Freitag 06.02.09, 10:30 Uhr

Hartz IV: Keine Anrechnung von Verpflegung mehr


Die Beratungsstelle für Arbeitslose in der Brückstr.46 schreibt: „Die neue „Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim ALG II/ Sozialgeld“, die rückwirkend zum 01.01.2008 in Kraft getreten ist, stellt klar, dass jedwede bereitgestellte Verpflegung (d.h., auch Krankenhausverpflegung), die ALG II Beziehende außerhalb von Arbeitsverhältnissen (nichtselbständige Arbeit / selbständige Arbeit / Wehr- und Ersatzdienstverhältnisse) erhalten, nicht mehr als Einkommen berücksichtigt werden darf. Somit darf diese Kürzung in 2009 nicht mehr vorgenommen und müssen Kürzungen und Rückforderungen aus 2008 dementsprechend korrigiert werden. Die Beratungsstelle für Arbeitslose rät Betroffenen, sich mit der zuständigen Leistungsabteilung der ARGE Bochum oder sich vorab mit der Beratungsstelle (Tel.-Nr.: 350091) in Verbindung zu setzen.