Donnerstag 03.04.08, 17:00 Uhr
Grünflächenamt soll Baumfällaktion stoppen

Kahlschlag in Steinkuhl


Für die Bürgerinitiative Bochum gegen die DüBoDo erklärt Wolfgang Czapracki-Mohnhaupt als Sprecher: »Nach Entfernung der Schienen entlang der zukünftigen A 44 DüBoDo-Trasse in Steinkuhl ist zwischen Universitätsstraße und Steinkuhlstraße eine Baumfällaktion angelaufen. Die Bevölkerung in Steinkuhl ist heute durch die Presse darüber informiert worden, dass die Stadt Bochum die Baumfällaktion für 300.000,00 € in Auftrag gegeben hat. Mögliche Auswirkungen der Baumfällaktion auf die Klage gegen den A 40-DüBoDo-Weiterbau in Steinkuhl lassen sich zurzeit noch nicht überblicken. Die Bürgerinitiative hat gegen das Straßenbauvorhaben aber auch eingewandt, dass der in dem unmittelbar vor der ehemaligen Bahntrasse gelegenen Siepen heimische Eisvogel bedroht wird. Für das Wohlbefinden des geschützten Tieres dürften die derzeitigen Arbeiten nicht förderlich sein.  Angesichts der Kahlschlagaktion an der Dinnendahl-Str. in Hofstede/Hordel befürchtet die Bürgerinitiative, das auch entlang der geplanten A 44 – DüBoDo-Trasse Kahlschlag droht. Angesichts des Kostenvolumens muss davon ausgegangen werden, dass nicht nur einige Bäume der Säge zum Opfer fallen werden.Sollten die Arbeiten entlang der gesamten Trasse in dem Umfang durchgeführt werden, wie sie bereits an der Universitätsstraße eingeleitet worden sind, wird es in Steinkuhl schon bald aussehen wie an der A 40 in Stahlhausen nach der dortigen Abholzaktion des Landesbetriebs Straßenbau.
Die Bevölkerung in Hofstede/Hordel ist vor vollendete Tatsachen gestellt worden. Die Bürgerinitiative will verhindern, dass das Grünflächenamt – wie an der Dinnendahl-Str. – erst im Nachhinein eine Bürgerversammlung über geplante Aufforstungsmaßnahmen durchführt.
Die Bürgerinitiative fordert das Grünflächenamt der Stadt Bochum auf,
– die Baumfällaktion sofort zu stoppen,
– die Steinkuhler Bevölkerung vor Fortführung der Aktion über deren Ausmaß und Folgen zu informieren.
Die Bürgerinitiative erwartet hierbei Aufklärung darüber,
– warum offensichtlich jahrelang keine Pflegeschnitte in diesem Bereich durchgeführt worden sind,
– warum bei angeblich 2 x jährlich durchzuführenden Baumbegehungen überhaupt eine Gefahr für die Fernwärmeleitung von Opel entstehen konnte,
– warum die Baumfällaktion gerade zu Beginn der durch das Landschaftsgesetz NRW geschützten Brutperiode vom 01.März – 30. September erfolgen muss. «