Archiv für den Monat: Februar 2009


Mittwoch 04.02.09, 08:00 Uhr

Solidarisch mit ver.di – Forderungen

Die Bochumer Abgeordnete der Linksfraktion Sevim Dagdelen unterstützt die ver.di Forderungen im aktuellen Tarifstreit und will heute an der Protestkundgebung auf dem Husemannplatz, die um 12.00 Uhr beginnt, teilnehmen. In dem Solidaritätsschreiben an ver.di heißt es: „Ich möchte euch zu den aktuellen Warnstreiks sowie zu den Solidaritäts- und Protestkundgebungen für die aktuelle Tarifrunde für die Landesbeschäftigten und die Besoldungsrunde für die Landes- und KommunalbeamtInnen meine Solidarität bekunden. Dass bis heute kein akzeptables Verhandlungsangebot von der Arbeitgerberseite vorliegt, ist eine Unverschämtheit. mehr…


Dienstag 03.02.09, 22:00 Uhr

Sowi-Party am Donnerstag

nobadflyerfinal.jpgDie Fachschaft Sozialwissenschaft der Ruhr-Uni lädt am Donnerstag, 5. Februar, ab 21.00 Uhr zur Sowi-Party im Kulturcafé an der Uni. Ab 22.30 Uhr spielt no-badderation. Anschließend ist Party mit dj liquidfire sound angesagt. Auch eine legendäre Sowi-Bowle wird versprochen und der Eintritt beträgt nur 2 Euro.


Dienstag 03.02.09, 16:00 Uhr

CDU Ratsmitglied Schmidt möchte sein Foto nicht auf bo-alternativ.de sehen

cdu_schmidt_gr.jpgEin Bochumer Amtsrichter ist der Ansicht, dass bo-alternativ.de ein Bild nicht länger veröffentlichen darf, das in einem „offenen Brief“ einiger Antifas an die Bochumer Junge Union zu sehen ist. Es zeigt das CDU-Ratsmitglied Dirk Schmidt (Foto) mit anderen rechten CDU-Ultras. Schmidt war vor zwei Jahren eine der zentralen Figuren im Skandal um den Internetauftritt “bochum-gegen-links.de”. Hier hatten Unionsmitglieder rechtsradikale Inhalte veröffentlicht und verlinkt und die Bochumer CDU-Geschäftsstelle als Kontaktadresse angegeben. Das damalige Vorstandsmitglied der Jungen Union Henrik Schäfer hatte eingeräumt, dass ein Arbeitskreis der Jungen Union hierfür verantwortlich war. Dirk Schmidt hatte die Internetdomain www.bochum-gegen-links.de angemeldet und zur Verfügung gestellt und war damit rechtlich für sie verantwortlich. CDU und Junge Union (JU) hatten sich von den Inhalten der Seite distanziert und Konsequenzen angekündigt, die es dann aber nie gab. Im Zusammenhang mit dem Skandal hatte eine Antifa-Gruppe einen Offenen Brief an die Junge Union geschrieben. In diesem Brief war ein auf der Webseite der JU veröffentlichtes Foto dokumentiert, um zu zeigen, wie eng Schmidt mit dem Umfeld zusammen arbeitet, das die rechtsextreme Webseite gemacht hatte. Schmidt hatte zunächst versucht, den verantwortlichen Redakteur von bo-alternativ.de mit einer Abmahnung zu zwingen, das Bild zu entfernen, weil sein Recht am eigenen Bild verletzt sei. Er musste aber einsehen, dass er als Ratsmitglied als sogenannte “relative Person der Zeitgeschichte“ hinnehmen muss, dass Bilder von ihm veröffentlicht werden. Darauf dachte sich sein Advokat einen Trick aus. Schmidt ließ sich das Urheberrecht an dieser Fotografie von einem befreundeten Amateurfotografen übertragen und machte nun geltend, als Inhaber des Urheberrechts könne er – wie etwa ein freier Pressefotograf – darüber bestimmen, ob und wie das ihm gehörende fotografische Werk veröffentlicht werde. Aber auch hier ist die rechtliche Würdigung sehr eindeutig. Das Urheberrecht muss bei Medienberichten über aktuelle politische Vorgänge gegenüber dem Grundrecht auf Pressefreiheit keineswegs automatisch den Vorrang haben. Der zuständige Amtsrichter vertrat allerdings die Auffassung, das die Pressefreiheit hier nur für die aktuelle Berichterstattung gelte. Er bezweifelte, dass sie auch dann weiter Vorrang habe, wenn das Foto archiviert würde. mehr…


