Donnerstag 10.09.09, 19:00 Uhr

An den Europäischen Bürgerbeauftragten


Die Unabhängige Sozialberatung ist beim Europäischen Bürgerbeauftragten vorstellig geworden. Seit Ende 2007 weigert sich die ARGE Bochum nämlich, Empfangsbestätigungen für eingereichte Anträge und Unterlagen zu erteilen. Ende 2008 wurde auf Druck von Sozialberatungsstellen in der ARGE Mitte stundenweise eine Möglichkeit zur Erteilung von Empfangsbestätigungen eingerichtet. „Das widerspricht dem 2004 vom Europäischen Parlament verabschiedeten „Kodex für gute Verwaltungspraxis“ berichtet Norbert Hermann. „Es geht dabei um die Berücksichtigung übergreifender Grundsätze wie Höflichkeit, Entscheidung in angemessener Frist, Beantwortung von Schreiben „in der Sprache des Bürgers“, Fairness, Nichtdiskriminierung, Objektivität. Eine Empfangsbestätigung gehört elementar dazu.“ Zwar sei es bisher bei einer Absichtserklärung der Regierungschefs und -chefinnen geblieben, den „Kodex“ in nationales Recht umzusetzen. „Die einschlägigen juristischen Kommentare sind hier aber eindeutig, es fehlt allerdings noch an höchstrichterlicher Rechtsprechung. Schade, dass es für Selbstverständlichkeiten eines solchen Aufwandes bedarf“ schüttelt Norbert Hermann den Kopf.