Donnerstag 08.05.08, 16:00 Uhr

Stadt Bochum verheimlicht hohe Lärmbelastung


Für die Bürgerinitiative Bochum gegen die DüBoDo erklärt Ulrich Sollmann als Lärmexperte: Trotz gesetzlicher Verpflichtung durch die Umgebungslärmrichtlinie nennt die Stadt Bochum die hohen Lärmwerte nicht, die durch Straßen- und Schienenverkehr sowie Industrieanlagen verursacht werden. Die Stadt sollte bereits bis zum 30. Juni 2007 Lärmkarten für den Ballungsraum Bochum veröffentlichen, hat dies aber ein Jahr später immer noch nicht getan! Diese Lärmkarten sollen die Bochumer BürgerInnen über die aktuelle Lärmsituation informieren: Über die Lärmbelastung, über die tatsächliche Überschreitung der geltenden Grenzwerte und über die Anzahl der betroffenen Personen und Risikogruppen in den erkannten Konfliktgebieten. Die Stadt ist verpflichtet, die Lärmbelastung differenziert zu beschreiben: In jeweils gesonderten Lärmkarten muss die Lärmbelastung durch Straßenverkehrslärm, Schienenlärm und Industrielärm aufgeführt werden.
Dies hat jeweils, unterschieden nach der Lärmbelastung tagsüber, abends und nachts, zu erfolgen. Kommt es zum Konfliktfall, d.h. werden die bestehenden Grenzwerte überschritten, muss eine Gesamtlärmbelastung berechnet und veröffentlicht werden. In Bochum gibt es bereits Konfliktgebiete, so z.B. der Bereich um die geplante Trasse der A44 im Bochumer Süden (Universitätsstraße bis Opel-Werk). Der Schienen- und Industrielärm ist dort noch nicht einmal ermittelt und einbezogen. Nachts kommt es dort schon jetzt zu einer Überschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte.
Nach Auskunft des Landesumweltamts und der Stadt Bochum gibt es bislang immer noch keine Lärmkarten. Die Stadt Bochum kommt somit ihrer bereits seit Juli 2007 bestehenden gesetzlichen Verpflichtung zur Offenlegung aller Lärmdaten nicht nach. Die Lärmkarten sind aber die Grundlage für die Bewertung und die Bekämpfung des Umgebungslärms in Bochum.  Die Stadt Bochum muss laut Gesetzesgrundlage bis zum 18. Juni 2008 – aufbauend auf der Lärmkartierung – Aktionspläne aufstellen, mit denen die Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Wann hört die Stadt Bochum endlich auf, die tatsächlich herrschende Lärmbelastung zu verheimlichen? Wann werden die notwendigen Aktionspläne endlich der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?! Welches sind die Gründe dafür, dass die Stadt Bochum ihren gesetzlichen Verpflichtungen bislang nicht nachkommt? Wir fordern die Stadt Bochum auf, die tatsächliche Lärmbelastung und die hierdurch entstehenden Konflikte endlich eindeutig beim Namen zu nennen.«