Montag 17.11.08, 11:15 Uhr
Gerichtstermin für die A 40 Wattenscheid steht bevor

Wie viele Tote in Wattenscheid ist der Durchgangsverkehr auf der A 40 wert?


Anlässlich des absehbaren Gerichtstermins für die Klage gegen den Ausbau der A 40 in Bochum-Wattenscheid erklären Werner Dechardt, Vorsitzender der Aktionsgemeinschaft für bessere Wohnqualität an der A 40, und Eckhard Stratmann-Mertens, Sprecher der Bürgerinitiative Bochum gegen die DüBoDo: „Das OVG Münster hat die mündliche Verhandlung über die anstehende Klage gegen den sechsspurigen Ausbau der A 40 in Wattenscheid auf den 21. Januar 2009 festgesetzt (9.15 Uhr; öffentliche Sitzung). Die Klägergemeinschaft aus sechs KlägerInnen (Mitglieder der Aktionsgemeinschaft für bessere Wohnqualität an der A 40 in Wattenscheid und der Bürgerinitiative Bochum gegen die DüBoDo) bereiten sich nun – unterstützt von Rechtsanwalt Robbers/Bielefeld – intensiv auf die mündliche Verhandlung vor. Die gemeinsame Klage zielt auf die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses vom Januar 2006, d.h. auf die Verhinderung des Ausbaus der A 40. Dafür sprechen insbesonders:

Verkehrliche Gründe
Infolge des Ausbaus der A 40 in Verbindung mit den anderen Planabschnitten der sog. Bochumer Lösung (Westkreuz, Neubau der A 44/Opel-Querspange) wird der Verkehr auf der A 40 um deutlich mehr als 30.000 Kfz/Tag zunehmen. Damit würde es absehbar auch bei sechs Spuren zu Dauerstaus und Unfallhäufung kommen.
Gefährdung von Gesundheit und Leben der AnwohnerInnen entlang der A 40 durch die Zunahme von Lärm- und Schadstoffimmissionen (Feinstaub, Stickstoffdioxid/NO2)
Der geplante Mehrverkehr soll über das Westkreuz auf den Außenring und die geplante A 44/Opel-Querspange weitergeführt werden. Damit würde er die AnwohnerInnen in Wiemelhausen und in Steinkuhl/Laer ebenfalls erheblichen Gefahren für Gesundheit und Leben aussetzen.
Hilfsantrag Deckel/Einhausung für die A 40
Die KlägerInnen und die beiden Bürgerinitiativen in Wattenscheid und Bochum-Steinkuhl haben Verständnis für das Anliegen vieler AnwohnerInnen an der A 40, durch einen Deckel auf der A 40 bzw. eine Einhausung vor den absehbaren Gefahren geschützt zu werden. Für den Fall, dass die weiter gehende Klage vor Gericht keine Aussicht auf Erfolg haben sollte, werden die KlägerInnen hilfsweise einen Antrag auf einen Deckel bzw. eine Einhausung stellen.
In diesem Fall muss die technische Auslegung dieser Maßnahme und der dafür vorgesehene Streckenbereich einer detaillierten Neuplanung und öffentlichen Erörterung unterzogen werden. Eine Beschränkung einer Einhausung nur auf den Bereich Buschstr./Walzwerkstraße (wie in einer diesbezüglichen Verwaltungsvorlage für den Rat von März 2005 angedacht) ist nicht gerechtfertigt. Denselben Rechtsanspruch auf Schutz von Gesundheit und Leben haben u.a. auch die AnwohnerInnen z.B. im Bereich Wibbeltstraße, An der Papenburg und Heimstraße.
A 40 muss in die Umweltzone einbezogen werden
Durch eine politische Entscheidung des Landes NRW – ohne jede rechtliche Vorgabe, z.B. seitens der EU – sind die Autobahnen aus den neu eingerichteten Umweltzonen heraus gehalten worden. Dies dient dazu, „aus gesamtwirtschaftlichen Erwägungen heraus den Durchgangsverkehr zu gewährleisten“ (Antwort des MUNLV NRW v. 17.10.2008 auf eine Anfrage im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bochum am 27.8.2008). Die Landesregierung von NRW stellte jüngst in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage (Drs. 14/3030) fest, „dass die Bevölkerung in höher belasteten Gebieten einen höheren Anteil feinstaubrelevanter Erkrankungen und frühzeitiger Todesfälle aufweist als die Bevölkerung in weniger stark belasteten Regionen“.
Es ist daher ein schlechter Witz, dass z.B. die AnwohnerInnen der Wibbeltstraße zwar innerhalb der Umweltzone leben, aber in zum Teil weniger als 10 m Entfernung in Zukunft täglich deutlich mehr als 120.000 Kfz ohne jegliche Umweltauflagen vorbei fahren dürfen. Wir fragen die dafür verantwortliche Politik im Land, aber auch in der Stadt Bochum, wie viel Tote in Wattenscheid ihnen der Durchgangsverkehr auf der A 40 wert ist.
Die beiden Bürgerinitiativen fordern deshalb von der Landesregierung, Stadtautobahnen wie die A 40 und den Außenring in die Umweltzonen einzubeziehen.
Unverzügliche Einrichtung einer Schadstoffmessstelle an der A 40
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil v. 25.7.2008 eine Klagerecht von BürgerInnen begründet, die in besonders von Feinstaub und Stickstoffdioxid belasteten Kommunen leben. Diese BürgerInnen können Aktionspläne zur Luftreinhaltung einklagen, wenn die zuständigen Behörden ihrer Verpflichtung zur Gefahrenermittlung nicht nachkommen.
Beide Bürgerinitiativen werden schon im Vorfeld des Gerichtstermins im Januar 2009 dafür werben, dass betroffene BürgerInnen von diesem Klagerecht Gebrauch machen.
Um die Überschreitung von zulässigen Grenzwerten zu erkennen, sind an besonders brisanten Standorten Messstellen einzurichten. Es ist ein Skandal, dass es derzeit in Bochum keine auf Feinstaub und Stickstoffdioxid durch Verkehr orientierte Messstelle gibt. Wenn auch die Stadt Bochum formal nicht zuständig ist, sondern der Regierungspräsident Arnsberg, fordern wir die Verantwortlichen in der Stadt auf, in dieser Richtung unverzüglich initiativ zu werden und eine finanzielle Beteiligung an der Einrichtung einer Messstelle an der A 40 anzubieten. Angesichts der bevorstehenden Kommunalwahl ist dies ein Test für die Glaubwürdigkeit der Stadt, wie ernst sie den Schutz der Gesundheit und des Lebens ihrer BürgerInnen nimmt.“