Freitag 08.12.06, 07:00 Uhr
Unabhängige Sozialberatung gibt Tipps:

Studierende und Auszubildende können teilweise Geld über Hartz IV beantragen


Ab dem 1. Januar 2007 erhalten Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld (SGB III) erhalten, und SchülerInnen/Studierende, die BAföG erhalten, einen Zuschuss zu ihren durch die Ausbildungsbeihilfe nicht gedeckte Wohnungskosten. Die Unabhängige Sozialberatung weist darauf hin, dass die Betroffenen spätestens am 2. Januar mündlich ihre Ansprüche anmelden müssen. Der dann ausgehändigte ALG II – Antrag kann nachträglich eingereicht werden.
Unter bestimmten Umständen, so die Unabhängige Sozialberatung, besteht auch Anrecht auf Arbeitslosengeld II, z. T. allerdings nur als Darlehen. Wie bisher schon können Auszubildende/SchülerInnen/Studierende einen Anspruch auf „Mehrbedarfe“ und auf vom „Normalbedarf“ abweichende Bedarfe haben. Dazu zählen: Mehrbedarfe für Schwangere und Alleinerziehende, krankheitsbedingte Sonderkost, Zuschläge wegen einer Behinderung, Erstausstattung für Schwangerschaftsbekleidung und Babyausstattung, Kosten für mehrtägige Klassenfahrten der Kinder, und im Grunde auch die umzugsbedingten Kosten.
Die Unabhängige Sozialberatung sieht bei der Antragstellung „wegen der vielen Fallstricke des Gesetzes und der ARGE“ einen großen Beratungsbedarf und bietet Unterstützung an und weist auch auf die Hilfe des AstA-Rechtsreferates und der Gleichstellungsstelle hin. Zur ausführlichen Mitteilung der Unabhängigen Sozialberatung.