Dienstag 09.06.09, 19:00 Uhr
Der Bochumer Opelbetriebsrat antwortet auf 20 häufig gestellte Fragen

Über die Zukunft von Opel


Der Bochumer Opelbetriebsrat schreibt in einem Flugblatt: »Liebe Kolleginnen und Kollegen, in den letzten Tagen haben wir viele Fragen zur Zukunft von Opel und zu den aktuellen Verhandlungen erhalten. Neben diesen berechtigten Fragen werden in der Öffentlichkeit viele Gerüchte und Spekulationen über Opel verbreitet. Auf den folgenden Seiten haben wir uns bemüht, auf wesentliche Fragen zu antworten. Natürlich wissen wir, dass es viele zusätzliche Fragen gibt. Wir wollen versuchen, in den nächsten Tagen darauf aktuell einzugehen. Nachfragen können per Lotus Notes an den Betriebsrat geschickt werden.
♦ Wie sieht die Übergangsstruktur für die Adam Opel GmbH aus?
♦  Welche Rolle spielt dabei der Überbrückungskredit?
♦ Was ist die Aufgabe der Treuhandgesellschaft?
♦ Wie sehen jetzt die Geldströme aus? Fließt immer noch Geld nach USA?
♦ Muss die deutsche Regierung allein den europäischen Kreditbedarf absichern?
♦ Wer „regiert“ Opel bis zur Übernahme?
♦ Wie weit ist die Übernahme durch Magna?
♦ Kann es sein, dass Magna einen Rückzieher macht?
♦ Wie sehen die Schritte für die nächsten 4-6 Wochen aus?
♦ Wie ist der Status von Powertrain Verbund?
♦ Gibt es eine Entscheidung über die Brennstoffzelle?
♦ Wie ist der Status zu Patenten, Technologie, Lizenzen und GTO?
♦ Ist Saab auch Teil des neuen Opel/Vauxhall-Verbunds?
♦ Wo ist die GME Zentrale in Zürich organisatorisch angebunden?
♦ Mitarbeiterkapitalbeteiligung – gibt es Aktien? Wie sieht das Modell aus?
♦ Gelten Tarifverträge und Vereinbarungen nach einer Übernahme weiter?
♦ Was geschieht mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld?
♦ Ist die Opel Altersversorgung sicher?
♦ Soll der Bund unsere Pensionsverpflichtungen übernehmen?
♦ Was passiert mit den Altersteilzeit-Verträgen?

Wie sieht die Übergangsstruktur für die Adam Opel GmbH aus?

Um nicht von der Insolvenz durch GM betroffen zu sein, wurden die europäischen Werke (außer PT Strasbourg und GME Zürich), die europäischen Verkaufsgesellschaften und die verbundenen Unternehmen wie z.B. Powertrain und OSV unter die Adam Opel GmbH gehängt. Durch das Umhängen ist sichergestellt, dass keine Gelder nach USA abfließen. Das waren die Vorbedingungen für die Genehmigung der Überbrückung durch die Politik.
Welche Rolle spielt dabei der Überbrückungskredit?
Der von der Bundesregierung und den Ländern mit Opel Standorten abgesicherte Überbrückungskredit ist die Voraussetzung, dass Opel nicht in die Insolvenz von GM einbezogen wurde. Denn dadurch ist eine weitere Finanzierung des Geschäftsbetriebs in Europa möglich, bis ein Investor einsteigt.
Was ist die Aufgabe der Treuhandgesellschaft?
Die Treuhandgesellschaft ist formal der Haupteigentümer der Adam Opel GmbH (65%). Sie soll während der Zeit, in der es noch keinen endgültigen Vertrag mit dem Investor gibt dafür sorgen, dass die Gelder, die für den Geschäftsbetrieb benötigt werden, zweckgebunden eingesetzt werden. Sie soll keine operativen Aufgaben wahrnehmen. Wenn es eine Einigung mit GM und damit einen endgültigen Investor gibt, wird die Treuhandgesellschaft wieder aufgelöst.
