastung von Gewässern und Grundwasser durch Salz, da dieses mit dem Tauwasser auch in die Kanalisation gelangt. Dies kann in den Klärwerken nur mit erheblichem Aufwand gereinigt werden, damit wieder genießbares Trinkwasser zur Verfügung steht. Deshalb gilt auf Bochums Gehwegen grundsätzlich Streusalzverbot.“ Selbst auf Gehwegen, für die die Stadt verantwortlich ist, wird Salz gestreut.