Montag 28.01.08, 18:00 Uhr

ALG II nicht mehr rückwirkend


Die Beratungsstelle für Arbeitslose in der Brückstr. 46 schreibt: „Bis zum 31.12.07 konnten Fortzahlungsanträge auch nach Ablauf des Bewilligungszeitraums gestellt werden – das ALG II wurde rückwirkend gezahlt. Durch die Änderung der Durchführungsanordnung (DA) der Bundesagentur für Arbeit (BA) sollen Fortzahlungsanträge, ab dem 01.01.08, erst ab dem Tag der Antragsabgabe gelten. ‚Für einen Zeitraum vor der (erneuten) Antragstellung können Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende grundsätzlich nicht erbracht werden,‘ heißt es nun in § 37 Abs.2 Satz 1 SGB II.“