Dienstag 23.09.08, 14:00 Uhr
Erfolg der Unabhängigen Sozialberatung

Bundesagentur muss sich an Gesetze halten


Die Bochumer „Unabhängige Sozialberatung“ hat erneut die Bundesagentur für Arbeit (BA) gezwungen, sich an die geltenden Gesetze zu halten. Zusammen mit weiteren Erwerbsloseninitiativen hatte sie darauf aufmerksam gemacht, dass das Vorgehen der BA beim veränderten Kinderzuschlag teilweise rechtswidrig war. Näheres. Die Betroffenen müssen jetzt darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie wählen können zwischen einem Verbleib in der Aufstockung durch Arbeitslosengeld II oder deren Ersatz durch Kinderzuschlag und ggf. zuzüglichem Wohngeld. Bislang wurde die Falschinformation übermittelt, Kinderzuschlag sei zwingend vorrangig an Stelle von aufstockendem Arbeitslosengeld II (ALG II) zu beantragen. In einer Pressemitteilung kritisiert die Unabhängige Sozialberatung, dass die ARGE Bochum aber weiterhin „die Daten der Betroffenen zwar ohne Namensnennung aber ohne Einwilligung der Betroffenen an die Kindergeldstelle und das Wohngeldamt übermitteln“ will, um die Berechtigung überprüfen zu lassen. Für eine derartige Weitergabe von Sozialdaten sei keine Rechtsgrundlage zu erkennen. Der rechtlich einwandfreie Weg wäre, in Frage kommende Bedarfsgemeinschaften auf diese Möglichkeiten hinzuweisen, ihnen nach eingehender Aufklärung und Information die Möglichkeit zu geben, auf eigene Initiative die Berechtigung und die Höhe der zu erwartenden Ersatzleistungen überprüfen zu lassen und dann ggf. eigenständig die Umstellung in die Wege leiten zu lassen. Die Unabhängige Sozialberatung weist noch einmal ausdrücklich darauf hin: „Wenn man sich mit dem Kinderzuschlag (+ ggf. Wohngeld) schlechter stellt als mit Hartz IV-Leistungen, ist niemand zu einem solchen Wechsel verpflichtet.“ Die Pressemitteilung im Wortlaut.