Wie sehen die Geldströme aus? Fließt immer noch Geld nach USA?
Opel in Europa hat ein eigenes Cash Pooling. Die Verantwortung dafür liegt bei der Finanzabteilung der Adam Opel GmbH. Es fließt kein Geld mehr nach USA, aber auch keins mehr von USA nach Europa. Ausnahme ist der Geldfluss zwischen Opel und GTO, der in einem fest vorgegebenen Vertragsrahmen abgewickelt wird.
Muss die deutsche Regierung den europäischen Kredit absichern?
Durch die Absicherung des Überbrückungskredits ist die Bundesregierung in Vorleistung gegangen, um die drohende Insolvenz zu verhindern. Da Opel/Vauxhall ein europäisches Unternehmen sein wird, werden sich auch andere europäische Regierungen an der Absicherung beteiligen. Finanzielle Zusagen gibt es bereits von Spanien, England, Belgien, Polen und Österreich.
Wer „regiert“ Opel bis zur Übernahme?
Formal ist die GME Zentrale abgetrennt. Das bedeutet, dass juristisch die Geschäftsleitung der Adam Opel GmbH die Entscheidungen für alle europäischen Standorte trifft und auch die Verantwortung und Haftung für den europäischen Verbund hat. Für die Bereiche, in denen weiterhin global zusammengearbeitet wird, müssen nun umgehend Berichtsstrukturen festgelegt und kommuniziert werden, die sicherstellen, dass alle Entscheidungen über die Geschäftsleitung laufen.
Wie weit ist die Übernahme durch Magna?
Letzte Woche ist ein Vorvertrag (memorandum of understanding) zwischen General Motors und Magna geschlossen worden. Der endgültige Vertrag, der den Einstieg regelt, muss aber erst noch abgeschlossen werden – das soll innerhalb der nächsten 4-5 Wochen geschehen. Es wird noch ca. 3-6 Monate dauern, bis alle Einzelheiten geklärt sind. Magna ist inzwischen mit einem Team bei Opel vor Ort, um sich die nötigen Informationen zu beschaffen und im Detail die konkreten Pläne zu erstellen und mit General Motors zu verhandeln.
Kann es sein, dass Magna einen Rückzieher macht?
Wenn sich General Motors und Magna nicht einigen, ist es theoretisch möglich, dass kein Vertrag zustande kommt. Beide Seiten betonen, dass sie zu einer Lösung kommen wollen. Dass das Interesse von Magna bei Opel einzusteigen groß ist, hat das Engagement von Magna im Verlauf der Verhandlungen mit der Politik gezeigt, ebenso wie der Auftritt des europäischen CEO Siegfried Wolf bei der Informationsveranstaltung am 3.6. in Rüsselsheim.
Sollte ein Vertrag mit Magna nicht zustande kommen, kann es sein, dass ein anderer Investor zum Zuge kommt oder die „Insolvenzbefürworter“ sich durchsetzen.
Wie sehen die Schritte für die nächsten 4-6 Wochen aus?

Magna wird versuchen, möglichst schnell mit General Motors einen endgültigen Vertrag auszuhandeln, der die Einzelheiten zu der Übernahme beinhaltet. Dort werden dann auch Themen geregelt sein wie z.B.
♦ Auf welchen Märkten darf Opel/Vauxhall verkaufen
♦ Wie sieht die Zusammenarbeit auf globaler Ebene (Engineering, Einkauf…) aus
♦ Wie hoch sind die Lizenzgebühren an GTO
In der Zwischenzeit muss das europäische Geschäft weitergeführt werden unter Aufsicht der Treuhand und dem genehmigten Überbrückungskredit. Wichtig ist vor allem, die Investitionen zu tätigen, damit die neuen Modelle wie geplant auf den Markt kommen können. Bevor der Vertrag nicht unterschrieben ist, kann Magna bei Opel nicht operativ eingreifen. Deshalb können die Fragen zur neuen Struktur (Zuständigkeiten, Aufgaben…) innerhalb des europäischen Opel/Vauxhall noch nicht beantwortet werden.
