Freitag 19.10.07, 18:00 Uhr
Die Unabhängige Sozialberatung weist darauf hin:

Hartz IV-Berechtigte haben Anspruch auf zusätzliche Gesundheitskosten


Die Unabhängige Sozialberatung weist auf eine Entscheidung des Landessozialgerichtes hin, in der geregelt wurde, dass Gesundheitskosten gegebenenfalls bei Hartz IV-Abhängigen zusätzlich vom zuständigen Sozialamt übernommen werden müssen. Der in der Regelleistung enthaltene Anteil für die Gesundheitspflege sei nämlich zu gering. Zu beantragen sind diese Leistungen beim zuständigen Sozialamt. Die ARGE bzw. das Jobcenter ist verpflichtet, einen solchen Antrag weiterzuleiten. Die Unabhängige Sozialberatung empfiehlt in ihrer detaillierten Pressemitteilung: „Von dieser Rechtslage sollte umfassend Gebrauch gemacht werden, denn verschiedene Ärztevereinigungen (insb. die Kinder- und Jugendärzte) haben bereits Alarm geschlagen wegen der hierdurch bedingten Verschlechterung des Gesundheitszustandes Hartz IV-Abhängiger.
Beim Zahnersatz übernimmt die Krankenkasse im Rahmen der Härtefallregelung (Bruttoeinkommen monatlich unter 980 Euro) auf Antrag 100 % der Regelversorgung. Eine höherwertige Versorgung wird nur übernommen, wenn zwingende medizinische Gründe dafür sprechen, z.B. eine Unverträglichkeit („Allergie“) der verwendeten Werkstoffe oder kieferorthopädische Besonderheiten.
Insgesamt ist die Summe aller Zuzahlungen zu Verordnungen (einschliesslich der Praxisgebühren) bei Harz IV-Abhängigen auf 83 Euro jährlich begrenzt (42 Euro bei Menschen mit chronischen Erkrankungen). Das heisst: Quittungen sammeln und alsbald bei der Krankenkasse eine Freistellung beantragen.
Schlecht sieht es aus, wenn verschreibungsfreie Medikamente medizinisch notwendig sind (z.B. Mittel gegen Allergien, Schmerzmittel, Salben und Verbandstoffe für an Neurodermitis Erkrankte, Vitamine und Anderes gegen Diabetes-Folgeschäden usw.). Wie auch die ggf. sehr teure Brille bei schweren Sehfehlern sei das aus der Hartz IV-Regelleistung zu bezahlen.