Freitag 30.11.07, 16:00 Uhr

DGB: „Post-Mindestlohn, die Richtung stimmt“


Der DGB Ruhr-Mark schreibt: »Die Tarifvertragsparteien Ver.di und der Arbeitgeberverband Postdienste e.V. haben den Geltungsbereich des Mindestlohntarifvertrages für Briefdienstleistungen neu gefasst. Somit gilt der Mindestlohn für alle hauptberuflichen Briefzusteller und Briefverteiler. „Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass beim Postgewerbe ein Mindestlohn realisiert werden soll. Für tausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist das eine gute Nachricht. Aber insgesamt springt die Bundesregierung beim Mindestlohn zu kurz. Vielen anderen Branchen, in denen die Arbeitsmärkte ebenso verzerrt sind, verweigert sie Mindestlohnregelungen“, so Michael Hermund vom DGB Ruhr- Mark. „Denn das ist nur die Spitze des Eisberges, in Deutschland gibt es viele Beschäftigungsgruppen wie z.B. das Frisörhandwerk, Reinigungsdienste oder das Hotel- und Gaststättengewerbe, die weit hinter dem Postmindestlohn liegen. Von seiner geleisteten Arbeit muss man auch in Deutschland leben können“, fordert Hermund. Der DGB fordert weiterhin einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn für alle. „Das Gesetzgebungsverfahren zur Erweiterung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes muss nun zügig vorangetrieben werden, damit der tarifvertraglich vereinbarte Mindestlohn in Höhe von acht bis 9,80 Euro durch den Bundesarbeitsminister für allgemein verbindlich erklärt werden kann“, sagte der DGB Vorsitzende Michael Hermund.«