Mittwoch 17.06.09, 21:00 Uhr
Änderung für Hartz IV-Abhängige:

8 Euro mehr und Erleichterung für GEZ-Befreiug


Ab Juli tritt eine Vereinbarung in Kraft, nach der es ausreicht, der Gebühreneinzugszentrale eine automatisch von der ARGE übersandte besondere Bescheinigung einzureichen. Bei Vorlage dann wiederum der GEZ-Befreiung erhalten BürgerInnen mit vermindertem Einkommen (ebenso wie bei einem Behinderungsgrad von mindestens 90 Prozent) bei der Telekom (aber auch bei anderen Anbietern) eine Vergünstigung in Höhe von etwa 7 Euro monatlich. Ab dem 1. Juli werden auch die Hartz IV-Leistungen entsprechend der allgemeine Rentenerhöhung um 2,41 % monatlich erhöht. Laut Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit sollen die neuen Bescheide in Kürze versandt werden, damit auch die Bescheinigungen für die GEZ.
„Das Gerenne der Harz IV-Abhängigen für die Befreiung von Radio- und Fernsehgebühren hat jetzt endlich ein Ende. Bislang mussten sie Originale oder beglaubigte Kopien der Bescheide einsenden“, freut sich Norbert Hermann von der „Unabhängige Sozialberatung“. Inzwischen funktioniert auch die Telefonanlage der Sozialberatung wieder, die längere Zeit gestört war: Tel. 5 47 29 57.
Hier erfolgt auch eine Ansage aller weiteren bochumer Beratungsstellen für Erwerbslose.


Im Folgenden zur Information die Pressemitteilungen der Bundesagentur für Arbeit:

Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit Nr. 52 vom 17. Juni 2009
Ab Juli 2009 wird die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit jedem Arbeitslosengeld II (ALG II) – Bewilligungsbescheid automatisch eine Bescheinigung zur Vorlage bei der GEZ übersenden. Diese Bescheinigung kann direkt mit dem Antrag zur Gebührenbefreiung an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) übersandt werden. Mit dem neuen Verfahren reduziert sich der Aufwand für die Leistungsbezieher.
Eine gesonderte Vorsprache in den Arbeitsgemeinschaften zum Zwecke der Erstellung von Mehrfertigungen der Bewilligungsbescheide oder Beglaubigungen im Zusammenhang mit Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ist damit nicht mehr erforderlich.
Diese Änderung basiert auf einer Neuregelung des Rundfunkgebühren-Staatsvertrages. Bislang musste der GEZ im Original der ALG II – Bescheid oder eine beglaubigte Kopie vorgelegt werden.
Über den Antrag auf Gebührenbefreiung entscheidet weiterhin ausschließlich die GEZ.