Dienstag 03.02.09, 16:00 Uhr

CDU Ratsmitglied Schmidt möchte sein Foto nicht auf bo-alternativ.de sehen


cdu_schmidt_gr.jpgEin Bochumer Amtsrichter ist der Ansicht, dass bo-alternativ.de ein Bild nicht länger veröffentlichen darf, das in einem „offenen Brief“ einiger Antifas an die Bochumer Junge Union zu sehen ist. Es zeigt das CDU-Ratsmitglied Dirk Schmidt (Foto) mit anderen rechten CDU-Ultras. Schmidt war vor zwei Jahren eine der zentralen Figuren im Skandal um den Internetauftritt “bochum-gegen-links.de”. Hier hatten Unionsmitglieder rechtsradikale Inhalte veröffentlicht und verlinkt und die Bochumer CDU-Geschäftsstelle als Kontaktadresse angegeben. Das damalige Vorstandsmitglied der Jungen Union Henrik Schäfer hatte eingeräumt, dass ein Arbeitskreis der Jungen Union hierfür verantwortlich war. Dirk Schmidt hatte die Internetdomain www.bochum-gegen-links.de angemeldet und zur Verfügung gestellt und war damit rechtlich für sie verantwortlich. CDU und Junge Union (JU) hatten sich von den Inhalten der Seite distanziert und Konsequenzen angekündigt, die es dann aber nie gab. Im Zusammenhang mit dem Skandal hatte eine Antifa-Gruppe einen Offenen Brief an die Junge Union geschrieben. In diesem Brief war ein auf der Webseite der JU veröffentlichtes Foto dokumentiert, um zu zeigen, wie eng Schmidt mit dem Umfeld zusammen arbeitet, das die rechtsextreme Webseite gemacht hatte. Schmidt hatte zunächst versucht, den verantwortlichen Redakteur von bo-alternativ.de mit einer Abmahnung zu zwingen, das Bild zu entfernen, weil sein Recht am eigenen Bild verletzt sei. Er musste aber einsehen, dass er als Ratsmitglied als sogenannte “relative Person der Zeitgeschichte“ hinnehmen muss, dass Bilder von ihm veröffentlicht werden. Darauf dachte sich sein Advokat einen Trick aus. Schmidt ließ sich das Urheberrecht an dieser Fotografie von einem befreundeten Amateurfotografen übertragen und machte nun geltend, als Inhaber des Urheberrechts könne er – wie etwa ein freier Pressefotograf – darüber bestimmen, ob und wie das ihm gehörende fotografische Werk veröffentlicht werde. Aber auch hier ist die rechtliche Würdigung sehr eindeutig. Das Urheberrecht muss bei Medienberichten über aktuelle politische Vorgänge gegenüber dem Grundrecht auf Pressefreiheit keineswegs automatisch den Vorrang haben. Der zuständige Amtsrichter vertrat allerdings die Auffassung, das die Pressefreiheit hier nur für die aktuelle Berichterstattung gelte. Er bezweifelte, dass sie auch dann weiter Vorrang habe, wenn das Foto archiviert würde.
Würde diese Rechtsauffassung für die Praxis von Zeitungen, Zeitschriften oder Nachrichtensendungen gelten, wären etliche Leute damit beschäftigt, Löcher in Zeitungen zu schneiden und Filme zu zensieren, bevor sie in die Archive wandern. Durch ein Missverständnis zwischen Redaktion und Rechtsanwältin wurde dann aber ein Vergleich geschlossen, dass Schmidt seine Klage zurückzieht und das Foto nicht länger auf bo-alternativ.de veröffentlicht wird.
Damit hat Schmidt jedenfalls sein vermutlich vorrangiges Ziel, der Redaktion von bo-alternativ.de mit einem Advokaten-Trick ein kostenträchtiges Gerichtsverfahren aufzuzwingen, nicht erreicht. Das gleiche hat er auch gegen die Veröffentlichung des Briefes auf der Webseite des grünen Kommunalpolitikers Christian Michalak unternommen. Da Brief und Bild nach wie vor offensichtlich von ihm unbeanstandet auf etlichen anderen Webseiten – wie z.B. bei Indymedia – zu finden sind, ist auch der Zensurversuch nur sehr eingeschränkt gelungen.
Sicherlich wird ihn der Skandal um seine Mittäterschaft bei der Veröffentlichung des Nazi-nahen Weblogs im Kommunalwahlkampf einholen. Die CDU hat ihn erneut als Kandidaten aufgestellt. Auch wenn er nicht in seiner politischen Heimat Querenburg/ Steinkuhl antritt, kann er sicher sein, dass eine Dokumentation seiner Verstrickungen auf vielen Infotischen der anderen Parteien liegen wird.
Für juristisch Interessierte: Ein Rechtsgutachten zu diesem Fall.
Fotonachweis: Stadt Bochum