Archiv für den Monat: Juni 2008


Mittwoch 11.06.08, 13:00 Uhr

Kulturzentrum für Wattenscheid

Die Aktionsgemeinschaft Kulturzentrum Wattenscheid schreibt: „Mit einer mit ca. 100 Besuchern als erfolgreich zu wertenden Kundgebung auf dem Alten Markt meldete sich die Aktionsgemeinschaft Kulturzentrum Wattenscheid am vergangenen Samstag zurück. Die Veranstaltung wurde von den Bands „Sozialabgabe (Wattenscheid) „Die Molotov Cocktails“ (Recklinghausen) und der Theatergruppe Pflock (Hamburg) unterstützt.
Da auf derart turbulenten Veranstaltungen, auf denen viele Mitglieder der Aktionsgemeinschaft in organisatorische Tätigkeiten eingebunden sind, sich nur bedingt die Möglichkeit zu einer inhaltlichen Diskussion bietet, beteiligt sich die Aktionsgemeinschaft mit einem Info-Stand am diesjährigen Wattenscheider Familienfest (Watt’n Sommer) am 14. 6. zwischen 11.00 und 22.00 Uhr. Der Stand befindet sich zwischen Altem Markt und Saarlandbrunnen in der Fußgängerzone.“


Dienstag 10.06.08, 22:00 Uhr

Rektorat der RUB lenkt ein

verwendung-studienbeitraege.gifDer AStA der Ruhr-Uni schreibt: »Offenbar in Reaktion auf die Veröffentlichung unserer heutigen Pressemitteilung mit dem Titel „Rektor unterschlägt Informationen“ hat die Universitätsverwaltung eingelenkt. Etwa eine Stunde nach unserer Veröffentlichung wurden die Informationen zur Verwendung der Studiengebühren den studentischen Gremien zugänglich gemacht. Der AStA zeigte sich hocherfreut, dass die öffentliche Kritik am Vorgehen der Universitätsverwaltung Wirkung gezeigt hatte. „Damit dürfte einer konstruktiven Debatte über den von uns vorgesehenen Antrag zur Gebührensenkung auf der nächsten Senatssitzung am 19. Juni nichts mehr im Wege stehen.“ kommentierte Benjamin Bettinger, AStA-Referent für Hochschulpolitik, die neuesten Entwicklungen.« Der „Bericht über die Verwendung der Studienbeiträge“ der Ruhr Uni.


Dienstag 10.06.08, 17:15 Uhr
Zweckentfremdung von Studiengebühren?

AStA der RUB: „Rektorat verzögert Debatte über Gebührensenkung“

Der AStA der Ruhr-Uni schreibt: »Donnerstag, 19. Juni: Ein Datum, mit dem der AStA fest gerechnet hatte. Im Senat der Ruhr-Uni soll darüber diskutiert werden, ob die Studiengebühren in Höhe von derzeit 500 Euro pro Semester gesenkt werden. „Aus den Fakultäten wird uns immer wieder berichtet, dass das Geld zweckentfremdet wird, weil es nicht sinnvoll ausgegeben werden kann. Deswegen hat die studentische Fraktion eine Senkung beantragt“, sagt Matthias Brunnert vom AStA-Vorstand. „Jetzt sieht es so aus, als wollte das Rektorat die Debatte mit einem billigen Trick verzögern: Die eigentlich schon vorliegenden offiziellen Zahlen sollen nicht rechtzeitig veröffentlicht werden.“ mehr…


Dienstag 10.06.08, 17:00 Uhr

Kulturvisionen der Stadtverwaltung

Das Presseamt der Stadt Bochum hat eine Mitteilung unter der Überschrift „ViktoriaQuartierBochum – Entwicklungskonzept für den Erlebnisraum Innnenstadt“ veröffentlicht. In dem Text heißt es u. a.: „Mit ihren drei Kulturschwerpunkten – Innenstadt-West, Stadtparkviertel und ViktoriaQuartierBochum – definiert sich die Bochumer Innenstadt als einzigartiger Erlebnisraum innerhalb der Metropole Ruhr.“ Der gesamte Text im Wortlaut: „1. Hintergrund
Für die Stadt Bochum eröffnet sich mit Blick auf das Kulturhauptstadtjahr 2010 auch die Chance zu neuen Stadtentwicklungskonzepten und zu zukunftsweisenden Wandlungsprozessen. Aus diesem Grund hat die Verwaltung ein Entwicklungskonzept für den „Erlebnisraum Innenstadt“ aufstellen lassen. Hierbei sind das Zusammenspiel der kreativen Quartiere der Innenstadt sowie die Aussagen zur Entwicklung des ViktoriaQuartierBochums im Süden der Innenstadt von zentraler Bedeutung. mehr…


Dienstag 10.06.08, 15:00 Uhr

Noch mehr Müll nach Gerthe?