Dienstag 03.02.09, 14:00 Uhr

Es grünt in der bsz #774

Ganz im Zeichen der „Universitätsbegrünung“ durch das Ergebnis der aktuellen Wahlergebnisse zum Studierendenparlament der Ruhr-Uni steht die 774. Ausgabe der Bochumer Stadt- & Studierendenzeitung: Als stärkste Liste wird die Grüne Hochschulgruppe (GHG) künftig nicht nur den AStA-Vorsitz stellen, sondern will auch einen Beitrag dazu leisten, „die Ruhr-Uni zu einem ökologischen Vorzeigeprojekt zu machen“, so Jan Keitsch von der GHG. Ein Wehrmutstropfen mischt sich in der Wahlkampfnachlese „Unidemokratie auf dem Rückzug“ in die ansonsten positive Bilanz der Wahlen, aus denen der grün-links-alternative AStA insgesamt gestärkt hervorging: „Der Wahlkampf der Listen wurde in diesem Jahr massiv durch Anweisungen der Uni-Verwaltung behindert.“ So trug ein in einigen Unigebäuden – angeblich aus Brandschutzgründen – rigide durchgesetztes Plakatierverbot sicherlich zu der von 17,7 auf rund 16 Prozent gesunkenen Wahlbeteiligung bei. Darüber hinaus wird der Blick einmal mehr über die Campusgrenzen hinaus in die Stadt gerichtet, deren planerische Entwicklung kritisch unter die Lupe genommen wird: „Bochum ist eine Stadt der Superlative! Jedenfalls, wenn es nach den StädteplanerInnen geht, die nach dem Exzenterhaus an der Universitätsstraße einen weiteren Wolkenkratzer in der Innenstadt bauen möchten. Gegenüber des Europazentrums am Hauptbahnhof entsteht bald der sechzig Meter hohe ‚Stadtturm‘.“ Ob Bochums Skyline künftig ins Uferlose auswuchern wird oder sich die StädteplanerInnen noch rechtzeitig eines besseren besinnen, wird zeitnah in der bsz zu lesen sein.


Dienstag 03.02.09, 13:00 Uhr

DGB fürchtet um Wirksamkeit der Konjunkturpakete für Bochum

Der DGB Ruhr Mark schreibt: »Die Regierungskoalition beschreibt die geplanten Investitionen für die Kommunen als das Herzstück des aktuellen Konjunkturpaketes II. „Der Erfolg des Paketes ist jedoch Abhängig von der Umsetzungsmöglichkeit für die Städte. Das Geld muss real in Bochum ankommen und darf weder auf NRW-Ebene versickern, noch durch fehlende Steuereinnahmen verloren gehen. Hier darf es keine Aktion „linke Tasche – rechte Tasche“ geben“, fordert der DGB Regionsvorsitzende Michael Hermund. Die Besorgnis der Gewerkschaften wird durch die aktuellen Warnungen des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) in der Hans-Böckler-Stiftung genährt. Nach deren Berechnung würden der Stadt Bochum bei einem erwarteten Volumen von 40 Millionen im Jahr 2009 rund 30% der zusätzlichen Investitionsmittel gleich wieder entzogen. Damit wäre das Paket auf das aktuelle Jahr bezogen auf 28 Millionen reduziert. mehr…


Dienstag 03.02.09, 12:00 Uhr

Die Linke unterstützt ver.di Protest

Die Arbeitsgemeinschaft Betrieb und Gewerkschaft in Der Linken Bochum solidarisiert sich mit den ver.di Protesten und ruft zur Teilnahme an der Kundgebung am 4. Februar um 12.00 Uhr auf dem Husemannplatz auf. In einem Solidaritätsschreiben an ver.di stellt ihr Sprecher Wolfgang Echterhoff fest: „Wir begrüßen die Warnstreiks, Protestkundgebungen und Aktionen angesichts der neuen Lohnrunde für die Landesbeschäftigten und die Beamte/innen des Landes von ver.di in Bochum. mehr…