Wie ist der Status von Powertrain?
Die europäischen und deutschen Powertrain Standorte, mit Ausnahme des Werks in Strasbourg, sind alle unter die Adam Opel GmbH gehängt worden. Damit sind sie Teil des neuen europäischen Unternehmens und nicht von der Insolvenz von General Motors betroffen. Die Verschmelzung mit der Adam Opel GmbH hat noch nicht stattgefunden. Sobald der Geschäftsbericht vorliegt soll dies erfolgen. Wesentlich ist jedoch, dass Powertrain durch das Umhängen zum neuen Opel/Vauxhall-Verbund gehört.
Gibt es eine Entscheidung zur Brennstoffzelle?
Der Ampera ist Teil des Vorvertrags zwischen GM und Magna. Die Fragen zu Hybrid und Fuel Cell müssen noch vereinbart werden.
Wie ist der Status zu Patenten, Technik, Lizenzen, GTO?
Die Lizenzgebühren (Royalties) werden von 5% auf 3,25% bis zum 31.12.2012 herabgesetzt. Dies bedeutet eine sehr positive jährliche Einsparung von ca. 300 Mio. € für diesen Zeitraum. Ab 2013 bis Ende 2014 beträgt die Gebühr 3,8%, danach wieder 5%. Sollte das Engineering Service Agreement, das diese Punkte regelt, gekündigt werden, wird die Lizenzgebühr auf 0% gesetzt. Allerdings wird dann GTO die Entwicklung von Technologien nicht mehr vorfinanzieren. Der Zugang zum geistigen Eigentum und bestehender Technologie bleibt auch nach der Kündigung uneingeschränkt erhalten.
Ist Saab auch Teil des neuen Opel/Vauxhall-Verbunds?
Saab ist seit einigen Monaten in einem Insolvenzverfahren nach schwedischem Recht. Es soll als eigenständiges Unternehmen verkauft werden und ist deshalb nicht Teil des neuen Opel/Vauxhall-Verbunds. Laut GM gibt es drei Investoren, die Interesse an Saab bekundet haben.
Wo ist die GME Zentrale in Zürich organisatorisch angebunden?
Die GME Zentrale in Zürich ist nicht unter die Adam Opel GmbH umgehängt worden, gehört also nicht zum neuen Verbund. Sie ist Teil von General Motors. Derzeit wird an einem Migrationsplan gearbeitet, um die Funktionen nach Rüsselsheim zurück zu führen. Dieser Prozess soll bis zum endgültigen Vertragsabschluss mit einem Investor abgeschlossen sein.

Mitarbeiterkapitalbeteiligung: Wie sieht das Modell aus?
Inzwischen ist von den Beratern des Betriebsrats in Zusammenarbeit mit der IG Metall ein Modell entwickelt worden, wie die Beteiligung der Beschäftigten – als „Investoren“ – am neuen Unternehmen Opel/Vauxhall aussehen kann.
♦ Dazu soll eine Aktiengesellschaft, zunächst nach deutschem Recht gegründet werden, die die Anteile der Beschäftigten hält und treuhänderisch verwaltet.
♦ Es werden jedoch keine individuellen Aktien ausgegeben, sondern ein Fonds eingerichtet, der diese Anteile der Beschäftigten verwaltet. Diese ergeben sich aus schon erbrachten und künftigen, noch zu verhandelnden Einsparungen.
♦ Die verschiedenen Gremien der Aktiengesellschaft werden mit Mitgliedern des Betriebsrats (alle Standorte), der IG Metall und der Berater (Juristen, Steuerexperten) besetzt, die die Rechte der Beschäftigten wahrnehmen.
