Beschluss der ordentlichen Vollversammlung der Fachschaft Sozialwissenschaft am 18. April 2007
Samstag 28.04.07, 11:00 Uhr

Zum Vorgehen des Fachschaftsrats Theaterwissenschaft und die Reaktion der Universitätsverwaltung


Die Fachschaft Theaterwissenschaft hat auf ihrer Vollversammlung ihren Fachschaftsrat bestehend aus 134 Mitgliedern gewählt. Diese haben sich nach § 6 Absatz 4 der Satzung über die Erhebung von Studienbeiträgen und Hochschulabgaben der Ruhr-Universität Bochum befreien lassen. Bis Ende März wurden 69 Anträge auf Befreiung bewilligt. Daraufhin hat der Kanzler der Ruhr-Universität Bochum die bereits bewilligten Befreiungen zurückgenommen und anderen gewählten Mitgliedern des Fachschaftsrats Theaterwissenschaft die Möglichkeit genommen, sich von den Studienbeiträgen befreien zu lassen. Begründet wurde das Vorgehen des Kanzlers mit einem angeblichen Betrugsversuch des Fachschaftsrats Theaterwissenschaft.
Die Fachschaft Sozialwissenschaft weist die von Uni-Vertretern in den Medien geäußerte Unterstellung entschieden zurück, bei der Wahl der Mitglieder in den Fachschaftsrat Theaterwissenschaft handle es sich um „Betrug“. Wir fordern eine Entschuldigung dafür, dass den aktiven Studierenden öffentlich und wahrheitswidrig ein Straftatbestand vorgeworfen wird.
Die Uni-Leitung wurde bereits vor Beginn der Rückmeldefrist über die Größe des Fachschaftsrats Theaterwissenschaft in Kenntnis gesetzt. Das Vorgehen des Fachschaftsrats Theaterwissenschaft bewegt sich im Rahmen der Studienbeitragssatzung und ist somit legal und legitim. Wir werten das Vorgehen der Universitätsverwaltung als Schritt gegen die studentische Selbstverwaltung. Besonders bezeichnend ist, dass es trotz vieler Anfragen des Fachschaftsrat Theaterwissenschaft lange Zeit nicht möglich war Gespräche mit den Verantwortlichen der Universitätsverwaltung zu führen.
Eine Rücknahme der Befreiung des Studienbeitrags wäre nur dann zu rechtfertigen, wenn Mitglieder eines Fachschaftsrats den Aufgaben der Studierendenschaft nicht ausreichend nachkommen. Im Fall des Fachschaftsrats Theaterwissenschaft ist es zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich, dies zu überprüfen.
Nach unserem Verständnis zeichnen sich Fachschaftsräte nicht durch ihre Größe, sondern durch ihre Aktivität aus. Die Aufgaben der Fachschaften stehen in der Satzung der Studierendenschaft der RUB und umfassen sowohl die Mitarbeit in Gremien als auch das Wahrnehmen der politischen und kulturellen Belange ihrer Mitglieder. Das Aufgabenfeld der Fachschaftsräte ist dementsprechend umfassend. Für die Ruhr-Universität ist das ehrenamtliche Engagement der Studierenden in den Gremien und Fachschaften unbedingt notwendig. In unseren Augen ist es geradezu widersinnig, zusätzliches Engagement für unsere Uni und ihre Mitglieder nicht zu begrüßen, sondern es stattdessen durch die Einschränkung von Befreiungsmöglichkeiten zu bestrafen. Wir sind überzeugt: Es würde der Universität insgesamt massiv schaden, sollten die Möglichkeiten zur Studiengebührenbefreiung weiter eingeschränkt werden.
Die Fachschaft Sozialwissenschaft erklärt sich solidarisch mit dem Fachschaftsrat Theaterwissenschaft und fordert die Universitätsverwaltung auf, die gestellten Anträge auf Befreiung der Studienbeiträge zu bewilligen.