Archiv für den Monat: Mai 2003


Samstag 17.05.03, 16:00 Uhr

Attac: Die Klage ist eingereicht – die Kläger brauchen Geld!

Der Prozess wegen der Nichtdurchführung des fälligen BürgerInnenentscheides gegen den Cross-Border-Deal (siehe Meldung v.16.05) wird, so Attac-Bochum in einem Spendenaufruf, „nicht ganz billig.“ Weiter heißt es: „Bei 2.500 € liegen Anwalts- und Gerichtskosten allein für die erste Instanz. Zahlen muss die zwar nur, wer den Prozess verliert. Aber die Kläger müssen natürlich in Vorkasse treten. Und: der Ausgang ist völlig offen. Eine große Spendenkampagne unter dem Motto ‚Weniger Leasing, mehr Demokratie‘ soll helfen, den Prozess zu finanzieren. Der Mieterverein hat eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 500 € übernommen, kann aber auch nicht das ganze Risiko tragen. Die Agenda-21-Programmgruppe hat einen Zuschuss von 1000 € zu den Prozesskosten aus Agenda-Mitteln beschlossen, aber der OB hat bereits das Rechtsamt beauftragt, nach Mittel und Wegen zu suchen, diesen Beschluss einzukassieren.“ Näheres, wie z.B. die Kontonummer.


Freitag 16.05.03, 15:00 Uhr

Nach dem Bürgerbegehren: Cross-Border-Gegner reichen Klage ein

Der Abschluss eines Cross-Border-Leasing-Vertrages über das Kanalnetz trotz erfolgreichen Bürgerbegehrens dagegen hat für die Stadt Bochum ein juristisches Nachspiel. Die Vertretungsberechtigten des Bürgergegehrens reichen heute ihre angekündigte Klage gegen die Nichtdurchführung des fälligen Bürgerentscheides durch die Stadt Bochum vor dem Verwaltungsgericht ein. Die Klage wird heute um 17 Uhr von den Klägern, ihrem Anwalt und einigen Unterstützern persönlich beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3, abgegeben. Die 16-seitige Klageschrift enthält zwei Anträge. Antrag 1 lautet: … die Beklagte wird verurteilt, zu der Frage: „Die Unterzeichner sind gegen das Verleasen und Rückleasen des Bochumer Kanalnetztes mit einem US-Investor („US-Cross-Border-Lease-Transaktion“) und somit für die Aufhebung des entsprechenden Ratsbeschlusses vom 21. 11. 2002.“ einen Bürgerentscheid durchzuführen. Antrag 2 (hilfsweise) lautet: … festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet gewesen wäre, einen Bürgerentscheid zu der Frage: „Die Unterzeichner sind gegen das Verleasen und Rückleasen des Bochumer Kanalnetztes mit einem US-Investor („US-Cross-Border-Lease-Transaktion“) und somit für die Aufhebung des entsprechenden Ratsbeschlusses vom 21. 11. 2002.“ vor Abschluss der Verträge durchzuführen. mehr…