Mittwoch 29.04.09, 12:00 Uhr

Videoüberwachung – was wusste die ARGE?


Die Unabhängige Sozialberatung zweifelt in einer Pressemitteilung an, dass die ARGE in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Sozialen Liste zur Video-Überwachung bei dem Weiterbildungsunternehmen Vogel (siehe Meldung vom 24.4.09), die Wahrheit sagt. Die Unabhängige Sozialberatung schreibt: »soweit die ARGE Bochum vorträgt, ihr „war die Installierung der Videokameras nicht bekannt“, so muss vermutet werden, dass sie die Unwahrheit sagt. Sie lässt andererseits wissen, „auf das Vorhandensein und den Einsatz von Videokameras werde durch entsprechende Hinweisschilder deutlich aufmerksam gemacht“. Seit Mitte 2008 hat der ARGE-Mitarbeiter Herr Kretschmann seinen festen Arbeitsplatz in das „Institut Vogel“ verlegt. Dort ist er zuständig dafür, einer größeren Gruppe von Hartz IV-Betroffenen per Video-Projektion eine sogenannte „Eingliederungsvereinbarung“ schmackhaft zu machen, die alle anschließend „freiwillig“ unterschreiben müssen. Wenn der Tatbestand der Video-Überwachung Herrn Kretschmann und der ARGE nicht bekannt war, so wäre das nur mit viel Verständnis für die ARGE-typischen Probleme nachvollziehbar. Durch die genannte Maßnahme sollen die Betroffenen „ausgelagert” und von drei Trägern „intensiv betreut” werden – der Löwenanteil vom „Institut Vogel“. Betroffen sind davon insgesamt mehr als 2100 Menschen. Seit Beginn der Maßnahme sind etwa zwei Prozent der Betroffenen durch Aufnahme von Erwerbstätigkeit nicht mehr im Hartz IV-Bezug. Ob wegen oder trotz dieser Maßnahme sei dahingestellt, jedenfalls ist das weniger, als in anderen Projekten üblich und auch weniger, als wenn man die Leute ganz in Ruhe gelassen hätte. Die Maßnahme zeichnet sich zudem durch eine Reihe menschlicher, fachlicher und rechtlicher Unzulänglichkeiten aus. Daran ändert auch nichts, dass – wie bei den 1-Euro-Jobs – Einzelne das positiv empfinden mögen. Wir haben bereits am 11.12.2008 darauf hingewiesen (siehe Meldung vom 11.12.08).
Frau Gisela Vogel, Geschäftsführerin und Kommanditistin des genannten Institutes (Gisela Vogel – Institut für berufliche Bildung KG), war vor Zeiten Prokuristin beim ähnlich ausgerichteten „Lehrinstitut Bernd Marose“, dessen Aktivitäten sie nach Einstellung der Geschäftstätigkeit mit ihrem eigenen Institut weiterführte.
Damals kam es zu Ungereimtheiten, die mit der Versetzung einer hochrangigen Mitarbeiterin des Arbeitsamtes an einen andern Ort endete.«