Der Müllkonzern Remondis möchte die Kapazität seiner Müllsortieranlage in Bochum Gerthe verdreifachen. Hiergegen protestiert die Soziale Liste im Rat: „Mit den Plänen für eine Verdreifachung der täglichen Verarbeitungsmenge auf 250 Tonnen droht der Stadtteil Gerthe nun endgültig zu einem der großen Müllzentren im Ruhrgebiet zu werden.“ Hinzu kommte eine drastische Zunahme des Verkehrsaufkommens, insbesondere des LKW-Verkehrs. „Das heißt“, so Helgard Althoff, Bezirksvertreterin der Sozialen Liste, „Lärm von morgens bis abends auf dem Gelände, aber auch in den Zufahrtsstraßen wie Kirchharpener- und Bövinghauser Straße.“ Hinzu kommen Feinstaub und Dieselruß sowie Verkehrsgefahren durch die großen LKW und Containerfahrzeuge. mehr…


Dienstag 10.06.08, 15:00 Uhr

Aus dem Senat der Ruhr-Uni

Eigentlich wollte das Rektorat der Ruhr Uni gestern die Fraktionen des Senates darüber informieren, was mit den Geldern passiert ist, die die Ruhr-Uni durch die Studiengebühren zusätzlich eingenommen hat. Eine Vorlage wurde verteilt. Dann merkte das Rektorat, dass die Studierenden einen Antrag zur nächsten Sitzung gestellt haben, der eine Senkung der Gebühren vorsieht. Die Zahlen der Vorlage waren eine gute Argumentationshilfe für die Studierenden. Die Vorlage wurde schnell wieder eingesammelt, weil angeblich ein Fehler enthalten sei. Die Studierenden vermuten nun, dass die geballte wissenschaftliche Kompetenz der Ruhr-Uni nicht ausreichen wird, um bis zur Senatssitzung den Fehler zu finden.
Bei der Wahl für den nächsten Senat hat bei den Studierenden die „Liste VV“ der Fachschaften alle Sitze errungen. Die Hochschulgruppen von CDU und FDP gingen leer aus. RCDS und LHG erhielten keinen Sitz. Das Wahlergebnis.


Montag 09.06.08, 22:00 Uhr

BSZ Nr. 748

Folgender Werbebeitrag für die aktuelle BSZ erreichte die Redaktion: »Nicht nur hochschulpolitisch Brisantes hält die neue Ausgabe der Bochumer Stadt- und Studierendenzeitung bereit: Wer sich über die Abschaffung von Studiengebühren in Hessen informieren möchte oder über den skandalösen Prozess gegen eine 20jährige Protestlerin gegen Gebühren in NRW, sollte sich die bsz Nr. 748 genauso wenig entgehen lassen wie KritikerInnen von Tierausbeutung an der Ruhr-Uni und anderswo – gleich zwei Beiträge befassen sich mit dem Thema Tierschutz. Auch U35-BenutzerInnen, denen der Kontrollzwang („Betreutes Fahren“) bei der Bogestra zunehmend an den Nerven zerrt oder Fußball-EM-müde ZeitgenossInnen kommen auf ihre Kosten. Auch erfährt man/frau einiges über den Umbau des jüdischen Kulturzentrums der Alten Synagoge in Essen. Unter der Rubrik „Bochum in Kürze“ wird ferner die Initiative für ein Kulturzentrum in Wattenscheid gewürdigt. Eines der Topthemen sind außerdem die unfassbaren Pläne, die Praxisausbildung angehender MedizinerInnen künftig auf vier Universitätskliniken beschränken und das bewährte „Bochumer Modell“ in der Medizinerausbildung aufgeben zu wollen. Also: Ganz schnell auf www.bszonline.de surfen, bevor am kommenden Montag an gleicher Stelle die nächste Ausgabe erscheint!«


Montag 09.06.08, 18:00 Uhr

Fragen an die ARGE

Heute nachmittag fand auf Einladung des neuen Geschäftsführers der ARGE Bochum, Torsten Withake, ein Gespräch mit den Bochumer Erwerbslosenberatungen statt. In einem ausführlichen Themenpapier schildern die BeraterInnen die alltäglichen Probleme, die durch die ARGE hervorgerufen werden. Das wollen sie der Öffentlichkeit nicht vorenthalten. Ein vordringliches Problem sehen sie darin, dass immer wieder Menschen von der ARGE ohne jegliche Unterstützung gelassen werden. Das darf nicht sein. Angesprochen wurde auch die geheime „Zielvereinbarung“ der ARGE. Die BeraterInnen befürchten, dass darin massive Einsparvorgaben enthalten sind, die nur durch eine widerrechtliche „Verfolgungsbetreuung“ zu erreichen sind. Eine Reihe von weiteren Unregelmässigkeiten im Verhalten der ARGE wird aufgelistet. Das ausführliche Papier der Beratungsstellen.
Torsten Withake ist seit 1. Januar 2008 Leiter der Bochumer ARGE. Er war zuvor als stellvertretender Geschäftsführer der ARGE Düsseldorf tätig. Der Wechsel der Geschäftsführung erfolgt laut ARGE-Vertrag turnusmäßig alle 3 Jahre.


Themenvorschläge zum Gespräch mit Torsten Withake am 9. Juni 2008
Montag 09.06.08, 18:00 Uhr

Fragen an die ARGE

I. fürsorgerechtliche Verpflichtung der ARGE – „Leistungssicherungsprinzip“

Als Folge der „Zusammenlegung“ der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe stellt sich das SGB II heute dar als die „Sozialhilfe für Erwerbsfähige“ und damit vorrangig als Teil des Fürsorgerechtes (die auch schon im BSHG und dem entsprechenden Teil des AFG enthaltenen arbeitsmarktrelevanten Anteile seine hier außer acht gelassen). Fürsorgerechtliche Verpflichtung ist zunächst immer den Lebensunterhalt zu sichern, und zwar unverzüglich. Entsprechend dem Urteil des BVerfG vom 12. 05.2005 auch dann, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Anspruchs bestehen. Denn: „Ein Mensch kann verhungern, eine Behörde nicht“ (Dr. Brand, Präs. LSG NRW)..

Aufgabe sei die Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens. Diese „Sicherstellung ist eine verfassungsrechtliche Pflicht des Staates, die aus dem Gebot zum Schutze der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot folgt. Dabei sei nur auf die gegenwärtige Lage abzustellen.“ (BVerfG).

Dieser Aufgabe kommt die ARGE Bochum in etlichen uns bekannten Einzelfällen nicht nach. Wir wollen hier einige „Standardfälle“ auflisten, aber zunächst die im Sozialrechtswesen vorherrschende Meinung darstellen, wie sie in einem Praktiker-Workshop zu Problemen des SGB II des Deutscher Sozialgerichtstag am 16. 1. 2008 einhellig vertreten wurde:

„Wendet sich ein Hilfebedürftiger an die SGB II-Behörde, so gilt nach § 21 SGB XII und § 44a Abs. 1 Satz 1 SGB II (ist und nicht: WAR) der/die Hilfebedürftige ( bis zum 65. Lj.) so lange als erwerbsfähig, wie nicht das Gegenteil festgestellt ist. Erst ab der (unwidersprochenen) Feststellung der Nicht-Erwerbsfähigkeit tritt der SGB XII – Leistungsträger ein. Die bis dahin geltende fingierte Erwerbsfähigkeit wird auch nicht rückwirkend aufgehoben, der Anspruch bestand tatsächlich. Leistungen nach dem 3. Kap. SGB XII sind dann bekanntlich dem Grunde nach ausgeschlossen. …

Auch § 28 SGB II erfordert für nicht erwerbsfähige Angehörige die rechtswirksame Einstufung der übrigen Angehörigen. Nur wenn nach § 41 SGB XII alle Menschen in einer BG nicht erwerbsfähig sind, kommen allein Leistungen nach dem SGB XII in Frage.

Solange kein Antrag nach § 41 SGB XII gestellt ist, muss ohne Antragserfordernis Leistung nach dem 3. Kap. SGB XII oder (mit Antragserfordernis) nach § 28 SGB II erbracht werden.

§ 45 SGB XII bezieht sich allein auf die Feststellung des RV-Trägers auf dauerhafte Erwerbsunfähigkeit.

Wendet sich einE HilfebedürftigeR an die SGB XII-Behörde, so muss sie natürlich umgehend Hilfe leisten, kann den/die HilfesuchendeN aber ganz schnell an die SGB II-Behörde loswerden (s. oben) oder selbst den Antrag auf SGB II – Leistungen stellen. Alle, die aus der SGB II-Berechtigung herausfallen fallen prinzipiell in die Zuständigkeit des SGB XII. …

Es gibt zwischen dem SGB II und dem SGB XII kein Vorrang – /Nachrangverhältnis, beide existieren gleichwertig nebeneinander. Die Antragserfordernis nach § 37 SGB II ist zwar Verfahrensvoraussetzung im SGB II, aber nicht – auf beide Rechtsgebiete insgesamt bezogen – Leistungsvoraussetzung.

Ggf. wäre entsprechend dem Meistbegünstigungsprinzip davon auszugehen, dass ein notwendiger Antrag automatisch bei allen in Frage kommenden Stellen gestellt worden ist (§ 16 Abs. 2 SGB I (unzuständiger Leistungsträger) u. § 28 SGB X (nachträglicher Antrag bei Aufhebung einer nachrangigen Leistung); § 44 SGB X wurde bekanntlich vom BSG für voll anwendungsfähig auch im SGB XII erklärt! Ggf. wäre auch dem sozialrechtlichen Herstellungsanspruch zu entsprechen.

Es gilt SGB XII § 18 (Kenntnisgrundsatz im 3. und 5.-8. Kapitel SGB XII). Dabei wurde auch das Stichwort „Leistungssicherungsprinzip“ genannt.

1. ggf. Vorschuss – Schnittstelle ARGE /Sozialamt

Wir erleben immer wieder, dass Antragstellende regelrecht „abgewimmelt“ werden oder die Antragsbearbeitung wird verschleppt, weil angeblich immer wieder Unterlagen fehlen. Auch werden Hilfesuchende „von Pontius zu Pilatus“ geschickt. Dieser Zustand ist fürsorgerechtlich nicht haltbar. Hier wäre ggf. der Lebensunterhalt für die ersten Tage umgehend gemäß § 42 SGB I durch einen Vorschuss sicherzustellen. Danach, so unser Vorschlag, ist durch eine Schnittstelle ARGE /Sozialamt das weitere Vorgehen unverzüglich einzuleiten. Andernorts kommt es bereits zu Vorwürfen unterlassener Hilfeleistung mit billigender In-Kauf-Nahme der Körperverletzung.

2. Ist der ARGE die „Nothelfer-Regelung“ des § 25 SGB XII bekannt? Wäre die ARGE in Zukunft bereit, der Rechtslage entsprechend die Hilfen, die wir bereits in Einzelfällen als Zuschuss erbracht haben, zu erstatten?

2. Leistungsverweigerung durch Sanktionen

a. Menschen mit besonderem Hilfebedarf

Sanktionen sind keine Strafe oder „Bußgeld“, sondern haben einen (sozial-) pädagogischen, auf einen individuellen erzieherischen Effekt abzielende Zweck (Eicher/Spellbrink, § 31, RdNr 1, 60). Sie sind allein eine Maßnahme, um ein für die Betroffenen günstiges Verhalten herbeizuführen (vgl. dazu die ausführlichen Stellungnahmen von Prof. Berlit, Richter am Bundesverwaltungsgericht, und Lauterbach, vors. Richter am LSG Halle). Kann das Ziel damit nicht erreicht werden, ist von der Sanktion abzusehen. Das erfordert eine eingehende Ermittlung des Sachverhaltes und der Situation der Betroffenen einschliesslich einer Anhörung. Wir vermissen hier ein qualifiziertes und sachgerechtes Vorgehen vor allem bei über 25jährigen Betroffenen, während bei der Gruppe der U 25 eine geeignete Zusammenarbeit mit dem Jugendamt besteht. Aber auch über 25jährige können in besonderem Maße hilfebedürftig sein. Hier bedarf es sozialarbeiterischer Qualifikation.

b. Absenkungen

Für den Fall von Absenkungen um mehr als 30 % können ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen erbracht werden. Die BA-Hinweise vermerken dazu: „ … Innerhalb dieses Rahmens sind Lebensmittelgutscheine auf den für Ernährung und Gesundheitspflege vorgesehenen Anteil der Regelleistung zu beschränken …“.

Verfassungsrechtlich ist aber eine Absenkung unter das physische Existenzminimum nicht zulässig. Das physische Existenzminimum umfasst mehr als nur Ernährung und Gesundheitspflege, dazu gehören auch z. B. Kleidung, Haushaltsenergie usw. und auch ein gewisser Barbetrag (z.B. für Fahrtkosten, Praxisgebühr usw.). In der Literatur ist vorherrschend, dass das physische Existenzminimum bei etwa 70 % der RL (incl. Sachleistungen oder geldwerte Leistungen) liegt. Wohnungskosten dürfen selbstverständlich niemals verweigert werden, können (wie Energiekosten) aber durchaus direkt an Vermieter oder Energielieferant gezahlt werden.

In BGs ist darauf zu achten, dass es durch Sanktionen gegen einzelne Mitglieder der BG nicht zu einer unzulässigen „Sippenhaft“ kommt. „Absenkungen finanzieller Leistungen“ sind „insoweit unzulässig sind, als sie sich negativ auf Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft auswirken, die keinen die Absenkung auch gegenüber ihnen legitimierenden Pflichtverstoß begangen haben.“ (a.a.O).

Außerordentlich fraglich ist auch, ob Menschen, die nur durch § 9 Abs. 2 S. 3 hilfebedürftig werden überhaupt sanktionsfähig sind.

3. Leistungsverweigerung wg. „fehlender Mitwirkung“ (§ 66 SGB I)

Regelmässig finden wir auf Anforderungen von auch relativ unbedeutenden Belegen/Bescheinigungen den Hinweis, bei Nicht-Folgeleistung würde die gesamte Leistung eingestellt. Das ist nicht zulässig (vgl. oben: Urteil des BVerfG). Es kann höchstens die Leistung in Bezug auf den fehlenden Nachweis versagt werden (z.B.: Nebenkostenabrechnung), solange damit nicht das physische Existenzminimum berührt wird.

Es kommt dabei auch zu Vorkommnissen, die bei unseren AnwältInnen den Anfangsverdacht der falschen Verdächtigung und der Nötigung mit bedingtem Vorsatz erwecken.

II. Zielvereinbarung -­ behördeninterne Kommunikation – Schulung

Wie bekannt, verlangt die Unabhängige Sozialberatung die Veröffentlichung der Zielvereinbarung 2008 und Zurückliegender auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes. Wir bitten auch um Überlassung interner Dienstanweisungen. Wir bezweifeln, daß die behördeninterne Kommunikation und Ausbildung/ Fortbildung den Erfordernissen entspricht. Auch wird der Pflicht zur aktiven Beratung nicht Genüge getan. (Beispiel: selbständige DozentInnen und „Übungsleiterpauschale“). Hilfreich wären situationsbezogene Merkblätter (wir stellen gerne unsere Vorlagen zur Verfügung); es sollte auch hingewiesen werden auf das Recht zur Akteneinsicht nach § 25 SGB X (auch zur Einsicht in die elektronische Akte), um Unstimmigkeiten korrigieren zu können. Die Rechtsbehelfsbelehrungen sind z.T. unzureichend (§ 85 Abs. 3 SGG).

III. Mietbescheinigungen – Auskünfte von WG-Mitgliedern

Widerrechtlich werden Bescheinigungen der Vermieter auf ARGE-Formularen verlangt. Das ist höchstens zulässig, wenn Mietverträge nicht mehr leserlich sind. Im Normalfall reicht der Mietvertrag und ein entsprechender Kontoauszug. Die Betroffenen haben das Recht , dass Vermieter nicht von ihrer Hartz IV-Abhängigkeit erfahren. Gleiches gilt in einer WG: erstens besteht auch hier das informelle Selbstbestimmungsrecht auch gegenüber den WG-MitbewohnerInnen; zweitens sagt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, 1 BvR 1962/04 vom 2.9.2004):

„Im Antrag auf Arbeitslosengeld II muss der Antragsteller keine Angaben über die persönlichen Verhältnisse eines bloßen Mitbewohners machen. Es reicht in solchen Fällen – einer reinen Wohngemeinschaft – aus, wenn der Antragsteller im Formular den von ihm getragenen Mietanteil benennt oder die Untermietzahlung als Einkommen angibt.“

Und nebenbei: die ARGE Bochum gebraucht als Mietbescheinigung ein Formular aus dem Rechtsbereich Wohngeldgesetz. Das ist nicht zulässig, insbesondere bei der dort aufgeführten Androhung einer Strafverfolgung handelt es sich um unzulässige Nötigung. (http://www.arge-bochum.de/index.php?id=195 )

IV. Heizung – Warmwasser – Wohnungskosten

1. In Bescheiden kommen es zu Kürzungen der KdU ohne Begründung und ohne Aufgliederung der KdU. Das ist nicht zulässig. Auch Direktzahlungen an Vermieter oder Energielieferanten werden nicht ausreichend deklariert. Insgesamt sind die Bescheide immer noch, wie wir schon Anfang 2005 in einem Schreiben an Herrn Wolterhoff feststellten, „unter aller Sau“. Das dürfen Sie nicht auf A2LL schieben, sie alleine sind in der Pflicht, und müssen das möglicherweise durch ein zusätzliches Schreiben oder im freien Textfeld der Bescheide darstellen. Wir befürchten, dass die Undurchschaubarkeit der Bescheide in Ihrem Hause nicht ungern gesehen wird und raten regelmäßig zu Widerspruch und Klage.

2. Heizkosten (-nachzahlungen) werden immer noch nicht regelmäßig in voller Höhe übernommen (liegt das nur an Punkt II – mangelnde Schulung ?).

3. Ist der ARGE das sog. „Warmwasser-Urteil“ des BSG bekannt (27.2.2008, B 14/11b AS 15/07 R)? Demnach darf bei einer Gewinnung des Warmwassers aus der gleichen „Quelle“ wie die Heizungswärme kein Pauschalabzug von 18 % von den Heizungskosten vorgenommen werden, sondern es dürfen maximal 6,22 Euro berücksichtigt werden. Wie gedenkt die ARGE damit umzugehen?

V. Sonstige Beschwernisse:1. Das leidige Thema „Empfangsbestätigung“: Wir fragen uns, in welchem Land (und in welcher Epoche) wir uns befinden, dass die ARGE sich traut, Empfangsbestätigungen zu verweigern: „Diese Art von Bescheinigungen ist in den gesetzlichen Vorschriften nicht vorgesehen und bedeutet für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der täglichen Arbeit unnötigen Mehraufwand.“ (Homepage ARGE Bochum – unsere Antwort darauf: „Weitere Schäbigkeit der ARGE Bochum“ (https://www.bo-alternativ.de/sozialberatung ). Dort finden Sie auch einen Auszug aus dem „Europäischer Kodex für gutes Verwaltungshandeln“, dem sich zumindest die BA verpflichtet hat, und der natürlich Empfangsbestätigungen vorsieht. Immer noch verschwinden Papiere in den unergründlichen Tiefen der ARGE … Herrn Kuckuks Bemerkung dazu spricht Bände …; wir können das natürlich nicht beweisen und wollen sie deshalb hier nicht zitieren. Sie darf aber auf Anfrage gerne mündlich wiedergegeben werden.

Freundliche ARGEn verfügen über einer Poststelle, die eine Kopie des eingereichten Schreibens mit einem Eingangsstempel versieht.

2. Thema „Klassenfahrt“: in Bochum unzulässigerweise gedeckelt bei 260 Euro. Es ist Aufgabe der Verwaltung, von sich aus auf eine Korrektur der Richtlinie hinzuwirken. Das Gleiche gilt für die Erstausstattung bei Schwangerschaft, die mit 130 Euro nicht der Rechtslage (150,– Euro) entspricht

3. Vorladung von SchülerInnen trotz vorliegender Schulbescheinigung

4. Ist der ARGE die HEGA 05/08 – 20 (Handlungsempfehlung/Geschäftsanweisung der BA) vom 20.5. 2008 (Geschäftszeichen: SP II 21 – II-1404, GA Nr. 16/2008) bekannt, wonach ein Widerspruch zu einer Rückforderung aufschiebende Wirkung habe? Werden die Betroffenen darüber aufgeklärt?

5. Ist der ARGE die HEGA 05/08 – 23 vom 02.5. 2008 (Geschäftszeichen: SP II 21 – II-1303.4) bekannt, wonach von den Empfehlungen des DV zur Höhe des Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung nur in begründeten Einzelfällen abgewichen werden darf? Werden die Betroffenen darüber aufgeklärt?

6. Ist der ARGE bekannt, dass manche der Hartz IV-Abhängigen der deutschen Sprache nicht mächtig sind und andere gar nicht lesen können? Trotzdem sollen sie dies und das (EGV) unterschreiben? Wann richtet die ARGE ein mit DolmetscherInnen ausgestattetes spezielles Team ein?

7. Bei Arbeitsaufnahme entfällt der Leistungsanspruch. Es kann aber gemäß § 23 Abs. 4 SGB II zur Überbrückung ein Darlehen gewährt werden. Zur Eingliederung können gemäß § 16 Abs. 1 S. 2 Im SGB III vorgesehene Leistungen erbracht werden, u. a. auch eine Mobilitätsbeihilfe. Ist das der ARGE bekannt, werden die Betroffenen entsprechend informiert (Merkblatt)?

8. Nach § 2 Abs. 3 S. 1 Alg II-V kann bei laufenden Einnahmen in unterschiedlicher Höhe ein Durchschnittseinkommen zu Grund gelegt werden. Das wird regelmäßig zu hoch angesetzt. Daraus resultierende Nachzahlungen erfolgen so spät, dass die Betroffenen in ein nicht zulässiges Defizit geraten. Auch im folgenden Bewilligungszeitraum wird regelmäßig wieder ein zu hohes Durchschnittseinkommen angerechnet.

9. Kommt es zu einer Überzahlung, die nicht entsprechend § 43 S. 1 SGB II durch die Betroffenen veranlasst ist, fordern Sie trotzdem die Zustimmung zu einer nicht zulässigen Aufrechnung. Zudem unterstellen Sie den zu Recht empörten Betroffenen unrechtes handeln.


Montag 09.06.08, 17:30 Uhr

DolmetscherInnen gesucht

Die Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V. sucht dringend für die Traumatherapie zum nächstmöglichen Termin DolmetscherInnen für Albanisch und Türkisch. Auch für andere Sprachen werden ÜbersetzerInnen benötigt. Näheres.


Montag 09.06.08, 17:00 Uhr

Die Linke: „Fit für den Kommunalwahlkampf“

Die Linke Bochum hat auf der Klausurtagung am Wochenende die Entwicklung eines Wahlprogramms für die Kommunalwahl, die in genau einem Jahr stattfindet, eingeleitet. Der Kampf für den Erhalt der städtischen Unternehmen, Vergünstigungen für sozial Benachteiligte wie z.B. ein Sozialticket und ein Sozialtarif für Strom- und Gasbezug und kostenlose Bildung von der Kita bis zur Hochschule sollen wichtige Forderungen des zu erstellenden Wahlprogramms werden. Offen hält sich Die Linke in Bochum noch die Entscheidung, ob Sie mit einem eigenem Kandidaten oder einer eigenen Kandidatin zur Oberbürgermeisterwahl antreten wird. Näheres.


Montag 09.06.08, 09:26 Uhr

Soziales Zentrum sucht neue Bleibe

Das Soziale Zentrum an der Rottstraße hat seine Räume zum 31.12.2008 gekündigt. Die Hinterhof-Lage ist aus einer Reihe von Gründen sehr ungünstig für das Zentrum. Insbesondere für die MieterInnen im Vorderhaus ist es belastend, dass hier inzwischen mehr als zwanzig Gruppen und Initiativen tagen und damit ständig BesucherInnen kommen und gehen. Ab dem 1.1. 2009 werden nun neue Räume gesucht. Bisher wurden ca. 270 qm genutzt. Die Miete betrug 1.300 Euro. Das neue SZ sollte nicht kleiner sein, nicht mehr Miete kosten, einen größeren Versammlungsraum haben und in der Innenstadt liegen. Tipps und Angebote an info[at]sz-bochum.de.


Montag 09.06.08, 07:00 Uhr

Info zum Thema „Warmwasserkosten bei Hartz IV“

Die Sozialberatung Bochum, Am Bergbaumuseum 37, hat ein Sonderinfo zum Thema „Warmwasserkosten bei Hartz IV“
veröffentlicht. Bisher hatte die ARGE nämlich pauschal 18 % der Heizkosten gekürzt, wenn Warmwasser durch eine Zenralheizung oder eine Gasetagenheizung in der Wohnung erhitzt wurde. Das Info weist darauf hin: „Hierzu hat nunmehr erstmalig das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Nach dieser Entscheidung (BSG vom 27.02.2008 B 14/7 b AS 64/06 R; B 14/11b AS 15/07 R) ist eine Kürzung von Heizko­sten um Warmwasseranteile zulässig, allerdings nur in der Höhe, in der solche Kosten bereits in der Regelleistung enthalten sind. Das BSG ist der Auffassung, dass die Regel­leistung (im Jahr 2005) einen Kostenanteil von € 6,22 für Warmwasserbe­reitung enthält. In dieser Höhe dürfe eine Kürzung der Heizkosten erfolgen, darüber hinaus aber nicht. Das bedeutet, das die/derjenige, die/der als Alleinstehende/r mehr als € 35,00 oder zu zweit mehr als € 63,00 Heiz- und Warmwasserkosten hat, durch den pauschalen Abzug von 18 % benachteiligt wird.“ Das Sonderinfo als PDF-Datei.


Sonntag 08.06.08, 13:00 Uhr

Verbrannt, verbannt, vergessen?

Die Bücherverbrennungen der Nazis vor 75 Jahren bieten den Anlass für zahlreiche Veranstaltungen. Das Stadtarchiv – Bochumer Zentrum für Stadtgeschichte beteiligt sich mit der Lesung „Verbrannt, verbannt, vergessen?“ daran. Drei Bochumer AutorInnen erinnern am Montag, 9. Juni, ab 18 Uhr an drei der verfemten DichterInnen: Hugo Ernst Käufer: „Nach Mitternacht“ in finsterer Zeit – Irmgard Keun; Friedrich Grotjahn: „Öfter als die Schuhe die Länder wechselnd“ – Bertolt Brecht; Heide Rieck: “Sieh in mein verwandertes Gesicht“ – Else Lasker-Schüler. Ursula Jennemann-Henke und Ingrid Wölk werden zuvor einen Einstieg in das Thema geben.
Hugo Ernst Käufer hat 1993 seine Annäherungen an Irmgard Keun beschrieben.


Samstag 07.06.08, 19:00 Uhr

Mauretanien: Transitland für MigrantInnen oder Hilfspolizist der EU?

Am Donnerstag, dem 12. Juni findet um 19.30 Uhr eine Veranstaltung der Initiative gegen Rassismus und Ausgrenzung, Dortmund im Bahnhof Langendreer statt zum Thema: „Mauretanien – Transitland für MigrantInnen oder Hilfspolizist der EU? Referent ist Amadou M’Bow.  In der Einladung heißt es: „Mauretanien kam auch in Deutschland in die Schlagzeilen, seit tausende von Bootsflüchtlingen versuchen, von dort auf die Kanarischen Inselns zu gelangen. Nachdem Marokko nach den Ereignissen an den Grenzzäunen der spanischen Enklaven Ceuta und Melella im Oktober 2005 seine Grenzen geschlossen hatte, wurde Mauretanien zunehmend zu einem Transitland für MigrantInnen. Diese kommen vor allem aus Subsahara-Afrika (viele aus Senegal, Gambia, Guinea). Sie versuchen, von mauretanischen Hafenstädten und inzwischen auch von kleinen Fischerorten aus in Booten auf die Kanarischen Inseln zu gelangen. MenschenrechtsaktivistInnen, Selbsthilfegruppen von Abgeschobenen und Initiativen derer, die auf dem Sprung in die Boote sind, organisieren sich für die Rechte der Flüchtlinge. Denn die EU wehrt an den Küsten Nord- und Westafrikas alle Fluchtversuche rigoros ab – oft mit tödlichen Folgen. mehr…


Brief von Norbert Hermann an Stadt, ARGE und Arbeitsagentur
Samstag 07.06.08, 11:00 Uhr

Antrag gemäß Informationsfreiheitsgesetz des Bundes und des Landes NRW auf Übergabe der Zielvereinbarungen der ARGE Bochum 2008 und Zurückliegende

Stadt Bochum, Frau Oberbürgermeisterin Dr. Ottilie S c h o l z
Arbeitsagentur Bochum – Geschäftsführung, Herrn Luidger Wolterhoff
ARGE Bochum – Geschäftsführung, Herrn Torsten Withake

Sehr geehrte … ,

gemäß den Bestimmungen der Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und des Landes NRW bitte ich um Übergabe der Zielvereinbarungen der ARGE Bochum 2008 und Zurückliegende.

Grundlage dieser Zielvereinbarungen ist der § 48 des SGB II, wonach das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit der Bundesarbeitsagentur entsprechende Vereinbarungen abschließt. Für das Jahr 2008 geschah das mit dem SGB II – Planungsbrief 2008 vom 17. Sept. 2007.

Laut Auskunft des Pressesprechers der ARGE Bochum, Herrn Kuckuk, hat die ARGE Bochum darüber allerdings keine Verfügungsberechtigung. Mein Auskunftsersuchen sei daher an die Bochumer Agentur für Arbeit und an die Stadt Bochum /Sozialamt zu verweisen.

Ob die ARGE Bochum tatsächlich nicht zur Verfügung über die von mir begehrten Informationen berechtigt ist mag zunächst dahingestellt bleiben.

Mein Auskunftsbegehren richtet sich mit getrennten Schreiben gleichermaßen an die ARGE Bochum, die Bochumer Arbeitsagentur und die Stadt Bochum. Ich erwarte auch von allen gleichermaßen eine Übergabe der erbetenen Informationen und eine qualifizierte Antwort.

Die gewünschte Information ist mir unverzüglich zugänglich zu machen. Die von mir gewünschte Art des Informationszuganges ist ein Ausdruck oder eine Fotokopie. Eine andere Art des Informationszuganges ist mir nicht möglich.

Allerdings sind andere ARGEn mit ihren Zielvereinbarungen bereits aktiv an die Öffentlichkeit gegangen. Wie Kay Senius (Leiter des Zentralbereichs SGB II der Bundesagentur für Arbeit) auf Anfrage mitteilte, ist das seitens der Bundesagentur aus Transparenzgründen auch ausdrücklich gewünscht.

Ich erlaube mir, den Inhalt dieses Schreiben auch politischen und sozialen Interessenvertretungen und der sonstigen interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Mit freundlichen Grüßen


Samstag 07.06.08, 11:00 Uhr
Unabhängige Sozialberatung verlangt Veröffentlichung:

Geheime Zielvorgaben der ARGE

Die Unabhängige Sozialberatung schreibt: »Immer wieder wundern sich Betroffene, wie BeraterInnen über nicht angemessene Sanktionen, Abweisung von Anträgen und Anordnung von Maßnahmen und 1-Euro-Jobs, die nun mal gar nicht den Bedürfnissen und Notwendigkeiten der Betroffenen entsprechen. Nun kommt Licht ins Dunkle: offensichtlich liegt die Ursache darin, dass „auf Teufel komm’ raus“ bestimmte Quoten zu erfüllen sind, die in einer geheimen Zielvorgabe der ARGE festgelegt sind. Vor allem soll eine Senkung der Gesamtausgaben erreicht werden, obwohl die Zahl der Hartz IV – Abhängigen kontinuierlich steigt. Eine solche Zielvereinbarung existiert auch für die ARGE Bochum. Wir haben die ARGE gebeten um Auskunftserteilung und um Herausgabe dieser lokalen Zielvereinbarung. Das ist uns verweigert worden.
Es darf nicht sein, dass sogar trotz steigender Zahl Betroffener Einsparziele vorgegeben werden. Ebenso ist es nicht sachgemäß, Teilnahmequoten in Maßnahmen und 1-Euro-Jobs rein quantitativ festzulegen, unabhängig von der konkreten Situation der Betroffenen. Wir verlangen wegen der massiven Bedrohung existentieller Lebensrechte der Betroffenen die Herausgabe der Zielvereinbarung und die umfassende Unterrichtung der Betroffenen und ihre Interessenvertretungen, der Bevölkerung und der Politik.“ Die ausführliche Pressemitteilung der Unabhängen Sozialberatung und der Brief von Norbert Herrmann zur Herausgabe der Zielvereinbarungen.


Pressemitteilung der Unabhängigen Sozialberatung vom 6. 6. 2008
Samstag 07.06.08, 11:00 Uhr
Unabhängige Sozialberatung verlangt Veröffentlichung:

Geheime Zielvorgaben der ARGE

Immer wieder wundern sich Betroffene wie BeraterInnen über nicht angemessene Sanktionen, Abweisung von Anträgen und Anordnung von Maßnahmen und 1-Euro-Jobs, die nun mal gar nicht den Bedürfnissen und Notwendigkeiten der Betroffenen entsprechen. Nun kommt Licht ins Dunkle: offensichtlich liegt die Ursache darin, dass „auf Teufel komm‘ raus“ bestimmte Quoten zu erfüllen sind, die in einer geheimen Zielvorgabe der ARGE festgelegt sind. Vor allem soll eine Senkung der Gesamtausgaben erreicht werden, obwohl die Zahl der Hartz IV – Abhängigen kontinuierlich steigt.
Grundlage ist der § 48 des Hartz IV – Gesetzes SGB II, wonach das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit der Bundesarbeitsagentur entsprechende Sparvereinbarungen abschließt. Für das Jahr 2008 geschah das mit dem SGB II – Planungsbrief 2008 vom 17. Sept. 2007, worin eine bundesweite Einsparung der Leistungen zum Lebensunterhalt um 8 % (ACHT !) anzustreben ist, und das bei steigender Zahl Hartz IV – Abhängiger.
Um das zu realisieren, setzt die Bundesagentur alles daran, auf kommunaler Ebene entsprechende lokale Zielvereinbarungen durchzusetzen.
Eine solche Zielvereinbarung existiert auch für die ARGE Bochum. Wir haben die ARGE gebeten um Auskunftserteilung und um Herausgabe dieser lokalen Zielvereinbarung. Das ist uns verweigert worden. Nach Auskunft des Pressesprechers der ARGE Bochum, Herrn Kuckuk, hat die ARGE keine Verfügung darüber; die habe nur die Arbeitsagentur und die Stadt Bochum (Sozialamt).
Wir sehen allerdings auch die ARGE in der Pflicht, haben aber gleichermaßen unser Begehren auch an die AA und die Stadt gerichtet und begründen das mit dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes wie auch des Landes NRW. Danach haben wir ein Anrecht auf Herausgabe der lokalen Zielvereinbarung.
Andere ARGEn tun das gerne und gehen sogar aktiv damit an die Öffentlichkeit. Wie Kay Senius (Leiter des Zentralbereichs SGB II der Bundesagentur für Arbeit) auf Anfrage mitteilte, ist das seitens der Bundesagentur aus Transparenzgründen auch ausdrücklich gewünscht.
Was bislang durchgesickert ist erinnert uns ebenso wie der Versuch der Geheimhaltung an die fatalen Maßnahmen in Folge der Einführung des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz III) im Jahr 2003. Bei Ver.di organisierte Personalräte der Arbeitsagentur Bochum griffen 2003 den in Arbeitsagenturen verwendeten Begriff „Verfolgungsbetreuung“ auf, um eine Verschärfung ihrer Aufgaben zu charakterisieren, für die sie eine Vorgabe der Bundesagentur für Arbeit zur Einsparung verantwortlich machten
Es handelt sich dabei um ein polemisches Schlagwort für Tätigkeiten, die eine Leistungseinstellung bewirken sollen.
Weiteres: http://de.wikipedia.org/wiki/Verfolgungsbetreuung
Es darf nicht sein, dass sogar trotz steigender Zahl Betroffener Einsparziele vorgegeben werden. Ebenso ist es nicht sachgemäß, Teilnahmequoten in Maßnahmen und 1-Euro-Jobs rein quantitativ festzulegen, unabhängig von der konkreten Situation der Betroffenen. Der Landkreistag Schleswig-Holstein hat sich zu Recht gegen solche pauschalen Vorgaben gewehrt. Die Sendung „Report Mainz“ hat am 26. Mai. 2008 darüber berichtet, wohin das führen kann:
http://www.swr.de/report/-/id=233454/sgpaia/index.html

Am 5. Juni 2008 berichtete Panorama über die Bespitzelung hilfloser Hartz IV-Empfänger:
http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2008/panoramaargen100.html
Auch hier vermuten wir Zusammenhänge zu oben angesprochenen Einsparungszwängen.
Wir verlangen wegen der massiven Bedrohung existentieller Lebensrechte der Betroffenen die Herausgabe der Zielvereinbarung und die umfassende Unterrichtung der Betroffenen und ihre Interessenvertretungen, der Bevölkerung und der Politik.


Samstag 07.06.08, 09:00 Uhr

Vortrag: „Religion und Moderne“

Am Dienstag, dem 10. Juni, hält Falko Schneider um 18.30 Uhr im Raum GB 02/60 der Ruhr-Uni einen Vortrag zum Thema: „Religion und Moderne“. In der Einladung heißt es: „Die Bewegung der Aufklärung, verstanden als Ausgang des Menschen aus selbstverschuldeter Unmündigkeit, war im Kern ein Unternehmen der Kritik kirchlicher Autoritäten und aller überkommenen theologischen Ideen. Die historische Realisierung der Vernunft sollte zur Aufhebung religiöser Vorstellungen führen. Innerhalb dieses Erwartungshorizontes wurden die Unterschiede zwischen den einzelnen Religionen zur Nebensache. Die Erfahrung der Dialektik der Aufklärung und vollends die des Wiedererstarkens der Religionen nötigen zu einer neuen Sicht auf das Verhältnis von Religion und Moderne. In diesem Sinne sollen in dem Vortrag zentrale Positionen der Religionskritik des 19. Jahrhunderts vergegenwärtigt werden.“ Dr. Falko Schmieder, ist Mitarbeiter im Zentrum für Literatur und Kulturforschung in Berlin.