Dienstag 03.02.09, 12:00 Uhr

Weltweite Woche gegen Kapitalismus und Krieg

Auf dem Weltsozialforum in Belem (Brasilien) hat es am Samstag zum Abschluss eine Erklärung der Sozialen Bewegungen gegeben, in der für die Woche vom 28. März bis zum 4. April zu einer Aktionswoche gegen Kapitalismus und Krieg aufgerufen wird. In Deutschland wird es am 28. März zwei große Kundgebungen in Berlin und Frankfurt geben. Anlass ist das in London stattfindende „G-20-Treffen“. Das Motto: „Wir zahlen nicht für eure Krise! Für eine solidarische Gesellschaft“. In Bochum organisiert ver.di Busse für die Demonstration in Frankfurt. Näheres.  Am 4. April feiert die NATO in Straßburg ihr 60-jähriges Bestehen. Friedensgruppen Gewerkschaften und soziale Bewegungen aus ganz Europa mobilisieren zu einer Gegendemonstration. Aus dem Ruhrgebiet wird ein Sonderzug Richtung Straßburg fahren. Er wird in Bochum u.a. vom Friedensplenum und der Linkspartei unterstützt und organisiert.


Montag 02.02.09, 22:00 Uhr

Sevim Dagdelen: Bundesregierung pfeift auf Menschenrechte

„Während die Bundesregierung gerne für Menschenrechte in anderen Ländern Krieg führt, nimmt sie es im eigenen Land nicht so genau damit“, erklärt die Bochumer Bundestagsabgeordnete Sevim Dagdelen anlässlich der Vorstellung des deutschen Staatenberichts bei dem UN-Menschenrechtsrat. Die migrationspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke weiter: „Die restriktive deutsche Flüchtlings- und Migrationspolitik sowie ein unzureichender Diskriminierungsschutz stehen zu dem deutschen Staatenbericht im krassen Widerspruch. Rassistische Kontrollen, Pauschalverdächtigungen, Entrechtung sowie politische und juristische Verfolgung sind für viele Flüchtlinge, Migrantinnen und Migranten alltägliche Erfahrungen. Jede Form von Rassismus verstößt gegen Menschenwürde und Menschenrechte. Die Bundesregierung geht mit dem Thema Rassismus schlampig um. Das zeigt der vorgelegte Nationale Aktionsplan gegen Rassismus deutlich. Weder enthält er eine angemessene Analyse von Rassismus und rassistischer Diskriminierung in Deutschland, noch sind in ihm in die Zukunft gerichtete Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus zu finden. mehr…


Montag 02.02.09, 22:00 Uhr

Feuerherz

filmplakat_feuerherz.jpgIm Union Kino an der Kortumstraße läuft am Dienstag und Mittwoch um 14.45 Uhr und 18.45 Uhr noch der Film „Feuerherz“. Terre des hommes ist Filmpate des Filmes und engagiert sich seit Jahren im Kampf gegen den Missbrauch von Kindern als SoldatInnen. Näheres.  In der Filmankündigung heißt es: „Die zehnjährige Awet hat das Herz einer Kämpferin. Als Baby ausgesetzt wächst sie zunächst behütet in einem christlichen Kloster in Eritrea auf. Zurück in der Familie gibt ihr Vater sie und ihre Schwester zu einer militärischen Kampfeinheit als ?Töchter Eritreas“. Awet erlebt dort Freundschaft und Begeisterung für die Ideale der Freiheit, aber auch den ganzen Wahnsinn des Befreiungskrieges. Sie ergibt sich schließlich nicht diesem unwürdigen Krieg, in dem Menschlichkeit und Familienzusammenhalt keine Bedeutung haben. Sie kämpft gegen das drohende Schicksal, denn ihr ‚Feuerherz‘, ihr Mut und ihr Gewissen weisen ihr einen anderen Weg.“


Montag 02.02.09, 16:00 Uhr

GEW ruft zum Warnstreik auf

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft ruft am 5. und 10. Februar erneut zum Warnstreik auf. Beginn ist jeweils um 8.45 Uhr. Streiklokal ist am 5. Februar die Depothek in Dortmund, Immermannstr. 39. Gemeinsame Abfahrt der GEW Bochum ist um 8.24 Uhr von Gleis 8 im Hauptbahnhof. Am 10. Februar ist das Streiklokal im Nebenraum der Christuskirche. Die LehrerInnen kämpfen z. Z. zusammen mit anderen Beschäftigten des Landes im öffentlichen Dienst u. a. um eine 8-prozentige Lohnerhöhung. Näheres.


