Montag 19.11.07, 15:59 Uhr
Zulässiger Tagesmittelwert für PM10 an Messstelle Herner Straße zum 36. Mal überschritten

Anti DüBoDo Initiative: „Zeit des Aussitzens ist vorbei“


Für die Bürgerinitiative Bochum gegen die DüBoDo erklären Friedrich Ewen als Schadstoffexperte und Wolfgang Czapracki-Mohnhaupt als Sprecher: »Nach Mitteilung auf der Homepage des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) () vom 19.11.07 ist es amtlich: Der zulässige Immissionsgrenzwert für Feinstaubpartikel PM10 von 50 µg/m3 als Tagesmittelwert ist an der Messstelle Herner Str. nach Stand vom 18.11.07 zum 36. Mal überschritten worden. Nach Immissionsrecht sind aber nur maximal 35 Überschreitungen des PM10-Tagesmittelwertes im Jahr zulässig. Damit ist für betroffene AnwohnerInnen der Herner Str. zwischen A 40 und A 43 der Klageweg eröffnet. Nach der aktuellen BVerwG-Rechtsprechung (Urteile vom 27.09.07 – BverwG 7 C 36.07 – und 29.03.07 – 7 C 9.06 -) dient der Immissionsgrenzwert für Feinstoffpartikel PM10 dem Schutz der menschlichen Gesundheit der unmittelbaren Anwohner-Innen in dem von unzulässigen Grenzwertüberschreitungen betroffenen Gebiet.
Besteht die Gefahr einer mehr als 35-maligen Überschreitung- oder ist die zulässige Häufigkeitsschwelle sogar bereits überschritten – sind die zuständigen Behörden verpflichtet, die Einhaltung des Feinstaubgrenzwerts sicherzustellen. Fehlt es an einem – in den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung fallenden – Aktionsplan, können von gesundheitsrelevanten Überschreitungen des Immissionsgrenzwertes für Feinstoffpartikel PM10 betroffene AnwohnerInnen ihr Recht auf Abwehr gesundheitlicher Beeinträchtigungen im Wege einer Klage auf Durchführung planunabhängiger Maßnahmen durchsetzen.
Hauptverursacher der Feinstaubbelastung der AnwohnerInnen der Herner Str. zwischen A 40 und A 43 als vielbefahrene Durchgangsstraße ist der Straßenverkehr. Zum Schutze der betroffenen Wohnbevölkerung hat die Stadt Bochum als zuständige Straßenverkehrsbehörde nach § 45 Abs.1 StVO verkehrsbeschränkende Maßnahmen unter denselben Voraussetzungen zu treffen, die bei Vorliegen eines entsprechenden Aktionsplans nach § 40 Abs.1 BImSchG maßgebend wären. Die AnwohnerInnen können unter Hinweis auf das Fehlen eines Aktionsplans deshalb verlangen, dass die Straßenverkehrsbehörde Maßnahmen ergreift, die eine Verletzung ihrer Gesundheit durch straßenverkehrsbedingte Überschreitungen des Immissionsgrenzwerts nach Maßgabe des Verursacheranteils und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ausschließen.
Für die Stadt Bochum ist die Zeit des Aussitzens damit vorbei.
Jetzt rächt sich, dass sich die Stadtverwaltung bisher hinter der Bezirksregierung als für die Aufstellung eines Aktionsplans zuständige Behörde versteckt hat, statt auf ein Tätigwerden dieser Behörde zum Schutze der gesamten Bochumer Bevölkerung zu drängen. Die Stadt läuft nun Gefahr, von ihren BewohnerInnen auf Erlass verkehrsbeschränkender Maßnahmen an der Herner Str. gerichtlich in Anspruch genommen zu werden.
Dabei reichen Maßnahmen im Bereich der Messstelle nicht einmal aus. Für den Schutz der gesamten Bochumer Bevölkerung ist die Einrichtung kommunal übergreifender Schutzzonen unter Einbeziehung auch der Autobahnen erforderlich.
Hierfür muss die Stadt ab sofort glaubhaft eintreten.
Die Herner Str. zwischen A 40 und A 43 ist nach bereits vorliegenden Untersuchungen der Bochumer Stadtverwaltung und des LANUV nämlich nur die derzeit sichtbare (gemessene) Spitze der Feinstaubbelastung in Bochum.
Bereits im November 2006 hat die Stadtverwaltung nach Durchführung eines Online-Berechnungsverfahren („Grobscreening“) zur Bestimmung lufthygienisch kritischer Straßenabschnitte in Bochum weitere 22 Straßenabschnitte festgelegt, in denen mit einer Überschreitung der Grenzwerte für Feinstaub und/oder Stickstoffdioxid gerechnet werden muss.
Nach einer vom LUNAV im April 2006 für den Bereich Wattenscheid / Stahlhausen in der Studie „Ermittlung der Immissionsbelastung von Chrom und Nickel in Bochum Stahlhausen durch Ausbreitungsrechnung, Essen, 2006“ errechnete Belastungssituation ist im Wattenscheider Bereich mit noch höheren Immissionsbelastungen durch PM10 zu rechnen als an dem von der Stadt Bochum für die Aufstellung der Messstelle vorgegebenen Standort Herner Straße. Nach Einschätzung der Bürgerinitiative ist in Bochum die höchste Belastung an der A 40 im Bereich Wattenscheid Bf./ Wibbeltstraße zu erwarten. Dort steht allerdings keine Messstelle.«