Donnerstag 26.07.07, 15:00 Uhr

ARGE soll Rechtsprechung akzeptieren


Die Soziale Liste nimmt in einer Pressemitteilung Bezug auf eine Stellungnahme des Bochumer Mietervereins, der auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts NRW aufmerksam gemacht hatte, nach der eine Pauschalierung von Heizkosten bei Hartz IV-EmpfängerInnen „in der Regel nicht die Berechnung der angemessenen Heizkosten zu ersetzen vermag“.
„Mit dieser Feststellung steht die Praxis der ARGE Bochum auf ganz wackligen Beinen“, meint Nuray Boyraz, Ratsfrau der Sozialen Listen. In einer Antwort auf eine Anfrage der Sozialen Liste im Rat hatte die ARGE noch von einem „unbestimmten Rechtsbegriff „angemessene Heizkosten“ geschrieben und dass sie auch weiterhin Heizkosten in Mehrfamilienhäuser auf der Grundlage des durchschnittlichen Verbrauchs aller Mietparteien pauschalieren und den „Maßstab „angemessene Heizkosten“ als Obergrenze anlegen wolle. Nuray Boyraz fordert die ARGE Bochum auf, „ihre Position zu korrigieren und Schäden zu begrenzen, bevor sie eine juristische Niederlage einstecken muss“.