Freitag 21.12.07, 14:00 Uhr

DGB: Widerspruch gegen ALG II Bescheide einlegen


Beim Bundesverfassungsgericht ist eine vom DGB unterstützte Klage angenommen worden, mit deren Hilfe die Höhe des Regelsatzes für ALG II- BezieherInnen von 347 € überprüft werden soll. „Nach unserer Meinung ist der Regelsatz zu niedrig bemessen, um Langzeitarbeitslosen ein Leben in Würde zu ermöglichen. Mit der Verfassungsklage soll zudem überprüft werden, ob die pauschale Berücksichtigung einzelner Leistungen im ALG II Satz mit dem individuellen Rechtsanspruch auf Sicherung des Existenzminimums vereinbar ist“, so Michael Hermund, Vorsitzender der DGB Region Ruhr-Mark.
Arbeitslose, die ihren Rechtsanspruch auf eine Nachzahlung wahren wollen, müssen unter Angabe des Aktenzeichens 1 BvR 1840/07 Widerspruch gegen ihren Bescheid einlegen. Hierzu hat der DGB ein Musterschreiben entwickelt, dass beim DGB, Alleestr. 80 oder unter Tel. 687033 angefordert werden kann. „ Mit vielen anderen Organisationen haben wir seit Monaten auf eine Erhöhung gedrungen. Bei der Politik sind wir bisher auf taube Ohren gestoßen. Jetzt haben wir rechtliche Schritte eingeleitet,“ so Hermund.