Montag 02.02.09, 15:15 Uhr
Agenda 21-Beirat tagt

Sozialticket, Cross-Border-Leasing, MieterInnenstrukturen

Am Mittwoch, den 4. Februar, trifft sich um 19.00 Uhr der Beirat der Bochum-Agenda 21 im BVZ am Rathaus. Der Beirat wird u.a. über die Empfehlung zur Einführung eines Sozialtickets in Bochum entscheiden. In einer Pressemitteilung wird darauf hingewiesen, dass sich der Agenda-Beirat schon 2003 für die Einführung eines – damals „Jobless-Ticket“ genannten – deutlich vergünstigten Bedürftigen-Tickets einsetzte. Die Initiative sei zum Bedauern der Mitglieder folgenlos geblieben. Der Beirat habe sich nun zum aktuellen Sachstand informiert und das Thema wegen seiner Wichtigkeit erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Weiter heißt es in der Sitzungankündigung: „Dr. Sebastian Müller wird seine Untersuchung zu den Verwertungsketten bei Wohnungsbeständen vorstellen. Die Studie ist als Projekt des Mietervereins Bochum in Zusammenarbeit mit dem Büro für Planungsforschung Dortmund entstanden und wurde von der Bochum-Agenda 21 finanziell gefördert. Der Soziologe hat untersucht, wie sich der ständige Eigentümerwechsel großer und kleiner Wohnungsbaugesellschaften auf Wohnbestände und Mieterstrukturen auswirkt. mehr…


Montag 02.02.09, 15:00 Uhr

Aufgaben für eine Beschäftigungsgesellschaft

Die Soziale Liste schreibt: »Die jetzt in der Ratssitzung am 29.01.2009 beantworteten Fragen der Sozialen Liste zum Themenkomplex „Arbeitsgelegenheit in Bochum“ geben auch einen interessanten Einblick in das Sanierungsprojekt „Collosseum“ auf dem ehem. Gelände des Bochumer Vereins. Insgesamt wurden mit diesem Projekt 134 Arbeitsmöglichkeiten in der Entgeltvariante geschaffen. Deren zeitliche Befristung auf 8 bzw. 12 Monate ermöglicht aber nur eine relativ geringe Qualifizierung. Die Soziale Liste bemängelt außerdem die fehlende Zusammenarbeit mit der IHK, den Ein-Euro-Job-Einstieg und die private Trägerschaft. Für die Soziale Liste zeigt das Beispiel „Colosseum“ allerdings erneut die großen Möglichkeiten, die sich für die Stadt Bochum mit der Schaffung einer kommunalen Qualifizierungs- und Beschäftigungsgesellschaft ergeben könnten. Einerseits werden gesellschaftlich wichtige Projekte fertig gestellt, anderseits schafft die Stadt dauerhaft Arbeits- und Ausbildungsplätze. Weitere Projekte der Qualifizierungs- und Beschäftigungsgesellschaft könnten beispielsweise der Wegebau und die Pflege von öffentlichen Anlagen (Stadtpark, Kortumpark, Schlosspark Weitmar, Wiesental u. a.), der Erhalt von Gebäuden und ökologischer Umbau von Heizungsanlagen sein.«


Montag 02.02.09, 09:00 Uhr

Bündnis gegen Rechts

Am Donnerstag, dem 5.2., trifft sich das Bündnis gegen Rechts um 19.30 Uhr in den Nebenräumen der Christuskirche. Auf der Tagesordnung stehen u. a. die Punkte: Auswertung der Veranstaltung über die „Grauen Wölfe“ und Fortsetzung der Diskussion über die nächsten Arbeitsschwerpunkte.


Sonntag 01.02.09, 22:00 Uhr

Ratschlag der Belegschaften

Am Sonntag, 8. Februar, lädt die DKP Ruhr-Westfalen zu einem „Ratschlag der Belegschaften“ unter dem Motto „Aus unseren Kämpfen lernen“ ein. In der Ankündigung heißt es: „In den letzten 25 Jahren haben sich die Lebensbedingungen aller Lohnabhängigen drastisch verschlechtert und Abwehrkämpfe, z. B. gegen Betriebsverlagerungen, verliefen erfolglos. Andererseits kam in einigen Auseinandersetzungen ein neues Bewusstsein der Belegschaften zum Ausdruck – immer dann, wenn Kolleginnen und Kollegen ihr Geschick in die eigene Hand genommen haben und/oder Gewerkschaften die Kampfansage des Kapitals verstanden haben. Gemeinsam mit Vertretern von BenQ Kamp-Lintfort, Universitätsklinikum Düsseldorf, Karmann Osnabrück, Vacuumschmelze Hanau, BikeSystems/StrikeBike und Solidaritätsinitiative Recklinghausen wollen wir überlegen, wie in die kommenden Arbeitskämpfen das Kräfteverhältnis wieder zu Gunsten der Beschäftigten verändert werden kann.“ Näheres.


Sonntag 01.02.09, 18:35 Uhr

Rechtliche Begutachtung der Klage von Dirk Schmidt gegen bo-alternativ.de

Der Kläger Dirk Schmidt ist CDU-Stadrat in Bochum, dort Mitglied der Ausschüsse für Soziales, Migration und Integration, Fraktionsgeschäftsführer der CDU in der Versammlung des Kommunalverbandes Ruhr und Ortsvorsitzender der CDU in Querenburg/Steinkuhl. Er gehört zu den führenden Mitgliedern der Jungen Union in Bochum. Im Frühjahr 2007 gründete er gemeinsam mit Hendrik Schäfer, Kreisschatzmeister der Jungen Union, und Sascha Bednarz, Vorsitzender der RCDS-Hochschulgruppe, eine Ortsgruppe der Jungen Union in Querenburg/Steinkuhl. Mitte August 2007 begründeten Schmidt als Domaininhaber und Schäfer als Administrator, wie es hieß mit einem „Team von Mitgliedern der Jungen Union und der CDU“, das Weblog „Bochum gegen Links“. Veröffentlichungen dort und auf der offiziellen Internetseite der Jungen Union lösten eine Kontroverse mit linken Gegner über Grenzüberschreitungen der Jungen Union zum Rechtsextremismus aus. Der Beklagte verantwortliche Redakteur berichtete darüber in dem von ihm betriebene Internetportal bo-alternativ, das täglich meist mehrere Beiträge zur Lokalpolitik aus links-alternativer Sicht veröffentlicht, ebenso die Bochumer Lokalzeitungen. Danach sah sich Dirk Schmidt wachsender öffentlicher Kritik auch innerhalb seiner Partei ausgesetzt, der er damit zu entgehen suchte, er – nur Domaininhaber – habe den Inhalt der kritisierten Texte nicht gekannt. In dieser Phase der Auseinandersetzung veröffentlichte der Beklagte auf bo-alternativ einen mit „Schau mir auf den weblog Kleines“ überschriebenen „etwas längeren öffentlichen Brief“ von namentlich nicht näher genannten Antifa`s. Der Brief berichtete durch Auswertung und zum Teil wörtliche Zitate über rechtslastige Beiträge auf den Websites „BO gegen Links“, der Homepage der Jungen Union Bochum und in anderen lokalen JU- und CDU-Medien.Dort wurde etwa die CDU „angesichts der NPD aufgefordert, ihr konservatives Tafelsilber nicht zu verscherbeln. Sie darf nicht jede Kapriole des Zeitgeistes mitmachen und zu einer Partei der Prinzipienlosigkeit werden. Der Linksdrift der Union muß generell gestoppt werden… die deutsche Leitkultur offensiv eingefordert werden… CDU und CSU müssen Parteien des gesunden Nationalstolzes und der Werteorientierung bleiben. Das alles verträgt sich nun mal nicht mit gesellschaftlichen Entartungserscheinungen wie der Schwulenehe. Und auch nicht mit Multikulti.“ Das Nein zu einem NPD-Verbot wurde damit begründete, dass es, wäre die NPD 1969 in den Bundestag eingezogen, „keinen Kanzler Willy Brandt gegeben hätte. Die Politik des Ausverkaufs der ehemaligen deutschen Ostgebiete durch die Sozialdemokratie hätte sich unter einem Kanzler Kiesinger oder Barzel von der CDU nicht derart schamlos vollzogen wie es unter Brandt geschah“. JU-Kreisschatzmeister Schäfer begleitete den breiten Widerstand gegen den Nazi-Kleiderladen Thor-Steinar mit der Beobachtung: „Seit der Eröffnung des Ladens „Goliath“ in Bochum-Ehrenfeld (tropft) allen Berufsbetroffenen die aufrichtige Empörung ununterbrochen aus allen Poren.“ Die Verbindung zum neonazistischen Lifestyle dokumentierte der offene Antifa-Brief mit einem auf der JU-Hompage veröffentlichten Foto eines Bayrischen Abends der Jungen Union, zu dem ihr Geschäftsführer aus Linden-Dahlhausen, Jens Buschmann, mit einem Thor-Steinar-T-Shirt erschienen war.

