Freitag 10.11.06, 19:18 Uhr
weitere Stellungsnahmen zum Cross-Border-Prozess

„Haltet still und lasst euch regieren!“


Der Mieterverein Bochum berichtet: „Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat heute zwei Klagen von Cross-Border-Leasing-Gegnern aus Bochum und Recklinghausen in Bausch und Bogen abgeschmettert. Das Gericht brauchte zur Beratung jeweils nicht mehr als zehn Minuten, um klarzustellen, dass die Bürgerbegehren, die in beiden Städten fast genau zeitgleich im Winter 2002 / 2003 liefen, zwecklos waren.“
Für den Mieterverein, der das Bürgerbegehren unterstützt hatte, ist klar: „Der § 26 der Gemeindeordnung ist das Papier nicht wert, auf dem er gedruckt ist. Wenn man mit bürgerschaftlichem Engagement so umgehen darf, kann man die ohnehin zarten Instrumente der direkten Demokratie gleich wieder abschaffen. Entweder entscheidet sich die Politik zu einer wirksamen und durchsetzungsfähigen Bürgerbeteiligung, oder sie sagt gleich: Haltet still und lasst euch regieren!“ Ausführlicher Bericht des Mietervereins

Nuray Boyraz, Ratsfrau der Sozialen Liste Bochum, kommentiert: „Das Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen führt dazu, dass die Stadt- und Gemeinderäte in NRW den § 26 „Bürgerbegehren und Bürgerentscheid“ der Gemeindeordnung dadurch aushebeln können, indem sie einfach schnell genug vollendete Fakten schaffen. Es wird zukünftig zu dem ungleichen Wettlauf zwischen der Sammlung der Unterschriften und den Vertragsverhandlungen kommen“. Die Soziale Liste Bochum fordert als Konsequenz aus dem Urteil die Aufnahme einer „aufschiebenden Wirkung“ für Bürgerbegehren.