Freitag 17.10.08, 15:00 Uhr

Vom „ohne Risiko“ zur „Schadensbegrenzung“


Die Soziale Liste schreibt: »In der gestrigen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses musste die Stadt Bochum eingestehen, dass das Cross-Border-Leasing-Geschäft mit einem amerikanischen Investor nachgebessert werden muss. Sprecher von SPD, CDU und Grünen, betonten, dass eine Schadensbegrenzung nötig sei. Schadensbegrenzung heißt in diesem Fall, neue Kosten für die Stadt. Neue Aufwendungen für Beraterfirmen, sowie einen neuen Garantiegeber oder einen Avalkredit. Insgesamt dürften die neuen Belastungen im Bereich von mehreren Millionen Euro liegen. In der Diskussion wurde deutlich, dass die Risiken des „Vertragswerk mit 20 Einzelverträgen“ dem damaligen Rat bekannt waren, aber allgemein als „gering“ eingestuft wurden, als der Rat sich in 2003 über ein Bürgerbegehren hinwegsetzte.
Günter Gleising, Ratssprecher der Sozialen Liste, erklärte in der Diskussion, dass man vom damaligen „ohne Risiko“, schon 5 Jahre später bei der „Schadensbegrenzung“ angekommen sei und wies auf die weitere Laufzeit von 25 Jahre hin.
In der Sitzung wurde die Anfage der Sozialen Liste vom Stadtkämmerer Dr. Busch mündlich beantwortet. (Die schriftliche Antwort ist beigefügt) Dabei wurde bekannt, dass auch die BOGESTRA ein CBL-Geschäft abgeschlossen hat und das zahlreiche städtischen Stellen sowie private Rechtsanwälte und Berater mit der laufenden Abwicklung des CBL-Geschäftes beschäftigt sind. Entgegen bisheriger Auskünfte sind auch im Haushalt der Stadt Bochum Kosten (Beraterkosten) für das CBL-Geschäft enthalten.«