Mittwoch 09.09.09, 12:00 Uhr

Verurteilung


Die „FreundInnen der befreiten Gesellschaft“ schreiben: »Der heutige Prozess gegen eine Antifaschistin, die im Januar anlässlich einer israelfeindlichen Demonstration eine spontane Kundgebung gegen Antisemitismus angemeldet hatte, endete mit einer Verurteilung zu einer Geldstrafe von 300 Euro zuzüglich Gerichtskosten. Das Gericht bezweifelte den spontanen Charakter der Aktion und bemängelte, die Veranstaltung hätte frühzeitig angemeldet werden müssen. Darüber hinaus begründete das Gericht seine Entscheidung damit, dass die TeilnehmerInnen der israelfeindlichen Demonstration durch die Aktion „provoziert“ worden seien und dadurch eine „gefährliche Situation“ entstanden sei. Silvia Stratmann, Pressesprecherin der FreundInnen der befreiten Gesellschaft“, dazu: „Wir sind mit diesem Urteil sehr unzufrieden. Es kann nicht sein, dass spontanes Eintreten gegen Antisemitismus kriminalisiert wird, und dass dies auch noch mit der Gefährlichkeit der israelfeindlichen Demonstration begründet wird.
Wir befürchten, dass das Urteil sich negativ auf die Bereitschaft anderer Menschen auswirkt, sich symbolisch gegen öffentlich geäußerten Antisemitismus zu stellen. Denn nun kommt zu der Bedrohung durch antiisraelische Demonstrant_Innen, auch noch die Sorge um staatliche Repression hinzu.“«