Dienstag 01.12.09, 14:00 Uhr
Hartz-IV verletzt die Menschenwürde und das Sozialstaatsgebot

Hartz IV: Jetzt Überprüfungsanträge stellen und Widersprüche einlegen


Die Arbeitslosenberatung in der Brückstr. 46 schreibt: „Zurzeit prüft das BVerfG (Bundesverfassungsgericht), ob bei der Festsetzung der Höhe der Regelleistungen nach dem SGB II gegen die Menschenwürde und das Sozialstaatsgebot (Art. 1 und Art. 20 GG) verstoßen wurde. Laut Präsident des BVerfG geht es um die Regelsätze für Kinder und Erwachsene und somit um den Hartz-IV-Eckregelsatz (z. Z. 359,- €). Sollte das Gericht die Verfassungswidrigkeit der Regelleistungen feststellen, dann wird nur den Leistungsempfänger/innen Geld zurück gezahlt, die vor der zu erwartenden Gerichtsentscheidung einen Überprüfungsantrag (bei bereits bestandskräftigen Leistungsbescheiden) oder Widerspruch (bei aktuellen Leistungsbescheiden), gestellt haben.
Die BVerfG-Entscheidung wird in gleicher Weise Auswirkung auf das SGB XII haben, so dass die gleiche Empfehlung auch für Bezieher/innen von Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung, gilt.
Ob es rückwirkend Geld gibt, ist rechtlich unklar, aber es besteht zumindest eine Chance.
Die Überprüfungsanträge, Widersprüche und Bedienungsanleitung dazu sind hier zu finden.
Die Überprüfungsanträge und nähere Informationen dazu gibt die Beratungsstelle für Arbeitslose, Brückstr.46, Telefon 0234/350092.