♦ Dieses Konstrukt ermöglicht es, sich umgehend in die Verhandlungen mit den anderen Investoren einzuschalten und die Belange der Beschäftigten dort zu vertreten.
♦ Wenn sich weitere Standorte in Europa an dem Modell beteiligen wollen, kann die Aktiengesellschaft in eine europäische (SE) umgewandelt werden.
♦ Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Betriebsratsmitgliedern und der IG Metall werden nun Details der Ausgestaltung erarbeiten (Basis für die Anteile, Kriterien, Berechtigung z.B. Veräußerung, Vererbbarkeit, Haltefristen, Ausscheiden…).
Die Umsetzung dieses Konzeptes muss jetzt mit der Geschäftsleitung und den Investoren verhandelt werden.
Gelten Tarifverträge und Vereinbarungen nach der Übernahme?
Auch im neuen Opel/Vauxhall gelten die Regelungen weiter. Dazu gehört auch der Zukunftsvertrag 2010, der als Betriebsvereinbarung abgeschlossen ist. Es ist noch unklar, in welcher Form der Übergang stattfindet, z.B. als Eigentümerwechsel, Betriebsübergang o.ä. – die bestehenden Vereinbarungen haben weiterhin Gültigkeit.
Was geschieht mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld?
Die Verhandlungen, ob und wie Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld als Beitrag in die Mitarbeiterkapitalbeteiligung einfließen, sind noch nicht abgeschlossen. Es werden verschiedene Varianten diskutiert, z.B. ob das Einbringen über mehrere Jahre anteilig geschehen soll. Dabei kann es zu unterschiedlichen Lösungen in den Standorten kommen. Dies ist u. a. abhängig von tariflichen Regelungen.
Beschäftigte, die eine Direktversicherung haben und das Weihnachtsgeld dafür verwenden, sollten sich überlegen, ob sie bereits jetzt etwas zurücklegen wollen. Man kann auch die Direktversicherung beitragsfrei stellen oder die Beiträge reduzieren. Dazu wenden Sie sich am besten an Ihren Versicherer.
Ist die Opel Altersversorgung sicher?
Die Regeln für betriebliche Altersversorgungen, zu der auch die alte Opel Altersversorgung sowie das neue OpelVersorgungsKonto gehören, sind in einer Betriebsvereinbarung und im Betriebsrentengesetz geregelt. Unverfallbare Versorgungsansprüche haben danach Mitarbeiter/innen, die mindestens 5 Jahre anrechenbare Dienstzeiten erworben und das 30. Lebensjahr vollendet haben. Diese Ansprüche bleiben auch bei einem Eigentümerwechsel oder nach einer Insolvenz bestehen.
Veränderungen der bestehenden Betriebsvereinbarung zur Altersversorgung sind grundsätzlich möglich. Änderungen können aber nur für zukünftige Ansprüche vorgenommen werden.
Eine Veränderung bereits erworbener Ansprüche für ehemalige Beschäftigte, die sich bereits im Ruhestand befinden, ist nicht möglich. Auch im Falle einer Insolvenz sind diese Ansprüche über den Pensionssicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) abgesichert.
Soll der Bund unsere Pensionsverpflichtungen übernehmen?
Es ist während der ganzen Verhandlungen über die Staatsbürgschaft nie nachgefragt worden, dass die Pensionsverpflichtungen übernommen werden sollen. Diese werden aus dem laufenden Geschäft beglichen und von dem neuen Investor übernommen. Damit gibt es kein Problem.
Was passiert mit den Altersteilzeit-Verträgen?
Alle bisher abgeschlossenen Verträge zur Altersteilzeit werden wie geplant umgesetzt. Nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gehen bei einem Betriebsübergang auch die nach dem Altersteilzeitgesetz gestalteten Arbeitsverhältnisse auf den Erwerber über. Auch dann, wenn die Arbeitsphase im Blockmodell schon vor dem Betriebsübergang abgeschlossen war.«