Montag 17.12.07, 17:00 Uhr

DGB: Armut von Erwerbstätigen in Bochum steigt


In Bochum steigt – trotz guter Konjunktur – das Verarmungsrisiko von Erwerbstätigen. So das Ergebnis einer Auswertung der amtlichen Statistik durch die DGB Region Ruhr-Mark. Im Frühjahr 2007 wurden 5.684 Bochumer gezählt, die zwar einer sozialversicherten Beschäftigung nachgingen, aber dennoch nicht genug zum Leben hatten. Sie waren auf ergänzende Hartz IV-Leistungen angewiesen. Obwohl ihr Nettolohn unter der offiziellen Armutsgrenze lag, mussten sie Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung zahlen. „Zwischenzeitlich sind 2,5 % aller 111.796 sozialversichert Beschäftigten in Bochum auf aufstockende Hartz IV-Leistungen angewiesen und das sind fast doppelt so viele wie zur Einführung des Gesetzes,“ so Michael Hermund Vorsitzender der DGB Region Ruhr-Mark.
Zwar nehme die Arbeitslosigkeit erfreulicherweise ab, doch die Zahl der prekären – nicht existenzsichernden Jobs – steigt rasant. Ein deutlich ansteigender Anteil der versicherten Beschäftigten werde auf Armutslöhne verwiesen, die der Staat erst auf das gesellschaftliche Existenzminimum anheben müsse.
„Die Dunkelziffer der verschämten Armen trotz Arbeit ist dabei nicht einmal berücksichtigt. Besonders betroffen sind Beschäftigte in der Gastronomie und dem Dienstleistungsgewerbe. Allein in der Leiharbeit ist jeder achte Beschäftigte auf staatliche Fürsorge angewiesen“, so Hermund. Hinzu kommen 23.908 Leute mit einem Mini-Job. Jeder/jede sechste Mini-JobberIn in unserer Stadt erhalte ergänzend Hartz IV. „Diese untragbare Situation muss schnellstens korrigiert werden. Wir dürfen nicht länger hinnehmen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwar Sozialbeiträge zahlen müssen, doch von ihrer eigenen Arbeit nicht leben können“, so Hermund.
Eine Lohnuntergrenze sei dringend notwendig, damit Betriebe nicht länger ArbeitnehmerInnen zu Hungerlöhnen arbeiten lassen, die der Staat dann erst auf das gesellschaftliche Existenzminimum anheben muss. „Mindestlöhne stoppen Lohndumping und verhindern wirtschaftliche Verwerfungen, weil alle ArbeitgeberInnen zumindest bei vollzeitnaher Beschäftigung das Sozialhilfeniveau sicherstellen müssen,“ so der DGB Vorsitzende.
Hermund erinnerte daran, dass eine aktuelle – im Oktober 07 veröffentlichte – Studie des Forschungsinstituts der Bundesagentur für Arbeit gezeigt habe, dass der bereits am Bau bestehende Mindestlohn in Westdeutschland keine Arbeitsplätze vernichtet habe.