Freitag 04.01.08, 14:00 Uhr

Wieviel zusätzliche Tonnen Feinstaub bringt die Bochumer Lösung?


Während in fast ganz Europa Maßnahmen ergriffen werden, um hoch gefährdete Gebiete von tödlichen Feinstäuben zu entlasten, wird in Bochum das exakte Gegenteil geplant. Mit der sogenannten Bochumer Lösung sollen in den kommenden Jahren mehrere hundert Millionen Euro investiert werden, um zusätzlich tausende Tonnen Feinstaub nach Bochum zu ziehen. Die „Bochumer Lösung“ sieht vor, dass die A 40 zwischen Gelsenkirchen und Bochum 6-spurig ausgebaut wird, ein riesiges Autobahnkreuz in Bochum Stahlhausen den Verkehr auf den Außenring lenkt und über ein neues Autobahnstück (Querspange) an die DüBoDo (A 44) anbindet. Allein der Sheffieldring soll durch diese Maßnahme täglich mit mehr als 25.000 KFZ zusätzlich belastet werden, prognostizierten die Gutachten schon vor zehn Jahren. Näheres. Staus sind vorprogrammiert. Viele BochumerInnen würden dann den Außenring meiden und auf innerstädtische Straßen ausweichen. Dies würde dafür sorgen, dass ganz Bochum nicht nur vom Außenring her stärker von Feinstaub eingenebelt wird.
Die jetzt von den Bezirksregierungen geplanten Fahrverbote im Ruhrgebiet für einige wenige besonders heftige Dreckschleudern sind sicherlich sinnvoll. Gleichzeit quasi als „Bochumer Feinstaubsauger“ ein Vielfaches an CO2 und Feinstaub nach Bochum zu lotsen, ist gesundheits-, umwelt- und verkehrspolitisch unverantwortlich. Eine typische Idee von Wolfgang Clement (Ex-Landesverkehrsminister) halt, der die „Bochumer Lösung“ zusammen mit Norbert Lammert (Ex-Bundesverkehrsstaatssekretär) propagiert hat.
Die Bürgerinitiative gegen den Bau der DüBoDo erinnert auf ihrer Webseite daran, dass die Weltgesundheitsorganisation eindringlich darauf hinweist: „Die aktuellen EU-Grenz- bzw. Zielwerte für Staub und Ozon gewährleisten keinen ausreichenden Schutz der öffentlichen Gesundheit.“ (WHO, Newsletter No. 33 S. 4, Juni 2004). Die Initiative folgert daraus: „In Wahrheit kann die Einhaltung der ab 1.1.2005 geltenden Grenzwerte für Feinstaub den Schutz der menschlichen Gesundheit nicht gewährleisten, weil die Gesundheitsgefährdung durch Feinstaub bereits bei Belastungen weit unterhalb der neuen Werte einsetzt. Die neuen Grenzwerte sind bestenfalls geeignet, die Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung vor strafrechtlicher Verfolgung wegen fahrlässiger Tötung zu schützen.“ Zitiert nach der Feinstaubanalyse der BürgerInitiative vom März 2005.