Brief von Norbert Hermann an Stadt, ARGE und Arbeitsagentur
Samstag 07.06.08, 11:00 Uhr

Antrag gemäß Informationsfreiheitsgesetz des Bundes und des Landes NRW auf Übergabe der Zielvereinbarungen der ARGE Bochum 2008 und Zurückliegende


Stadt Bochum, Frau Oberbürgermeisterin Dr. Ottilie S c h o l z
Arbeitsagentur Bochum – Geschäftsführung, Herrn Luidger Wolterhoff
ARGE Bochum – Geschäftsführung, Herrn Torsten Withake

Sehr geehrte … ,

gemäß den Bestimmungen der Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und des Landes NRW bitte ich um Übergabe der Zielvereinbarungen der ARGE Bochum 2008 und Zurückliegende.

Grundlage dieser Zielvereinbarungen ist der § 48 des SGB II, wonach das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit der Bundesarbeitsagentur entsprechende Vereinbarungen abschließt. Für das Jahr 2008 geschah das mit dem SGB II – Planungsbrief 2008 vom 17. Sept. 2007.

Laut Auskunft des Pressesprechers der ARGE Bochum, Herrn Kuckuk, hat die ARGE Bochum darüber allerdings keine Verfügungsberechtigung. Mein Auskunftsersuchen sei daher an die Bochumer Agentur für Arbeit und an die Stadt Bochum /Sozialamt zu verweisen.

Ob die ARGE Bochum tatsächlich nicht zur Verfügung über die von mir begehrten Informationen berechtigt ist mag zunächst dahingestellt bleiben.

Mein Auskunftsbegehren richtet sich mit getrennten Schreiben gleichermaßen an die ARGE Bochum, die Bochumer Arbeitsagentur und die Stadt Bochum. Ich erwarte auch von allen gleichermaßen eine Übergabe der erbetenen Informationen und eine qualifizierte Antwort.

Die gewünschte Information ist mir unverzüglich zugänglich zu machen. Die von mir gewünschte Art des Informationszuganges ist ein Ausdruck oder eine Fotokopie. Eine andere Art des Informationszuganges ist mir nicht möglich.

Allerdings sind andere ARGEn mit ihren Zielvereinbarungen bereits aktiv an die Öffentlichkeit gegangen. Wie Kay Senius (Leiter des Zentralbereichs SGB II der Bundesagentur für Arbeit) auf Anfrage mitteilte, ist das seitens der Bundesagentur aus Transparenzgründen auch ausdrücklich gewünscht.

Ich erlaube mir, den Inhalt dieses Schreiben auch politischen und sozialen Interessenvertretungen und der sonstigen interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Mit freundlichen Grüßen