Als Reaktion auf die Einlassung des Klägers Dirk Schmidt, er habe nichts gewusst, und als Beleg für das Gegenteil enthielt der Brief ein von der JU-Homepage übernommenes Foto einer öffentlichen Werbeveranstaltung in Bochum-Steinkuhl, das Schmidt, Schäfer und Bednarz, von den Briefverfassern als Dreigestirn bezeichnet, gemeinsam hinter JU-Luftballons erkennen lässt. Interessierte Leser können den Brief mit dieser und anderen Fotografien aus Internetseiten der Jungen Union und CDU-Bochum weiterhin im Archiv von bo-alternativ aufsuchen. Der Kläger Dirk Schmidt verlangt vom Beklagten, das „Dreigestirn-Bild“ dort zu entfernen und künftige Veröffentlichungen zu unterlassen. Eine erste anwaltliche Abmahnung begründete er noch mit dem so genannten Recht am eigenen Bild. Nach dem Hinweis des Beklagten, gemäß § 23 Kunsturhebergesetz sei dieses Recht eingeschränkt, weil der Kläger die bildliche Veröffentlichung seiner politischen Aktivitäten als so genannte „relative Person der Zeitgeschichte“ hinnehmen müsse, ließ er sich, so seine Behauptung, das Urheberrecht an dieser Fotografie von einem befreundeten Amateurfotografen übertragen, und macht nun geltend, als Inhaber des Urheberrechts könne er – wie etwa ein freier Pressefotograf – darüber bestimmen, ob und wie das ihm gehörende fotografische Werk veröffentlicht werde.

Die Klage ist aus §§ 97 Urhebergesetz, 1004, 823 BGB nur dann begründet, wenn die Veröffentlichung des Fotos auf bo-alternativ rechtswidrig ist. Diese Frage ist nicht allein einfachrechtlich nach dem Urhebergesetz zu beantworten, sondern auch und vor allem in ihrem verfassungsrechtlichen Brennpunkt : der Pressefreiheit gemäß Art. 5 Grundgesetz und Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die verfassungsrechtliche Frage ist rechtlich vorrangig nicht nur aus dem formalen Grund, weil die Verfassung dem einfachen Recht übergeordnet ist, sondern weil der Schrankenvorbehalt der allgemeinen Gesetze (Art. 5 II GG) auf Verfassungsebene notwendig zu der Abwägung führen muss, ob eine Einschränkung der Pressefreiheit als Ergebnis der Anwendung des einfachen Rechts im Einzelfall in der Konkurrenz zu einem anderen ebenfalls grundgesetzlich geschützten Interesse, hier dem durch das Eigentumsgrundrecht des Art. 14 erfassten Urheberrecht, erforderlich und verhältnismäßig ist.Meinungs- und Pressefreiheit sind die Grundvoraussetzung der Demokratie, insbesondere wenn es um die Kritik an politischen Vorgängen und den dabei handelnden Akteuren geht. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nennt die Presse wiederholt treffend den Wachhund der Demokratie. Wer sich als Politiker gleich auf welcher Ebene äußert, hat sich um der Demokratie willen mit dieser Äußerung der öffentlichen vor allem durch Presse und Medien vermittelten Kritik zu stellen. Daraus folgt als wesentliches Element der Pressefreiheit, dass Presse und Medien die öffentlichen Äußerungen von Politikern wiedergeben dürfen. Für Reden – an sich vom Urheberrecht erfasste geschützte Werke im Sinn des § 2 Urhebergesetz – ist dies einfachrechtlich in § 48 Urheberrecht ausdrücklich vorgesehen; sie dürfen ohne Zustimmung des Redners ganz oder teilweise zitiert werden. Ohne § 48 Urhebergesetz ergäbe sich die gleiche Rechtsfolge unmittelbar aus Art. 5 Grundgesetz. Auch die Veröffentlichung des nach seiner Behauptung nun ihm gehörenden Fotos auf der Homepage der Jungen Union Bochum ist in Ursprung und Zielsetzung eine öffentliche Äußerung des Lokalpolitikers Dirk Schmidt. Sie geschah mit seiner Kenntnis und Billigung, wenn nicht gar auf seine Initiative und verbreitet an die allgemeine Öffentlichkeit gerichtet die Botschaft, dass das dort in Erscheinung tretende „Dreigestirn“ zu politisch befreundeten und besonders aktiven Mitgliedern der Jungen Union gehört. Mit dieser politischen Äußerung in Form einer Fotografie und daran anknüpfenden Schlussfolgerungen muss sich der Kläger Dirk Schmidt indes im Lichte des Art. 5 GG in gleichem Umfang der öffentlichen Kritik stellen wie mit einer öffentlichen Rede: Wer öffentlich redet, darf von der Presse zitiert werden, wer ein eigenes politisch relevantes Foto auf eine Internetseite setzt, muss ein Bildzitat in kritischer Berichterstattung darüber ebenso hinnehmen. Es ist kein verfassungsrechtlich tragfähiger mit Art. 5 GG vereinbarer Grund dafür zu erkennen, die öffentliche Äußerung in einer Rede anders zu behandeln als die durch eine eigene veröffentlichte Fotografie. Anders als das des Pressefotografen ist das Urheberrecht des Politikers selbst aus Gründen des Art. 5 GG von Verfassungs wegen eingeschränkt, wenn dieser eine eigene Fotografie veröffentlicht. Würde man durch Anwendung oder Auslegung des einfachen Rechts zu einem anderen Ergebnis kommen, so wäre dies ein nicht rechtfertigungsfähiger Eingriff in den Kernbereich der Pressefreiheit.

