Dienstag 27.01.09, 14:00 Uhr

Erfolg für Martin Reucher und viele Hartz IV-EmpfängerInnen


Das Bundessozialgericht hat festgestellt, dass seiner Auffassung nach die Regelleistung nach Hartz IV für Kinder unter 14 Jahre verfassungswidrig sei und hat dies dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Die Pressemitteilung des Gerichtes. Der Bochumer Rechtsanwalt Norbert Reucher hatte für eine Dortmunder Familie diese Klage angestrengt. Siehe Pressemitteilung der Unabhängigen Sozialberatung. In seinem Beschluss kritisiert das Gericht, dass in einer derart wichtigen Frage wie der Existenzsicherung der Gesetzgeber den Bedarf von Kindern eigenständig ermitteln müsse und nicht pauschal von einem alleinstehender Erwachsener ableiten dürfe. Das gebiete das Willkürverbot, die Menschenwürde, das Elternrecht und das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes.