Montag 09.06.08, 07:00 Uhr

Info zum Thema „Warmwasserkosten bei Hartz IV“


Die Sozialberatung Bochum, Am Bergbaumuseum 37, hat ein Sonderinfo zum Thema „Warmwasserkosten bei Hartz IV“
veröffentlicht. Bisher hatte die ARGE nämlich pauschal 18 % der Heizkosten gekürzt, wenn Warmwasser durch eine Zenralheizung oder eine Gasetagenheizung in der Wohnung erhitzt wurde. Das Info weist darauf hin: „Hierzu hat nunmehr erstmalig das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Nach dieser Entscheidung (BSG vom 27.02.2008 B 14/7 b AS 64/06 R; B 14/11b AS 15/07 R) ist eine Kürzung von Heizko­sten um Warmwasseranteile zulässig, allerdings nur in der Höhe, in der solche Kosten bereits in der Regelleistung enthalten sind. Das BSG ist der Auffassung, dass die Regel­leistung (im Jahr 2005) einen Kostenanteil von € 6,22 für Warmwasserbe­reitung enthält. In dieser Höhe dürfe eine Kürzung der Heizkosten erfolgen, darüber hinaus aber nicht. Das bedeutet, das die/derjenige, die/der als Alleinstehende/r mehr als € 35,00 oder zu zweit mehr als € 63,00 Heiz- und Warmwasserkosten hat, durch den pauschalen Abzug von 18 % benachteiligt wird.“ Das Sonderinfo als PDF-Datei.