Dieser wäre zudem bei grundrechtlicher Abwägung der beiderseits geschützten Interessen unverhältnismäßig. Auf das mit einem Urheberrecht auch geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2,1 GG) kann sich der Kläger aus tatsächlichen Gründen nicht berufen weil es durch die wertneutrale Wiedergabe des Bildes nicht verletzt wird, wie auch die einfachrechtliche Wertung dieses Interessenkonflikts durch § 23 Kunsturhebergesetz zeigt. Das Eigentumsrecht des Klägers in seiner materiell-kommerziellen Dimension wäre bei realistischer Betrachtung so gut wie nicht beeinträchtigt, weil die in ihrer Qualität begrenzte Amateurfotografie keinen realisierbaren Marktwert hat. Dies gilt um so mehr, als mit einem Link auf die Homepage der Jungen Union auch ohne Bildzitat praktisch der gleiche Effekt zu erzielen war. Dann überwöge aber das durch die Pressefreiheit legitimierte Interesse des Beklagten, das Bildzitat in dem Beitrag zum Beleg dafür zu verwenden, dass angesichts der sichtbaren engen Zusammenarbeit „des Dreigestirns“ der Kläger als Mitwisser und Mittäter für rechtsextreme Tendenzen in der Bochumer Jungen Union – entgegen seinem Abwiegeln in der öffentlichen Diskussion – Mitverantwortung trägt.

Einfachrechtlich ist die Veröffentlichung des Bildzitats gemäß § 50 Urhebergesetz gerechtfertigt. Dabei dürfen bei Berichten über Tagesereignisse in Zeitungen und Zeitschriften, die im wesentlichen den Tagesinteressen Rechnung tragen, urheberrechtlich geschützte Werke wie eine Fotografie, die im Verlauf der Vorgänge, über die berichtet wird, wahrnehmbar werden, in einem durch den Zweck gebotenen Umfang öffentlich wiedergegeben werden.

Zu den privilegierten Medien zählen in erweiternder Auslegung entsprechend dem Sinn und Zweck der Vorschrift und im Hinblick auf die herausragende Funktion der Pressefreiheit in der Demokratie alle Medien mit Berichterstattung über Tagesereignisse, also auch Internetforen mit dieser Zielsetzung wie bo-alternativ ( vgl. Schricker-Vogel, Urheberrecht, § 50 RNr. 11,12). Bo-alternativ ist nämlich ein Internetmedium mit täglicher tagesaktueller Berichterstattung über Ereignisse, die für das linksalternative Spektrum von Interesse sind und in der Lokalpresse stiefmütterlich, mainstream-orientiert oder gar nicht behandelt werden.

