Samstag 21.07.07, 07:47 Uhr
Westkreuz - Klage eingereicht

Nächste Runde im Widerstand gegen sog. „Bochumer-Lösung“ eingeläutet


Zur Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Anschluss des Außenrings an die A 40 durch das sog. West-Kreuz erklären die Bürgerinitiative gegen die DüBoDo und die Aktionsgemeinschaft für bessere Wohnqualität an der A 40: »Am 20.03.2007 erging der Planfeststellungsbeschluss zum sog. West-Kreuz (6-streifiger Ausbau der A 40 bis zur Anschlussstelle Bochum-Stahlhausen, Umbau der Anschlussstelle Bochum-Stahlhausen, Anschluss des Außenrings).
Damit ist ein weiteres „Salami-Teilstück“ der sog. Bochumer-Lösung (6-streifiger A 40-Ausbau, West-Kreuz-Neubau, Aufstufung des Außenrings zur A 441, A 44-Weiterbau bis zum Außenring) festgestellt worden.
Am 18.07.07 haben 7 KlägerInnen durch Rechtsanwalt Werner Robbers aus Bielefeld Klage gegen den Beschluss zum West-Kreuz vor dem OVG Münster erhoben.
Kläger sind u.a. der Vorsitzende der Aktionsgemeinschaft für bessere Wohnqualität an der A40, Herr Werner Dechardt, und der Schadstoffexperte der Bürgerinitiative Bochum gegen die DüBoDo, Herr Friedrich Ewen.
Nach Einreichung der Klage bleiben 6 Wochen Zeit zur abschließenden Klagebegründung. Hierbei wird insbesondere auf die Aufteilung der Gesamtplanung der sog. „Bochumer Lösung“ in mehrere Teilabschnitte, die prognostizierten Verkehrszahlen und die zu erwartende Schadstoffbelastung abzustellen sein.
Einen Eilantrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung haben die KlägerInnen nicht gestellt. Das noch anhängige Klageverfahren zum A40- Ausbau in Wattenscheid hat nämlich gezeigt, dass insbesondere die Problembereiche Verkehrszahlen und Schadstoffbelastung für eine summarische Prüfung im Eilverfahren zu komplex sind. Bau- und Verkehrsminister Oliver Wittke wird sich deshalb mit dem Risiko auseinandersetzen müssen, bei erneutem Baubeginn vor einer abschließenden gerichtlichen Entscheidung Gefahr zu laufen, ein weiteres „Millionengrab“ zu schaufeln.«