Dienstag 18.12.07, 10:00 Uhr

Grüne: scheinheilige BOGESTRA


rollifahrer_1x_150.jpgAuf ihren rund 50 neuen BOGESTRA-Bussen weise ab sofort ein blauer Aufkleber (Bild) darauf hin, „dass für sie eine neue EU-Richtlinie gilt“, schrieb die BOGESTRA in einer Presseerklärung am 29.11.2007. Weiter heißt es: „Auf diesen Fahrzeugen darf demnach jeweils nur ein Rollstuhlfahrer befördert werden. Die BOGESTRA bedauert, gerade auf ihren modernsten Bussen die Mitnahme von Rollstuhlfahrern beschränken zu müssen.“ Hierzu erklären die Bochumer Grünen in einer Pressemitteilung: „Es ist diskriminierend, wenn Verkehrsbetriebe wie die BOGESTRA sich weigern, mehr als nur einen Rollstuhlplatz in ihren Bussen des ÖPNV anzubieten. Es ist scheinheilig, wenn sich dabei auf eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2001 berufen wird. Weder die EU-Richtlinie, noch die Straßenverkehrszulassungsordnung begründen die Beschränkung auf nur einen Rollstuhlplatz.“ Weiter schreiben die Grünen: „Die EU-Richtlinie besagt nur, dass Busse im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mindestens einen Platz für Rollstühle freihalten müssen. Dieser Platz muss gewissen Anforderungen nach der Größe und Höhe entsprechen sowie spezielle Sicherungsmaßen aufweisen. Der geänderte § 34a StVZO legt ausschließlich fest, dass in Bussen nicht mehr Personen befördert werden dürfen, als im Fahrzeugschein Plätze eingetragen sind.“