Der Brief der Antifa`s ist im Kern ein Bericht über die Darbietung rechtsradikaler Äußerungen junger Lokalpolitiker der CDU Bochum und die Personen selbst, die man beim Surfen durch einschlägige Internetseiten entdecken konnte. Das war Berichterstattung über ein Tagesereignis. Darunter ist nach gängiger Definition eine aktuelle Begebenheit zu verstehen, die für die Allgemeinheit von Interesse ist. Die Tagesaktualität der einschlägigen Internetseiten kann nicht deshalb in Zweifel gezogen werden, weil ihre Erstveröffentlichung schon einige Zeit zurück lag. Im Internet waren sie nach wie vor tagesaktuell verfügbar und vor allem waren sie bei Veröffentlichung des Antifa-Briefes immer noch Gegenstand der tagesaktuellen Diskussion – kurz zuvor in der Lokalpresse und angesichts der politischen Brisanz gerade auch in der Partei des Klägers. Die Berichterstattung darüber, welche rechtsextremen Beiträge man auf der Reise durch Internetseiten junger Bochumer Christdemokraten entdecken konnte, ist in ihrer Tagesaktualität jedenfalls vergleichbar dem Bericht über eine temporäre Kunstausstellung, der – durch § 50 Urhebergesetz erlaubt – Fotografien dort ausgestellter Bilder nicht nur in einem engen zeitlichen Kontext mit der Ausstellungseröffnung enthalten darf, sondern auch noch später, solange die Ausstellung für den Leser noch tagesaktuelle Bedeutung hat, weil sie noch stattfindet. Zudem verliert der Bericht über ein öffentlich bereits diskutiertes Thema nicht deshalb an Tagesaktualität, weil er nach weiterer Recherche erst einige Zeit nach dem ersten Berichtsanlass mit neuen Rechercheergebnissen erscheint.

Das „Dreigestirn“-Foto ist schließlich im Verlauf der Reise durch einschlägige Internetseiten, über die berichtet wird, also im Verlauf des berichtsgegenständlichen Vorgangs, wahrnehmbar geworden. Diese zeigen nicht nur die rechtsextremen Texte, sondern mit dem inkriminierten Foto zugleich die Verantwortlichen, darunter den CDU-Ratsherrn Dirk Schmidt.

Rechtsfolge des § 50 Urhebergesetz ist, dass selbst ein dritter Urheberrechtsinhaber die Wiedergabe des Fotos dulden müsste. Um so mehr – und unabhängig von der Anwendung und Auslegung des § 50 – muss dies bei eigenem Urheberrecht aus den im Vordergrund stehenden verfassungsrechtlichen Gründen der Lokalpolitiker Dirk Schmidt. Sein Versuch, der demokratischen Diskussion über rechtsextreme Tendenzen in der Bochumer Jungen Union – mit dem juristischen Kunstgriff eines abgetretenen Urheberrechts am Beweismittel – den sichtbaren Beleg seiner Mitverantwortung zu entziehen, muss an der Pressefreiheit scheitern.


Sonntag 01.02.09, 11:00 Uhr
Papiere jetzt! Gleiche Rechte für Alle!

Diskussion über Legalisierungskampgane

Am Mittwoch, den 4.2., findet um 19.00 Uhr in der Medizinischen Flüchtlingshilfe (MFH), Engelsburger Str. 168 ein Treffen statt, bei dem über eine Legalisierungskampagne für Flüchtlinge ohne Papiere beraten werden soll. In der Einladung heißt es: »Im Jahr 2001 initiierte die MFH mit der Unterstützung von mehr als 130 Organisationen und Einzelpersonen die Kampagne „Papiere jetzt! Gleiche Rechte für Alle!“ zur Legalisierung von Flüchtlingen ohne Papiere in Deutschland. Grundlage war eine Studie zur Lebenssituation so genannter „Illegalisierter“ in der Bundesrepublik, in der zudem der Umgang mit Illegalisierten in anderen EU- Ländern analysiert und verglichen wurde. In der Studie sind Kriterien zur Legalisierung festgelegt und konkrete Anforderungen für ein Legalisierungsprogramm in Deutschland formuliert worden. Die Forderungen sind in einer Abschlusserklärung zusammengefasst und an Politiker weitergeleitet worden. Obwohl sich damals Reaktionen politisch Verantwortlicher auch in migrationspolitischen Konzepten niedergeschlagen haben, hat das politische Klima nach dem 11. September 2001 eine weitere Durchsetzung der Forderungen verhindert. Aufgrund der neuen EU-Flüchtlingsrichtlinien, die auch ein eventuelles Verbot von Legalisierungskampagnen vorsehen, entstand die Idee, dieser Entwicklung aktiv etwas entgegenzusetzen und so die menschenverachtende Asyl- und Flüchtlingspolitik in Europa weiter zu bekämpfen. Die Überlegung ist daher, gemeinsam mit interessierten Gruppen und Einzelpersonen, eine erneute öffentlichkeitswirksame Legalisierungskampagne ins Leben zu rufen.«